Redaktionsrichtlinien der Archäologischen Informationen

Übersicht
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Einreichen von Manuskripten
Die Herausgeber der Archäologischen Informationen (Arch. Inf.) nehmen gerne Texte zur Publikation entgegen, die in das Profil der Zeitschrift passen (vgl. dort). Beiträge können in deutscher oder in englischer Sprache eingereicht werden. Originalbeiträge haben inklusive Abbildungen einen Umfang von bis zu zwölf Druckseiten, wobei eine Druckseite reinen Texts ca. 5.280 Anschläge umfasst. Begründete Ausnahmen sind möglich. Beiträge für die Rubrik "Dissertationen & Examensarbeiten", "Projekte, Arbeitsgemeinschaften & Tagungen" sowie "Rezensionen" können bis zu sechs Druckseiten umfassen. Rechtschreibung und Zeichensetzung eingesandter Manuskripte müssen den Regeln der seit 2006 geltenden deutschen Rechtschreibung entsprechen (Duden: Die deutsche Rechtschreibung [27. Auflage 2017]. Berlin: Dudenverlag). Gendersensible Sprache ist gewünscht und willkommen; z. B. können Autorinnen und Autoren, da wo es möglich und korrekt ist, genderneutrale Personenbezeichnungen, Pluralformen oder andere Umformulierungen wählen. Sie achten bei ihren Einreichungen an unsere Zeitschrift sprachlich wie inhaltlich auf Rollenklischees und suchen sie zu vermeiden. Die Herausgeber behalten sich vor, Texte redaktionell zu vereinheitlichen, wenn das Regelwerk verschiedene Optionen offen lässt. Bei englischsprachigen Texten wie z. B. den Abstracts ist britisches Englisch erwünscht, das sich am Oxford English Dictionary (OED) UK orientiert.


Bei der Einreichung eines Beitrags skizziert der korrespondierende Autor (i. d. R. der Erstautor) im Anschreiben an die Herausgeber kurz das Thema und die Relevanz des Artikels und begründet, warum die Arch. Inf. für die Publikation besonders geeignet sind. Er schlägt bis zu zwei Gutachter für das Peer-Review-Verfahren vor und kann mögliche Gutachter mit kurzer Begründung ausschließen. Alle nötigen technischen Erläuterungen, beispielsweise zu den Abbildungen und Abbildungsformaten, werden im Anschreiben kurz dargelegt.

Die Archäologischen Informationen erwarten exklusiv eingereichte Manuskripte. Wenn Manuskripte bereits andernorts eingereicht worden sind oder parallel eingereicht werden, muss dies im Anschreiben an die Herausgeber offen deklariert und begründet werden. Manuskripten von mehreren Autoren liegt eine kurze schriftliche Erklärung (z. B. als PDF einer E-Mail) jedes einzelnen Autors bei, dass er mit der Einreichung einverstanden ist und dass er zu dem Manuskript wesentlich beigetragen hat.

Mit der Einreichung des Manuskripts übermitteln die Autoren die unterschriebene Einverständniserklärung zur Veröffentlichung ihres Beitrages im Open Access:
  • Die Open-Access-Einverständniserklärung [PDF]
  • Die Open-Access-Einverständniserklärung als am PC ausfüllbares PDF [PDF]

Die Herausgeber korrespondieren allein mit dem explizit ausgewiesenen "korrespondierenden Autor", der das Anschreiben an die Herausgeber gezeichnet hat. Hat ein Beitrag mehr als einen Autor, ist der korrespondierende Autor für die Koordination mit dem übrigen Autorenteam verantwortlich. Korrespondierende Autoren, die in den sechs Monaten nach Einreichung des Manuskripts für mehr als zwei Wochen abwesend bzw. nicht per E-Mail erreichbar sind, deklarieren dies und benennen eine Vertretung.

