Die DGUF ist seit langen Jahren eine der wichtigsten Plattformen zur inhaltlichen Weiterentwicklung der Archäologie und für entsprechende Debatten. Dies kann z. B. in Form eines Vortrags auf einer DGUF-Tagung geschehen, in Form eines Aufsatzes, eines Schwerpunkts oder eines "Forums" in den "Archäologischen Informationen". Der Anfang 2020 eingeführte "Gastkommentar" im DGUF-Newsletter ist ein ergänzendes Angebot, solche Debatten seriös, aber niederschwelliger und auch schneller als über einen Aufsatz zu führen.
Wir laden Sie herzlich ein, einen Gastkommentar für den DGUF-Newsletter zu verfassen. Hier finden Sie die "Spielregeln" und alle Informationen zum Ablauf.
Wer darf einen Gastkommentar für den DGUF-Newsletter einreichen?
Ausschließlich DGUF-Mitglieder (und darunter nur natürliche Personen) können Autorinnen bzw. Autoren von Gastkommentaren sein.
Was ist inhaltlich zu beachten?
- Inhaltlich sind wir bewusst offen: Gastkommentare müssen etwas mit Archäologie zu tun haben.
- Sie dürfen nicht werblich sein, also z.B. keine Anzeige der Ausstellungsmacher über ihre eigene Ausstellung.
- Gastkommentare sollen gerne meinungsstark sein; sie geben nicht unbedingt die Meinung der Newsletter-Redaktion oder der DGUF wider.
- Gastkommentare müssen die Regeln von Recht und Anstand wahren; Behauptungen sollen bitte belegt sein.
Was ist formal zu beachten?
- Gastkommentare dürfen keine Zweitveröffentlichung darstellen.
- Sie dürfen nicht länger als max. eine A4-Seiten (11er Schrift) sein.
- Eine aussagekräftige, nicht mehr als einzeilige Überschrift bietet der Autor mit seinem Beitrag an. Wird keine Überschrift mitgegeben, formuliert die Newsletter-Redaktion eine solche (ggf. ohne Rücksprache mit dem Autor).
- Gastkommentare haben entlang des Formats "DGUF-Newsletter" keine Fußnoten, keine Abbildungen, keine Anhänge, keine Zwischenüberschriften, keine Hervorhebungen (wie fett, kursiv etc.). Einziges mögliches äußeres Gliederungsmerkmal sind Absätze.
- Gastkommentare werden namentlich gekennzeichnet; akadem. Grade, Titel und andere Hinzufügungen zum Namen, die genannt werden sollen, gibt der Autor bei der Einreichung an. Wenn im Namen einer Institution geschrieben wird (Affiliation), kann diese hinzugefügt werden; sie wird vom Autor bei der Einreichung genannt.
Ablauf
- Gastkommentare werden an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. eingesandt, dies ist jederzeit möglich. DGUF-Newsletter werden ca. monatlich ohne feste Redaktionsschlüsse verschickt. Mit der Einsendung erklärt sich der Autor einverstanden mit den Rahmenbedingungen der DGUF. - Die DGUF nimmt nach Annahme eines Gastkommentars allenfalls orthographische und grammatikalische Eingriffe im Beitrag des Autors vor.
- Die DGUF kann Beiträge ablehnen; ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Ein Beitrag kann aus redaktionellen Gründen in einen nachfolgenden Newsletter verschoben werden.