FAQ zu den Archäologischen Informationen Online und im Open Access

 

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Seit 2013 erscheinen die Archäologischen Informationen zusätzlich zum gewohnten Druck und zusätzlich zum Inhaltsverzeichnis auf DGUF.de auch als Online‐Ausgabe. Die Archäologischen Informationen Online erscheinen im Open Access nach dem Prinzip "Online First": Die eingereichten Beiträge werden nach ihrer förmlichen Annahme baldmöglichst online publiziert, in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen; ihr Druck erfolgt später wie bisher in den Archäologischen Informationen, die mit einem gedruckten Band pro Jahr erscheinen.

Vorteile von Online First und Open Access für die Autoren

  • Ihr Beitrag ist deutlich schneller publiziert, er ist früher für Dritte zitierbar und zitierpflichtig.
  • Ihr Beitrag ist dank Open Access leichter und breiter verfügbar ‐ Sie erreichen weitaus mehr Leser, und das weltweit sowie auch in anderen Fachdisziplinen mit Bezug zu Ihrem Thema.
  • Ihr Beitrag kann in der Online‐Fassung durch zusätzliche Materialien ("supplemental material") bereichert werden, die aus technischen Gründen nicht in die Druckfassung übernommen werden können, z. B. (mehr) Farbabbildungen, größere und höher auflösende Bilder, Open Data.
  • Ihr Beitrag ist bestens für Suchmaschinen auffindbar, sie liefern viel exaktere Treffer auf Ihre Inhalte als traditionell erschlossene Zeitschriften. Man bedenke: die junge Wissenschaftlergeneration ist mit dem Internet aufgewachsen, hier gilt für viele: Was nicht online auffindbar ist, existiert nicht.
  • Andere können Ihren Beitrag direkt über Links verknüpfen, z. B. aus der Wikipedia heraus.

Antworten auf häufige Fragen

Warum Online First? Wäre es nicht besser, die Artikel erst mit dem Erscheinen der gedruckten Archäologischen Informationen im Internet zu veröffentlichen?
Unsere Kernaufgabe ist nicht das Bedrucken von Papier, sondern das Publizieren hochwertiger wissenschaftlicher Inhalte. Wir wollen, dass Ihr Artikel gelesen wird, und dabei ist es für uns nachrangig, ob dies in einer gedruckten Zeitschrift geschieht oder online. Es geht uns allein um Ihre wertvollen Inhalte, nicht um das Medium. Und damit wollen wir schnell sein: Ihre Inhalte sind aktuell, sie sollen so früh wie möglich gelesen und Teil aktueller Forschung und internationaler Debatten werden. Online First entkoppelt uns von der notwendigerweise längeren Produktionszeit der gedruckten Bände. Versprochen: Das geht nicht zu Lasten der Qualität, für die der Prozess des Peer Reviews steht, der das Board Review ergänzt.

Wie schnell erfolgt eine Publikation?
Die Online‐Publikation ändert nichts am Kern des gewohnten seriösen Publikationsverfahrens der Archäologischen Informationen, nämlich unserer Qualitätssicherung: Die eingereichten Beiträge werden nach einer kurzen inhaltlichen und technischen Vorprüfung in die redaktionelle Betreuung weitergeleitet, sie durchlaufen das Peer Review und werden lektoriert. Dieses Verfahren dauert ‐ unabhängig von der Frage Print oder Online ‐ meist ca. zwei bis drei Monate. Im Falle herausragend gut vorbereiteter Manuskripte und ungemein schneller Reviewer sind auch kürzere Bearbeitungszeiten möglich. Sobald ein Beitrag den Status "angenommen" ("accepted") erreicht hat und vom Autor abschließend überarbeitet wurde, kann er lektoriert und gesetzt werden. Nach der letzten Autorenüberarbeitung vergehen meist nur ein bis zwei Wochen, dann ist Ihr Aufsatz online veröffentlicht. Daraus ergibt sich gegenüber den mit einem Band pro Jahr gedruckten Archäologischen Informationen ein ggf. erheblicher Zeitvorteil.