Über die Annahme von Manuskripten entscheiden die Herausgeber auf Basis eines Peer-Review-Verfahrens (siehe unten). Die Gutachter und die Herausgeber beurteilen die Originalität und Relevanz der Manuskripte, ihre Übereinstimmung mit dem Profil der Arch. Inf., ihre inhaltliche und technische Korrektheit sowie ihre Verständlichkeit und Lesbarkeit. Änderungsempfehlungen seitens der Herausgeber sind von den Autoren zu berücksichtigen. Neben dem Text, den Quellen- und Literaturnachweisen und ggf. den Endnoten umfasst ein vollständiges Manuskript die in der unten folgenden Prüfliste genannten Elemente.

Zitierweise für die Archäologischen Informationen
Die Arch. Inf. erwarten Literatur- und Quellennachweise im so genannten Harvard-Stil (Author-year), und zwar nach dem Regelwerk APA 6. Anmerkungen (Endnoten) sind zu vermeiden resp. auf ein Mindestmaß zu beschränken, Fußnoten sind nicht möglich. Eine kurze, deutschsprachige Anleitung zur Zitierweise findet sich dort [PDF] oder als interaktive Website [dort]. Eine ausführliche englischsprachige Anleitung zum Zitierstil APA 6 findet sich in: American Psychological Association. (2009). Publication Manual of the American Psychological Association (6th ed.).

Copyright & Lizensierung
Aufsätze erscheinen in den Archäologischen Informationen als Standard unter der CC-BY-Lizenz. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich (DGUF-Handreichung "Copyright und CC-Lizenz"). Die Lizensierung wird jeweils in der Fußzeile der ersten Druckseite eines Beitrags ausgewiesen.

Online Only
Die Archäologischen Informationen erscheinen dual: als gedruckte Zeitschrift in einer Auflage von etwa 900 Exemplaren und parallel dazu online im Open Access. Im Hinblick auf den Druckumfang der Zeitschrift sowie auf ihre starke Prägung durch das Moment der Aktualität und Zeitgebundenheit erscheinen die Rubriken "Projekte, Arbeitsgemeinschaften & Tagungen", "Dissertationen & Examensarbeiten" und "Rezensionen" jedoch seit Band 39/2016 "Online Only", d. h. mit Ihren Texten online im Open Access inkl. Early View und bei voller bibliographischer Erfassung im Langzeitarchiv der UB Heidelberg, jedoch nicht im gedruckten Band. Dort werden sie allerdings weiterhin im Inhaltsverzeichnis des Jahrgangs aufgeführt, inklusive eines Links auf die jeweilige Online-Ressource.

Prüfliste Manuskripteinreichung
Kurzes Anschreiben an die Herausgeber, u. a. mit
a)  einer inhaltlicher Einordnung des Beitrags;
b)  einer Darlegung der Autorenschaft(en) und des "korrespondieren Autors" samt der nötigen Adressen;
c)  der Darlegung technischer Fragen, insbes. Abbildungen;
d)  der unterschriebenen Einverständniserklärung zur Publikation im Open Access
e)  Vorschlägen von Gutachter für das Peer Review, ggf. auch Ausschlüsse möglicher Gutachter.

Prüfliste Manuskript
Das Manuskript umfasst unbedingt:
 
1. einen Titel in deutscher und englischer Sprache;
2. eine vollständige Liste der Autoren (siehe unten: Autorenschaft), möglichst inkl. deren ORCID; siehe DGUF-Handreichung zur ORCID [PDF];
3. die Angabe des korrespondierenden Autors inkl. Name, Titel, Adresse oder institutioneller Anbindung und E-Mail-Adresse, bei zwei Autoren zusätzlich auch für den Zweitautor;
4. eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache im Umfang von je etwa 150 bis 200 Wörtern;
5. eine Liste von mindestens fünf Schlagwörtern in deutscher und englischer Sprache; siehe DGUF-Handreichung zur Vergabe von Schlagwörtern [PDF];
6. den Text des Beitrags;
7. am Ende eine kurze Selbstvorstellung des Autors/der Autoren ("Über den Autor");
8. eine Adresse / institutionelle Anbindung des Autors, soweit, wie sie veröffentlicht werden soll.
Je nach Inhalt des Beitrags treten hinzu:
9. eine Liste mit allen Abbildungsunterschriften und den Abbildungsnachweisen, einschließlich der Nennung der Bildautoren (Fotograf, Grafiker);
10. alle Abbildungen, jede als einzelne und eindeutig benannte Datei (siehe unten);
11. eine Liste der verwendeten Abkürzungen;
12. eine kurze Erklärung über die Anteile einzelner Autoren am Manuskript (siehe unten: Autorenschaft);
13. eine Danksagung;
14. eine Erklärung über die Finanzierung / Förderung des Beitrags und über mögliche Interessen- oder Rollenkonflikte und Befangenheiten;
15. Ergänzende Materialen (Supplemental Material) und Offene Daten (Open Data);
16. die Nennung des konkreten alternativen Lizenzmodells, unter dem der Aufsatz publiziert werden soll, samt kurzer Begründung.
 
