Lückenloser Herkunftsnachweis beim Sammeln und Handeln von Antiken, auch von Münzen
Nur ein lückenloser Herkunftsnachweis sichert die Legalität von Antikensammlungen und des Handels mit Antiken. Verzichtet man auf diesen Nachweis, ermuntert man in den Herkunftsländern zu Raubgrabungen und zum illegalen Export – das sind keine Kavaliersdelikte, sondern strafbare Handlungen! Dieses durch internationale Verträge und Konventionen abgedeckte Recht umfasst auch Münzen, da sie in besonderer Weise geeignet sind, verschleppt und geschmuggelt zu werden.