Wann ist der Redaktionsschluss für den nächsten Band der Archäologischen Informationen?
Für die meisten unserer Autoren erübrigen sich für feste Termine: Die Beiträge werden jeweils nach Eingang bei den Herausgebern in den Prozess von Qualitätssicherung und Lektorat geleitet und können nach dem erfolgreichen Durchlauf als "Early View" recht zeitnah auf die Website der Archäologischen Informationen eingestellt werden. Lediglich für Autoren, deren Aufsätze Teil eines Themenschwerpunkts (z. B. Tagungspublikation) oder eines "Forums" sind, gelten Redaktionsschlüsse und Termine. Der Band für den weiterhin erfolgenden Druck wird erst auf Grundlage dieser Online‐Publikationen zusammengestellt.

Online = publiziert? Online First = wie gedruckt?
Alle Beiträge zu den Archäologischen Informationen werden zeitnah nach ihrer förmlichen Annahme in einem so genannten "Early View" online gestellt, und zwar als fertig gesetztes PDF. In den Naturwissenschaften sind diese Early Views weithin üblich. Der Beitrag ist damit rechtskräftig publiziert, er ist zitierfähig und zitierpflichtig. Online First beschleunigt die Veröffentlichung Ihrer Beiträge wesentlich.

Im Unterschied zur späteren Version im gedruckten Band zeigt das PDF im Early View noch die Seitenzahlen 000‐000, da sich die tatsächlichen Seitenzahlen erst aus dem später gedruckten Band ergeben. Zeitgleich mit dem Erscheinen des Beitrags in den gedruckten Archäologischen Informationen wird der Beitrag vom Early View in die Online‐Ausgabe des betreffenden Heftes verschoben, und das PDF durch ein solches mit den Seitenzahlen der gedruckten Ausgabe ersetzt.

Grün, Golden oder Platin? Welche Open-Access-Spezifizierung erfüllen die Archäologischen Informationen?
Beim Open Access gibt es verschiedene Regelungen, die mit den Begriffe Green, Golden oder Platinum Open Access belegt werden. Unter Green Open Access versteht man, dass eine gedruckte Zeitschrift förmlich damit einverstanden ist, dass die Autoren ihre Aufsätze ‒ ggf. nach einer Sperrfrist ‒ zusätzlich via Self-Archiving z. B. bei Academia.edu oder ResearchGate.net archivieren und damit frei online zugänglich machen. Als Golden Open Access bezeichnet man das Publikationsmodell einer Zeitschrift, wenn sie die Artikel selbst in den Open Access stellt, und zwar ohne Sperrfrist spätestens mit Erscheinen der gedruckten Publikation. Da bei diesem Vorgehen die Finanzierung der Zeitschrift über Abonnements schwer fällt, werden in der Regel von den Autoren Publikationsgebühren (sog. APCs, article processing charges) erhoben. Mit Platinum Open Access ‒ einer bis anhin seltenen Variante des Open Access - bezeichnet man Zeitschriften, die dem Publikationsmodell des Golden Open Access folgen, aber von den Autoren keine Publikationsgebühren verlangen. Richtig: die Archäologischen Informationen erscheinen im Platinum Open Access.

Bei den Archäologischen Informationen Online kann man sich registrieren: Wozu ist das gut?
Die Online-Ausgabe der Archäologischen Informationen erlaubt es Nutzern ‐ ohne jeden Zwang ‐, sich bei unserer Online Zeitschrift zu registrieren: als Leser, als Reviewer, als Autor. Registrierte Leser können sich z. B. via RSS‐Feed automatisch darüber informieren lassen, dass auf der OJS-Plattform ein neuer Artikel erschienen ist. Eine Registrierung als Reviewer signalisiert unseren Herausgebern, dass jemand gerne aktiv an unserem System der Qualitätssicherung mitwirken möchte. Die nach einer Registrierung ebenfalls mögliche Einreichung von Aufsätzen via OJS wird bislang weder seitens der Autoren praktiziert noch seitens der Herausgeber propagiert. All dies kann dazu dienen, um die Archäologischen Informationen herum die Gemeinschaft der Forschenden ohne zeitliche Verzögerungen und stärker miteinander zu verbinden.