Abbildungen: Nummerierung und Publikationsrechte
Tabellen, Karten, Tafeln und Abbildungen werden durchweg als Abbildungen behandelt und entsprechend durchgängig nummeriert. Die Redaktion geht davon aus, dass die Publikationsrechte für sämtliche Bildvorlagen und Grafiken vor der Abgabe eingeholt worden sind; Bildunterschriften bzw. Abbildungsnachweise enthalten die hierzu notwendigen Angaben. Werden wegen Verstößen gegen bestehende Publikationsrechte Dritter Forderungen gegenüber der DGUF erhoben, sind diese von den Autoren zu verantworten und zu tragen.

Zusammenfassungen und Abstracts für die Archäologischen Informationen
Ohne Zusammenfassung werden Beiträge für die Rubriken "Bücher", "Tagungsberichte", "Ausstellungen & Museen" und andere kurze Notizen publiziert. Alle übrigen Aufsätze (inkl. "Dissertationen & Examensarbeiten") beinhalten eine Zusammenfassung in deutscher und ein Abstract in englischer Sprache (britisches Englisch). Manuskripte, denen eine Zusammenfassung und/oder ein Abstract fehlen, werden von den Herausgebern nicht angenommen. Die Zusammenfassungen und Abstracts sind jeweils ca. 150 bis 200 Wörter lang. Sie sind dem Manuskripttext voranzustellen. Eine Zusammenfassung gibt als eigenständiger Text den wesentlichen Inhalt eines Beitrags wieder; sie dient den Lesern zur Orientierung, ob der folgende Beitrag für sie lesenswert ist und welche wesentlichen Informationen er enthält. In begründeten Ausnahmefällen können über die beiden Titel und Zusammenfassungen in deutscher und englischer Sprache hinaus auch Titel und Zusammenfassungen in anderen Sprachen publiziert werden. Ein solcher Ausnahmefall läge z. B. dann vor, wenn ein deutschsprachiger Aufsatz über die Megalithik in der Normandie neben der englischen zusätzlich auch mit französischer Zusammenfassung eingereicht wird. 

Den Zusammenfassungen und Abstracts sind mindestens fünf Schlüsselwörter / Keywords nachzustellen. Schlüsselwörter dienen der bibliographischen Erschließung der Beiträge auch für fachfremde Personen und der besseren Auffindbarkeit durch Suchmaschinen. Sie umreißen das Themenfeld des Beitrags und sind ohne Lektüre des Beitrags verständlich. Sie fokussieren auf die Hauptaspekte des Beitrags und wiederholen keine Informationen, die bereits im Titel enthalten sind. Sinnvoll ist, bei der Vergabe vom Leser aus zu denken: Mit welchen Begriffen würde er nach dem Beitrag suchen? Schlüsselwörter / Keywords werden grundsätzlich als Singular vergeben. In der Liste der Schlüsselwörter dient das Semikolon als Trennzeichen. Die Redaktion behält sich im Interesse der Autoren vor, selbst Schlüsselwörter hinzuzufügen und die Vorgaben zu verändern.

