DGUF-Standpunkte an der Schnittstelle Archäologie & Gesellschaft

Die DGUF erarbeitet Standpunkte zu Grundsatzfragen an der Schnittstelle von Fachwissenschaft und Gesellschaft, z. B. zur mangelnden Verfolgung von Hehlerei mit Antiken, zu wettbewerbsverzerrenden Wirtschaftssubventionen zu Lasten der Archäologie, zu unterdotierten Stipendien für junge Archäologen. Interessierte Bürger und Politiker können unsere Positionen nachlesen und sich mit ihnen auseinandersetzen.
Wir laden ein zu Diskussion und Zustimmung, wir laden ein zum Widerspruch: Kontroversen von allgemeinem Interesse können Thema einer Jahrestagung werden, Kontroversen können in unserer Zeitschrift Archäologische Informationen in der Rubrik "Forum" öffentlich ausgetragen werden. So kommen alle weiter, so kann Archäologie ein zukunftsorientiertes und lernendes System bleiben, das breit in der Gesellschaft verankert ist.

Lückenloser Herkunftsnachweis beim Sammeln und Handeln von Antiken, auch von Münzen

Nur ein lückenloser Herkunftsnachweis sichert die Legalität von Antikensammlungen und des Handels mit Antiken. Verzichtet man auf diesen Nachweis, ermuntert man in den Herkunftsländern zu Raubgrabungen und zum illegalen Export – das sind keine Kavaliersdelikte, sondern strafbare Handlungen! Dieses durch internationale Verträge und Konventionen abgedeckte Recht umfasst auch Münzen, da sie in besonderer Weise geeignet sind, verschleppt und geschmuggelt zu werden.

Wissende Bürger können Archäologie schützen

Archäologische Fundplätze werden häufig geplündert und beschädigt. Viele verantwortliche Archäologen sehen in der Geheimhaltung von Lage-Informationen einen Schutz. Ohne eine öffentliche Diskussion darüber halten sie die Lage von Fundstellen geheim. Viele DGUF-Mitglieder befürworten diese Praxis. Viele DGUF-Mitglieder halten Geheimhaltung allerdings weder für tatsächlich möglich noch für sachlich richtig. Sie setzen auf den verantwortungsbewussten Bürger: Wenn alle wissen, wo unsere kulturelles Erbe liegt, können alle dazu beitragen, es zu erhalten und zu schützen. Dies erfordert einen intensiven gesellschaftlichen Dialog und eine hohe Aufmerksamkeit für das empfindliche und gefährdete archäologische Archiv im Boden. Die DGUF fördert den Dialog und strebt einen gemeinsamen, öffentlich reflektierten Standpunkt zu diesem wichtigen Thema an.

Archäologie trägt soziale Verantwortung

Die DGUF moniert die erhebliche Unterdotierung vieler Doktoranden-Stipendien, Volontariate, Praktika u. a. in den archäologischen Fächern. Die DGUF weiß um die oft schwierigen finanziellen Verhältnisse von Institutionen, die zu solchen Stipendien und Vertragsangeboten führen. Doch es ist falsch, die Knappheit bei den Institutionen an die Schwachen weiterzureichen. Die DGUF setzt sich für eine angemessene Ausstattung der Institutionen und für eine hinreichende Förderung des Nachwuchses ein.

Verdeckte Subventionen zu Lasten der Archäologie beenden

Die DGUF nimmt innerhalb Deutschlands wie innerhalb Europas eine unterschiedliche Behandlung von Investoren wahr, deren Bauvorhaben (Gewerbegebiete, Gasleitungen, Tagebaue) zur Zerstörung archäologischer Denkmäler führen. Viele Zerstörungen könnten durch bessere Planungen seitens der Investoren vermieden werden, doch der öffentliche und gesetzliche Druck auf sie ist zu gering. Der Ausnahmefall einer unvermeidlichen Zerstörung erfordert eine fachgerechte Ausgrabung nach hohen Standards.

In Deutschland scheinen Investoren weniger als in anderen europäischen Ländern für die Archäologie-Folgen ihrer Planungen eintreten und zahlen zu müssen. Konsequenz ist ein hoher Verlust an Denkmälern - ohne jede Dokumentation, offizielle Schätzungen sprechen von 95% der Fundstellen. Weil zugunsten der Investoren in Deutschland weniger als in anderen EU-Staaten gegraben wird, haben Archäologen hier zugleich erheblich schlechtere Berufsperspektiven als im benachbarten Ausland. Die DGUF setzt sich dafür ein, dass europäische Standards auch in Deutschland gelten.

Verbandsklagerecht im Denkmalschutz verankern

Die DGUF fordert die explizite Aufnahme des Verbandsklagerechts in den Denkmalschutz. Damit würden Verbände auch im Denkmalschutz die Möglichkeit erhalten, gegen mangelnde Umsetzungen bestehender Gesetze seitens staatlicher Behörden zu klagen, ganz so, wie es seit langem im Natur- und Umweltschutz üblich ist.

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