Warum erhöht der Open Access der Archäologischen Informationen die Sichtbarkeit für Suchmaschinen?
Zur technischen Umsetzung benutzen wir für die Online‐Publikation die auch von der DFG unterstützte Open‐Source‐Software "Open Journal System" (OJS), die in diesem Bereich weltweit das Standardwerkzeug ist. Die Online‐Publikation in OJS umfasst die elektronische Erfassung von Autoren, Titeln und bibliographischen Metadaten und darüber hinaus auch die Zusammenfassungen und Schlüsselwörter. Die Beiträge werden als sog. Verlags‐PDF eingestellt resp. im Falle der Retrodigitalisierung älterer Beiträge als OCR‐PDFs. In beiden Fällen liegen die Beiträge nicht nur als Abbild des Gedruckten vor, sondern als vollständig elektronisch durchsuchbare Texte. Suchmaschinen können somit nicht nur Autoren, Titel, Schlagwörter und bibliographische Daten erfassen, sondern die gesamten Texte. Dies erhöht die Auffindbarkeit Ihrer Werke wesentlich, weit über jene Verschlagwortung hinaus, die Sie als Autor vorgegeben haben und die bei der bibliographischen Erfassung ggf. ergänzt wurde. Die bei den Archäologischen Informationen üblichen englischsprachigen Titel, Abstracts und Schlüsselwörter gewinnen eine ganz neue Reichweite und machen eine weltweite Leserschaft neugierig auf Ihre Beiträge.

Keine Bezahlschranke bremst bei uns Suchmaschinen wie z. B. Google Scholar aus. Dadurch erreichen alle Publikationen in den Archäologischen Informationen auch ohne die in der Medizin und den Naturwissenschaften weit verbreiteten kommerziellen Datenbanken eine weltweit hohe Auffindbarkeit. Keine andere renommierte deutsche archäologische Fachzeitschrift bietet Ihnen mehr Sichtbarkeit.

Nutzungsrechte: Lizensierung CC BY
Die Archäologischen Informationen benötigen die Einräumung von Nutzungsrechten, um die Werke von Urhebern/Autoren im Druck und online veröffentlichen zu dürfen. Seit 2017 schlagen wir unseren Autoren vor, ihre Arbeiten unter der Lizensierung CC BY bei uns zu veröffentlichen. Die Aufsätze und Bücher können dann ‒ ganz oder in Teilen ‒ auch von Dritten frei weiterverbreitet werden, sofern bei jeder Weiterverwendung der Autor, die ursprüngliche Publikation und die Lizensierung ausdrücklich genannt werden. Es ist jene Lizensierung, welche von führenden Forschungsorganisationen und -förderern in Deutschland, u. a. der DFG, für den Wissenschaftsbereich empfohlen wird. Doch die Archäologischen Informationen schlagen diese Lizensierung nur vor; Autoren, die andere Modelle wünschen, können dies tun. Näheres dazu dort.

Wie steht es um das Self Archiving: Darf ich ein PDF meines Beitrags z. B. auf academia.edu oder ResearchGate.net einstellen?
Eine berechtigte Frage, die heute viele Autoren beschäftigt. Daher zuerst die allgemeingültige juristische Antwort: Es gilt, was ausdrücklich vereinbart wurde. Bei vielen Zeitschriften gibt es explizite Regelungen, was die Urheber für wie lange dem Verlag übertragen. Gibt es ‒ wie bei der DGUF ‒ keine explizite Vereinbarung, gilt das allgemeine Verlagsrecht. Danach haben die Urheber bei Zeitschriftenaufsätzen ‒ Monographien und Sammelwerke sind ein anderer Fall ‒ mit der Einreichung des Textes das Verwertungsrecht für ein Jahr exklusiv an den Verlag übertragen, z. B. an die DGUF. Nach einem Jahr können Sie als Urheber über den Text wieder frei verfügen, d. h. das Self Archiving ist dann erlaubt.