Autorenschaft und Darlegung von Finanzierung und Interessenkonflikten
Die Arch. Inf. begrüßen wissenschaftliche Kooperationen und von mehreren Autoren verfasste Beiträge. Werden Beiträge von mehreren Autoren verfasst, sollte sich die Reihenfolge der Autoren an den naturwissenschaftlichen Gepflogenheiten orientieren. Demnach werden die Autoren nicht in der alphabetischen Reihenfolge ihrer Namen genannt, sondern entsprechend ihres Anteils am vorgelegten Beitrag: Der Erstautor ist derjenige, der den Beitrag maßgeblich geschrieben hat und die Hauptverantwortung trägt; er ist bis auf begründete Ausnahmen (z. B. Sprachbarrieren) auch der korrespondierende Autor. Weitere Autoren werden in der Reihenfolge ihres Anteils am Beitrag genannt. Bei Forschungsgruppen fungiert der das Projekt überwachende Laborleiter, der Leiter der Forschungsgruppe oder der Antragsteller der Drittmittel in der Regel als letztgenannter Autor. Die Arch. Inf. regen an, im Falle einer Autorenkette am Ende eines Aufsatzes den konkreten Forschungsbeitrag der einzelnen Autoren explizit offen zu legen ("Beiträge der Autoren"/ "authors' contributions"). Hier kann z. B. dargelegt werden, wer die Gesamtverantwortung inne hat, wer welchen Teil der Datenerhebung vornahm und wer die statistische Auswertung durchführte.

Sofern inhaltlich sinnvoll, sollte am Ende eines Beitrags explizit die Finanzierung eines Aufsatzes oder Projekts offengelegt werden und auf die Interessen- und Rollenkonflikte bzw. die Befangenheit der Autoren hingewiesen werden. Wenn beispielsweise ein Autor, der eine neue hilfreiche Technik vorstellt, zugleich der Geschäftsführer der Herstellerfirma ist oder von selbiger bezahlt wird, muss den Lesern diese Information zugänglich gemacht werden.

Aktualität der Rubriken "Projekte, Arbeitsgemeinschaften & Tagungen", "Dissertationen & Examensarbeiten" und "Rezensionen"
Die genannten drei Rubriken sind durch ihre Aktualität geprägt. Manuskripte zur Selbstvorstellung von Dissertationen und  Examensarbeiten werden spätestens ein halbes Jahr nach dem akademischen Abschluss eingereicht. Ist der umfassende Druck der Arbeit geplant und dessen Erscheinen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach der geplanten Einreichung des Selbstreferates bei den Arch. Inf. wahrscheinlich, sollte auf die Einreichung verzichtet werden. Beiträge zur Rubrik "Projekte, Arbeitsgemeinschaften & Tagungen" berichten über Ereignisse, die bei Manuskripteinreichung nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen; auch Tagungsberichte erübrigen sich, wenn eine umfassende Publikation innerhalb der nächsten zwölf Monate erfolgen wird. Rezensionen gelten Büchern oder Aufsätzen, deren Erscheinen nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Software-Rezensionen beziehen sich auf Softwares aktueller archäologischer Relevanz. Nur in gut begründeten Fällen können Ausnahmen von diesen Fristen gemacht werden.

Technische Aspekte
Manuskripte werden in elektronischer Form in zeitgemäßen Standardformaten eingereicht (*.md, *.rtf, *.odt, *.doc(x), *.wpd). Manuskripte werden per E-Mail, online (z. B. WeTransfer) oder auf zeitgemäßen Datenträgern übermittelt. Die Texte sind unformatiert, d. h. ohne Blocksatz, ohne Trennzeichen und automatische Silbentrennung und ohne Einzüge, einzureichen. Im Text sind alle Abbildungshinweise enthalten und eventuelle Besonderheiten deutlich markiert (z. B. farbige Schrift). Zum Zwecke der schnellen Übermittlung insbesondere von großen Bilddateien stellt die Redaktion nach Rücksprache befristet ein Daten-Verzeichnis zum Datenaustausch zur Verfügung, z. B. als Dropbox. Vor allem im Falle von Grafiken geben die Autoren im Anschreiben an die Herausgeber an, mit welchen Programmen und Versionen die Dateien erzeugt wurden.

