Der Gastkommentar im DGUF-Newsletter

Die DGUF ist seit langen Jahren eine der wichtigsten Plattformen zur inhaltlichen Weiterentwicklung der Archäologie und für entsprechende Debatten. Dies kann z. B. in Form eines Vortrags auf einer DGUF-Tagung geschehen, in Form eines Aufsatzes, eines Schwerpunkts oder eines "Forums" in den "Archäologischen Informationen". Der Anfang 2020 eingeführte "Gastkommentar" im DGUF-Newsletter ist ein ergänzendes Angebot, solche Debatten seriös, aber niederschwelliger und auch schneller als über einen Aufsatz zu führen.

Wir laden Sie herzlich ein, einen Gastkommentar für den DGUF-Newsletter zu verfassen. Hier finden Sie die "Spielregeln" und alle Informationen zum Ablauf.

Wer darf einen Gastkommentar für den DGUF-Newsletter einreichen?
Ausschließlich DGUF-Mitglieder (und darunter nur natürliche Personen) können Autorinnen bzw. Autoren von Gastkommentaren sein.

Was ist inhaltlich zu beachten?

  • Inhaltlich sind wir bewusst offen: Gastkommentare müssen etwas mit Archäologie zu tun haben.
  • Sie dürfen nicht werblich sein, also z.B. keine Anzeige der Ausstellungsmacher über ihre eigene Ausstellung.
  • Gastkommentare sollen gerne meinungsstark sein; sie geben nicht unbedingt die Meinung der Newsletter-Redaktion oder der DGUF wider.
  • Gastkommentare müssen die Regeln von Recht und Anstand wahren; Behauptungen sollen bitte belegt sein.

Was ist formal zu beachten?

  • Gastkommentare dürfen keine Zweitveröffentlichung darstellen.
  • Sie dürfen nicht länger als max. eine A4-Seiten (11er Schrift) sein.
  • Eine aussagekräftige, nicht mehr als einzeilige Überschrift bietet der Autor mit seinem Beitrag an. Wird keine Überschrift mitgegeben, formuliert die Newsletter-Redaktion eine solche (ggf. ohne Rücksprache mit dem Autor).
  • Gastkommentare haben entlang des Formats "DGUF-Newsletter" keine Fußnoten, keine Abbildungen, keine Anhänge, keine Zwischenüberschriften, keine Hervorhebungen (wie fett, kursiv etc.). Einziges mögliches äußeres Gliederungsmerkmal sind Absätze.
  • Gastkommentare werden namentlich gekennzeichnet; akadem. Grade, Titel und andere Hinzufügungen zum Namen, die genannt werden sollen, gibt der Autor bei der Einreichung an. Wenn im Namen einer Institution geschrieben wird (Affiliation), kann diese hinzugefügt werden; sie wird vom Autor bei der Einreichung genannt.

Ablauf

  • Gastkommentare werden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. eingesandt, dies ist jederzeit möglich. DGUF-Newsletter werden ca. monatlich ohne feste Redaktionsschlüsse verschickt. Mit der Einsendung erklärt sich der Autor einverstanden mit den Rahmenbedingungen der DGUF.
  • Die DGUF nimmt nach Annahme eines Gastkommentars allenfalls orthographische und grammatikalische Eingriffe im Beitrag des Autors vor.
  • Die DGUF kann Beiträge ablehnen; ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Ein Beitrag kann aus redaktionellen Gründen in einen nachfolgenden Newsletter verschoben werden.
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