Der Deutsche Studienpreis für Archäologie der DGUF zeichnet besondere Leistungen von Studierenden aus und dient damit der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Preis wurde 2011 ins Leben gerufen und 2013 erstmals verliehen. In Ausnahmefällen kann neben dem Studienpreis eine Anerkennung für eine besondere Studienleistung vergeben werden.
Zielsetzung des Deutschen Studienpreises ist es, jungen Wissenschaftlern die Möglichkeit zu bieten, sich mit ihrer ersten größeren wissenschaftlichen oder fachpolitischen Leistung der Kritik und Anerkennung auch außerhalb ihres bekannten Umfeldes zu stellen. Der Preis ist undotiert. Die ausgezeichnete Studienleistung kann, sofern es sich um eine schriftliche Arbeit handelt, in eine Publikation in einer der von der DGUF herausgegebenen Schriften münden. Wir unterstützen dies zusätzlich durch ein bis zu vierstündiges Publikations-Coaching mit einem der Herausgeber oder Redakteure der DGUF-Schriften, das der Preisträgerin bzw. dem Preisträger bei Bedarf hilft, ihrer oder seiner Arbeit den letzten Schliff zu geben. Die Preisverleihung erfolgt mit einer Urkunde sowie einer Laudatio und findet öffentlich statt, nach Möglichkeit während einer Jahrestagung der DGUF.
Wer wird ausgezeichnet?
Ausgezeichnet werden können Studierende aller archäologischen Fachdisziplinen und ihrer Nachbarwissenschaften, die besondere Studienleistungen an einer deutschen Hochschule erbracht haben.
Was wird ausgezeichnet?
Preiswürdige Studienleistungen können Seminar- oder Abschlussarbeiten wie auch Veröffentlichungen sein, die im Vorjahr der Auszeichnung (1. Jan. bis 31. Dez.) fertiggestellt wurden (also z.B. im Jahr 2024 abgeschlossene Arbeiten für eine Auszeichnung im Jahr 2025). Als preiswürdig erachtet werden herausragende archäologische Forschungsarbeiten zur Geschichte Mitteleuropas oder zu Regionen der Welt, die auf die kulturellen Entwicklungen Mitteleuropas Einfluss ausgeübt haben respektive zu deren Verständnis wichtig sind. Ebenso können innovative methodologische Arbeiten in der Archäologie oder ihren Nachbardisziplinen gewürdigt werden, die der archäologischen Wissenschaft, der archäologischen Denkmalpflege, dem Kulturgüter- und Kulturlandschaftsschutz oder den archäologierelevanten Rechts- und Umweltwissenschaften einen wichtigen Impuls geben. Die eingereichte Arbeit soll auf Grundlage
- eines findigen interdisziplinären Ansatzes, oder
- einer besonderen Vernetzung, oder
- eines unorthodoxen Forschungskonzeptes, oder
- eines innovativen Einsatzes neuer Medien, Methoden oder technischer Anwendungen
erfolgt sein.
Die besondere Leistung ist im Ergebnis
- eine besonders präzise formulierte und stringent verfolgte Argumentation, oder
- eine ungewöhnlich kreative und zielführende Vermittlung archäologischer Themen in der Gesellschaft, oder
- eine neue Methode in der Analyse, Darstellung und Vermittlung von archäologischen Sachverhalten.
Wie wird vorgeschlagen?
Ab sofort sind Vorschläge oder Bewerbungen möglich, bis zum Fr., 28. Februar 2025. Später eingehende Bewerbungen bzw. Vorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden. - Vorschläge können durch Studierende und Dozenten einer deutschen Hochschule oder Mitglieder einer deutschen archäologischen Gesellschaft eingereicht werden; auch ein Selbstvorschlag ist möglich. Der Vorschlag erfolgt formlos, schriftlich und ausschließlich in digitaler Form und muss folgende Bestandteile enthalten:
- eine ausführliche schriftliche Begründung des Vorschlags (bis 3.000 Anschläge), aus der hervorgeht, was das Besondere der eingereichten Arbeit ist und warum es sich bei dieser um eine preiswürdige, herausragende Studienleistung handelt,
- die ausgezeichnete und zur Prämierung eingereichte Studienleistung (PDF, sofern es sich um eine schriftliche Leistung handelt),
- einen Lebenslauf des Autors oder der Autoren der vorgeschlagenen Leistung (PDF), und
- den Lebenslauf des Vorschlagenden (PDF), sofern es sich nicht um den Autor selbst handelt.
Ist die vorgeschlagene Leistung keine schriftliche Arbeit, ist eine Dokumentation in allgemein gängigen Medienformaten einzureichen, die eine Beurteilung durch die Jury ermöglicht.
Der Vorschlag ist an den Beirat der DGUF (beirat[at]dguf.de) zu richten, der das Verfahren organisiert und gemeinsam mit dem erweiterten Vorstand über die Preisvergabe entscheidet. Es können nur vollständig und rechtzeitig eingereichte Unterlagen berücksichtigt werden.
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(Stand: Nov. 2024)