Fotos, Abbildungen und Tabellen
Abbildungen, Graphiken und Fotos werden in der gedruckten Fassung der Zeitschrift in der Regel als Graustufenbilder gedruckt. Farbdruck ist möglich. In der Online-Version der Arch. Inf. können – soweit inhaltlich sinnvoll – alle Abbildungen farbig publiziert werden; hier sind auch ergänzende, zusätzliche Materialien möglich, wie z. B. größere Grafiken und besonders hochauflösende Fotos.

Alle Abbildungsvorlagen werden separat vom Text digital eingereicht, und zwar jede Abbildung als einzelne, selbständige Datei. Die einzelnen Dateien sind nach dem Erstautor und der Abbildungsnummer zu benennen, also z. B. als "Mayer_Abb01". Tabellen werden unter Beachtung des Spalten- oder Seitenspiegels als Bilddatei oder (bevorzugt) als Textdatei eingereicht. Rasterabbildungen erbitten wir im TIFF-Format, ersatzweise als niedrig komprimierte JPG-Dateien. Bei Fotos ist mindestens eine Qualität von 400 dpi erforderlich, bevorzugt 600 dpi, bei Strichzeichnungen eine Auflösung von 600 dpi. Bei Vektorabbildungen werden die Formate für Adobe Illustrator und Corel Draw, in Ausnahmefällen auch Windows Metafile (*.wmf) akzeptiert. Bei Karten, Plänen etc. werden Vektordateien gegenüber Rasterbildern bevorzugt. Bei Grafiken, die als *.xls-Datei eingereicht werden resp. mit Hilfe von MS-Excel erzeugt wurden, sind Schraffuren o. ä. gegenüber Graurastern zu bevorzugen; es ist auf deutliche Kontraste zu achten.

Satzspiegel, Maßstab, Nordpfeil und Schrift
Der Satzspiegel der Arch. Inf. beträgt maximal 230 mm Höhe und 160 mm Breite (doppelspaltig); bevorzugt werden Grafiken, die die Spaltenbreite von 77 mm einhalten. Tafeln, Karten u. ä. beinhalten zwingend einen gezeichneten Maßstab, die Maßstabangabe allein in der Abbildungsunterschrift reicht nicht; Karten enthalten einen Nordpfeil. Alle Texte und Zahlen in den Abbildungen sind in einer großen, klaren und serifenlosen Schrifttype (z. B. Arial, Helvetica, Tahoma) eingefügt; alle Abbildungen eines Beitrages verwenden die gleiche Grundschrift. In Zeichnungen werden Strich- oder Punktraster gegenüber feinen Grauschattierungen bevorzugt, da sie zu besseren Druckergebnissen führen.

Screenshots
Schnappschüsse vom Bildschirm (Screenshots) sind soweit als möglich zu vermeiden, denn ihre Auflösung von typischerweise 72 oder 96 dpi ist für einen späteren Druck nicht ausreichend. Sofern ein Screenshot notwendig ist, bitten wir um folgendes Vorgehen: Schaffen Sie optimale Voraussetzungen für das angestrebte Bild (großer und hochaufgelöster Monitor, maximale Monitorauflösung verwenden, Vollbildmodus für das Fenster wählen oder Fenster maximieren, ggf. größere Schriften und Symbole wählen) und speichern Sie das Ergebnis als "großes Bild" ab, d. h. mit vielen Punkten / Pixeln. Das Bild anschließend auf Satzspiegelgröße verkleinern und dabei mit mind. 300 dpi abspeichern.

