Die Beiratsmitglieder werden von den Mitgliedern der Gesellschaft aus ihren Reihen für die Dauer von zwei Jahren gewählt, Wiederwahl ist möglich. Ihre Aufgabe ist es, den Vorstand in wichtigen inhaltlichen Fragen zu beraten und für die Mitglieder die laufende Arbeit des Vorstands im Sinne der Aufgaben und Ziele der DGUF zu unterstützen und zu ergänzen. Die Beiräte nehmen mindestens einmal im Jahr an den Vorstandssitzungen teil. Beirat und Vorstand entscheiden über die Vergabe der Archäologiepreise der Gesellschaft, wobei der Beirat die Verfahren führt.
Einzelne Mitglieder des Beirats können aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses vom Vorstand zu "besonderen Vertretern der Gesellschaft" nach § 30 BGB ernannt werden. Diese sind dann ähnlich dem Vorstand im Rahmen ihrer Tätigkeiten nach Außen hin handlungsberechtigt.
Die Hälfte der Mitglieder des Beirates müssen Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler der Archäologie mit Studienabschluss einer wissenschaftlichen Hochschule sein, und zwar mindestens mit Abschluss MA oder vergleichbar. Mindestens ein Mitglied des Beirates nimmt den Auftrag wahr, sich in besonderer Weise um die Belange der an der Archäologie interessierten Öffentlichkeit zu kümmern. Mindestens ein Mitglied des Beirates kümmert sich in besonderer Weise um studentische Interessen.
Die DGUF erwartet von den Mitgliedern ihres Beirats:
Die Beiräte beraten und unterstützen den Vorstand. Sie beteiligen sich aktiv und kontinuierlich an Gemeinschaftsaufgaben von Beirat und Vorstand wie z. B.
- Archäologiepreise
- Tagungsvorbereitung
- regelmäßige Zulieferungen für den Newsletter
- gemeinsame Diskussionen und Projekte
- Beantwortung von Anfragen
- etc.
Beiräte sind in einem zuvor gemeinsam besprochenen Aufgabenbereich besonders aktiv. Sie bringen ihre besondere Sachkenntnis in einem spezifischen, für die DGUF relevanten Bereich in den Verein ein. Sie bringen diese Themen auf eigene Initiative oder auf Bitten des Vorstands aktiv voran, z. B.
- im Rahmen eines Arbeitskreises
- im Zusammenhang mit Projekten und Stellungnahmen der DGUF
- im Rahmen einer Tagungskonzeption
- in der Wahrnehmung spezieller vereinsrelevanter Aufgaben
- etc.
Jeder Beirat wendet dafür kontinuierlich etwa einen halben Tag pro Woche auf.
Der Beirat ist zurzeit aus folgenden Personen zusammengesetzt:
- RA Dr. Till Kemper M.A., Frankfurt till.kemper[at]dguf.de
- Jochen Reinhard M.A., Zug (Beiratssprecher) jochen.reinhard[at]dguf.de
- Michaela Schauer M.A., München michaela.schauer[at]dguf.de
(Stand: Juli 2023)