Ergänzende Materialien (Supplemental Material)
Die Herausgeber begrüßen es, wenn Autoren ihren Einreichungen zusätzlich Ergänzende Materialien hinzufügen. Der Begriff Ergänzende Materialien (Supplemental Material) meint  Materialien, die einem Aufsatz in seiner Online-Fassung beigefügt werden, aber nicht zur gedruckten Version gehören. So kann die Online-Fassung z. B. zusätzlich farbige Abbildungen oder große und hochauflösende Bilder aufnehmen. Auch lange Nachweisapparate (z. B. Fundortlisten), die sachlich wichtig sind, aber nur einen sehr kleinen Leserkreis tangieren, können in die Ergänzenden Materialien ausgelagert werden. Als Ergänzende Materialien können auch Informationen eingefügt werden, die nicht druckbar sind, z. B. 3D-Darstellungen. Die Autoren sind bei allen digitalen Einreichungen gebeten, möglichst einfache und möglichst weit verbreitete Standard-Formate zu verwenden und ggf. anzugeben, mit welcher Software die Dateien erzeugt wurden und gelesen werden können.

Offene Daten (Open Data)
Die Herausgeber begrüßen es, wenn Autoren ihren Einreichungen Open Data hinzufügen. Die Herausgeber begrüßen ausdrücklich auch die Einreichung von "Data Papers" (Online Only), d. h. Aufsätzen, deren wesentliches Ziel die Veröffentlichung von Daten ohne eine umfassende Auswertung ist (z. B. weil diese bereits andernorts publiziert wurde). Offene Daten dienen der Dokumentation und Nachprüfbarkeit des Beitrages und der zitierpflichtigen Weiternutzung dieser Daten durch Dritte. Dies können z. B. die Messwerte an Keramikgefäßen sein, die für eine quantitative Typologie erhoben wurden, Datensätze aus einer merkmalanalytischen Erfassung von Steinartefakten oder die einer Seriation / Korrespondenzanalyse zu Grunde liegenden Daten. Die Datensätze werden in möglichst einfachen Formaten gespeichert, d. h. als reine Text-Datei, oder – bevorzugt – als "comma separated values" (CSV) in Unicode (UTF-8). Wenn gute Gründe vorliegen, werden auch aktuelle und weit verbreitete Standards wie *.ods oder *.xlsx-Dateien akzeptiert. Beim Einreichen von MS-Excel-Tabellen bevorzugen wir das offener dokumentierte Format .xlsx vor dem älteren Format .xls. Datensätze, die mit weit verbreiteten Open-Source-Programmen lesbar sind, wie z. B. LibreOffice und OpenOffice, sind besonders willkommen. Bei CSV-Dateien sind unterschiedliche Varianten möglich; wir bevorzugen im Hinblick auf die internationale Lesbarkeit die Verwendung des Kommas (statt des Semikolons) als Trennzeichen und bei Zahlen den Punkt (statt des Kommas) als Dezimaltrennzeichen. Im Falle komplexerer Datensätze, die z. B. ursprünglich als komplexe relationale Datenbank geführt wurden, bitten wir um das Zerlegen in geeignete rechteckige Datenmatrizen (Tabellen), die Benutzer anhand eindeutiger Identifikatoren (IDs) mit den von ihnen bevorzugten Werkzeugen wieder zusammenführen können. Die Dokumentation muss nachweisen, wie die einzelnen Tabellen zu verknüpfen sind, und die verwendeten Codierungen offenlegen.

Zu jedem Datensatz gehört eine schriftliche Dokumentation, die als kurzer eigener Text unabhängig vom eingereichten Aufsatz beigegeben wird. Diese Datendokumentation benennt den Kontext und das ursprüngliche Ziel der Erhebung, verweist auf die Primärauswertung dieser Daten und beschreibt den Inhalt des Datensatzes, einschließlich aller notwendigen Code-Listen. Auch die Ergänzenden Materialien, Offenen Daten und deren Dokumentation unterliegen dem Peer Review und können ggf. zu Überarbeitungswünschen führen oder auch abgelehnt werden.

Umgang mit Plagiaten
Die Archäologischen Informationen tolerieren keine Plagiate. Manuskripte, die nach Überzeugung der Herausgeber oder der Gutachter Plagiate enthalten, werden unmittelbar vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Autoren und Co-Autoren, die solche Manuskripte eingereicht haben, werden künftig von Publikationen in allen Schriftenreihen der DGUF ausgeschlossen.

Peer Review: Die Begutachtung der Manuskripte durch externe Experten
Alle Manuskripte, die für eine Publikation in den Arch. Inf. eingereicht werden und die in das Profil der Zeitschrift passen sowie vollständig und formal korrekt sind, werden einem Gutachterverfahren durch externe Experten (Peer Review) unterzogen. Jedes eingereichte Manuskript wird von mindestens zwei anonymen Experten begutachtet. Bei Aufsätzen, die bereits als Preprint auf der Plattform „Peer Community in Archaeology“ [mehr] samt offenen Peer Reviews publiziert und angenommen wurden, berücksichtigen wir die dort vorliegenden Peer Reviews und fordern unsererseits nur mehr ein Peer Review an. Rezensionen werden in der Regel nur von einem Peer begutachtet. Autoren können Gutachter vorschlagen und Gutachter mit kurzer Begründung ausschließen. Im Falle von Examensarbeiten können auch akademische Betreuer als Gutachter vorgeschlagen werden. Das von den Herausgebern der Arch. Inf. verfolgte Verfahren orientiert sich an: Hames, I. (2007). Peer review and manuscript management in scientific journals. Guidelines for good practice. Malden: Blackwell Publishing.

Die Herausgeber veröffentlichen jährlich eine Statistik über die Anzahl der eingereichten und ins Review gegebenen Manuskripte und der angenommenen Manuskripte.

Arbeitsablauf, Korrekturen und Druckfreigabe
Die Herausgeber bestätigen den Manuskripteingang nach einer technischen Vorprüfung zeitnah und streben auf Grundlage der Reviews eine verbindliche Benachrichtigung über die Annahme oder Ablehnung von Manuskripten binnen zwei bis drei Monaten an. Der korrespondierende Autor erhält in Folge der Begutachtung und des Lektorats ggf. konkrete Hinweise zur Überarbeitung des Manuskripts und der Abbildungen. Die Hinweise zur Überarbeitung der Manuskripte werden von den Autoren zeitnah, möglichst innerhalb von drei Wochen, umgesetzt. Sollten längere Zeiträume nötig sein, erbitten die Herausgeber eine sofortige Benachrichtigung mit erbetener Verlängerung und kurzer Begründung. Der korrespondierende Autor übermittelt den Herausgebern sodann das finale Exemplar des Beitrags. In einem kurzen Begleitbrief legt der korrespondierende Autor dar, wie die Hinweise der Reviewer und der Herausgeber berücksichtigt wurden. Die Herausgeber prüfen die inhaltlichen Verbesserungen und können an dieser Fassung redaktionelle Verbesserungen vornehmen. Sofern die Herausgeber nunmehr die überarbeitete Fassung zur Publikation annehmen, erhält der Autor darüber eine Nachricht per E-Mail. Das Datum dieser Nachricht wird in dem Beitrag als "angenommen am …" vermerkt. Später erhält der korrespondierende Autor per E-Mail ein gesetztes Korrekturexemplar seines Beitrags als PDF-Datei. Binnen ein bis max. zwei Wochen sind darin letzte Korrekturwünsche deutlich lesbar und farbig markiert zu vermerken. Dieses Korrekturexemplar geht bei analogem Vorgehen als Papierausdruck oder farbiger Scan (PDF-Datei) an die Herausgeber, bei digitalem Vorgehen als echte PDF-Datei mit den farbigen Markierungen und den Korrekturen; auf dem Deckblatt des Ausdrucks (analoger Weg) resp. im E-Mail-Anschreiben ist die Druckfreigabe explizit und datiert zu erteilen. Falls der korrespondierende Autor die Korrekturen nicht binnen maximal zwei Wochen zurücksendet und keine Vertretung für die Freigabe benannt hat, gilt die Druckfreigabe als erteilt. Wenn der korrespondierende Autor sich nicht anders äußert, geht die Redaktion davon aus, dass er mit der Veröffentlichung seiner angegebenen Post- und E-Mail-Adresse einverstanden ist. Nach eventuellen letzten – rein technischen – Korrekturen wird der Beitrag abschließend gesetzt und zeitnah mit Publikationsdatum im Early View auf www.archaeologische-informationen.de publiziert. Die Herausgeber archivieren die eingereichten Manuskripte nicht: Nach dem gedruckten Erscheinen des Beitrages werden alle elektronischen Vorlagen und Medien, welche der Autor eingesandt hat, vernichtet.

Lektorat
Manuskripte, die sprachlich, formal oder inhaltlich bereits auf den ersten Blick unzulänglich sind oder für die eine Einverständniserklärung zur Publikation im Open Access nicht vorliegt, werden von den Herausgebern mit kurzem Kommentar abgelehnt und nicht ins Peer-Review gegeben. Die ins Verfahren aufgenommenen Manuskripte werden nach dem Durchlaufen der Qualitätskontrolle (Peer Review, Herausgeber) und der abschließenden wissenschaftlichen und formalen Überarbeitung seitens der Autoren bei den Herausgebern lektoriert. Die Redaktion berichtigt dabei im üblichen Umfang verbliebene Fehler in Zeichensetzung, Rechtschreibung, im wissenschaftlichen Apparat, in der Übersetzung des Abstracts sowie an den Abbildungen. Übertrifft nach Einschätzung der Herausgeber der dazu nötige Aufwand ein vertretbares Maß, erhalten die Autoren eine entsprechende Rückmeldung von den Herausgebern. Die Autoren sind dann selbst für ein sorgfältiges Lektorat ihrer Beiträge verantwortlich und dringend gebeten, dies sehr zügig durchzuführen. Autoren, die dies wünschen, können auf ihre eigenen Kosten auch Fachkräfte mit diesen Lektoratsaufgaben (Text, Übersetzungen, Bildbearbeitung) beauftragen. Die Herausgeber der Archäologischen Informationen führen eine Liste von Fachkräften, mit denen sie seit Jahren gute Erfahrungen haben und zusammenarbeiten. Sie geben auf Anfrage von Autoren entsprechende Empfehlungen, fungieren in solchen Fällen selbst aber weder als Auftragnehmer noch als Auftraggeber.

Sofern Autoren von englischsprachigen Manuskripten, die in hoher sprachlicher und formaler Qualität eingereicht werden, erklärtermaßen selbst keine Möglichkeit zur Finanzierung einer Übersetzung für ihr Abstract in die deutsche Sprache haben, kann die DGUF nach Absprache das Abstract in Einzelfällen auf Kosten der DGUF ins Deutsche übersetzen lassen.

Sonderdrucke und Self-Archiving
Für Beiträge im gedruckten Teil der Arch. Inf. erhält jeder Autor und Co-Autor ein Belegexemplar des gedruckten Bandes der Zeitschrift und eine PDF-Datei seines Beitrags. Die PDF-Datei darf frühestens nach der Online-Publikation des Beitrags in den Arch. Inf. (d. h. nicht als Early View) in die gängigen Archive (Self-Archiving) eingestellt werden. Es ist sinnvoll, wenn Autoren im Self-Archiving einen Link auf ihren Beitrag in der Online-Ausgabe der Arch. Inf. setzen, statt auf ein heruntergeladenes PDF zu verweisen, welches z. B. auf ihrer privaten Website liegt: Der für einen Artikel vergebene URL auf Arch. Inf. Online gilt dauerhaft. Alternativ kann auch der DOI des Beitrags verwendet werden.

Die Herausgeber, November 2020
 
Herausgeber:
PD Dr. Frank Siegmund (Leitung)
Diane Scherzler
Dr. Werner Schön
An der Lay 4
D-54578 Kerpen-Loogh
Tel. +49 (0) 6593 – 98 96 42
Fax +49 (0) 6593 – 98 96 43
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 

Offizieller Hashtag: #ArchInf

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