Nun noch die pragmatische Antwort der DGUF: Wir möchten die uns anvertrauten wertvollen wissenschaftlichen Inhalte möglichst weit verbreiten, und wir möchten uns konsistent logisch verhalten. Es wäre unlogisch, unsere Urheber um ihr Einverständnis zur Publikation im Open Access mit der Lizenz CC BY zu bitten, ihnen aber gleichzeitig die Verbreitung auf eigenen Websites zu untersagen. Daher: Seitens der DGUF bestehen gegen das Self Archiving der bei uns publizierten Aufsätze ab ihrer Veröffentlichung ‒ gleich ob im Druck oder Online ‒ in den Archäologischen Informationen keinerlei Einwände. Wobei wir uns natürlich im Interesse unserer Zeitschrift und der Konsistenz von Links auf Ihren Beitrag durch Dritte sehr freuen würden, wenn Sie auf Ihrer Website oder in den Archiven statt eines PDFs einfach den Link auf Ihren Beitrag in den Archäologischen Informationen einstellen würden.

Verdienen die DGUF oder die UB Heidelberg mit den Archäologischen Informationen Online Geld, also mit meiner Arbeit?
Nein. Beide Einrichtungen übernehmen vielmehr im Vergleich zu einem schlichten Druckerzeugnis zusätzliche Aufgaben, zu Gunsten der Autoren, der Leser und der breiten Öffentlichkeit. Der Mehrarbeit stehen keinerlei zusätzliche Einkünfte etwa aus Tantiemen gegenüber.

Wie steht es um Tantiemen seitens der VG Wort?
Autoren können ihren in den Archäologischen Informationen gedruckten Beitrag wie bisher bei der VG Wort Abt. Wissenschaft anmelden und erhalten die üblichen Tantiemen. Die jährlichen Ausschüttungen der VG Wort an Autoren schwanken. Im Jahr 2016 waren es im Bereich Wissenschaft einmalig 1,50 Euro pro Standardseite eines Aufsatzes.

Zusätzliche Tantiemen für die Online‐Fassung einer Publikation sind möglich. Dazu müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Der Autor muss einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen haben; die DGUF muss vom Autor seine ID bei der VG Wort mitgeteilt bekommen; anschließend kann die DGUF den Einbau eines "Zählpixels" (ein Softwareschnipsel der VG Wort) in die elektronische Fassung des Beitrags veranlassen; der Autor muss die elektronische Publikation wiederum im Online-Portal T.O.M. angemeldet haben; und schlussendlich muss dieser Beitrag 1.500 Lese-Zugriffe pro Jahr erreichen. Wiewohl das Erreichen dieser Zugriffszahl wenig wahrscheinlich ist, lädt die DGUF Autoren herzlich dazu ein, uns ihre VG-Wort-ID mitzuteilen, damit die Zählpixel eingebaut werden können. Unsererseits haben wir also alle nötigen technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch Online-Beiträge in den Archäologischen Informationen tantiemenfähig sind. Im Jahr 2016 erhielten Autoren von solcherart markierten, erfolgreichen Online-Beiträgen eine pauschale Ausschüttung von ca. 20 Euro pro Beitrag.

Wie steht es um Sonderdrucke?
Autoren, deren Beitrag gedruckt erscheint, erhalten den betreffenden Band der Archäologischen Informationen als kostenfreies Belegexemplar zugesandt (Autoren, deren Beitrag Online Only erscheint, erhalten kein gedrucktes Exemplar). Zusätzlich erhalten alle Autoren mit Erscheinen des Beitrags im Early View und in der endgültigen Fassung das aktuelle Beitrags-PDF per E‐Mail zugesandt.

Erhalten die Beträge einen DOI?
Ja. Für die in den Archäologischen Informationen gedruckten Beiträge werden die international üblichen DOIs (Document Identifiers) vergeben. Im Rahmen der Retro‐Digitalisierung haben auch die älteren Beiträge via OJS einen DOI erhalten.

Müssen die Autoren für diesen Mehrwert von Online und Open Access etwas bezahlen?
"Author pays" ‐ in vielen Open Access Zeitschriften ist dies inzwischen zum üblichen Geschäftsmodell geworden: Autoren zahlen dafür, dass sie in einer wissenschaftlichen Zeitschrift publiziert werden. Bei den sehr renommierten PLoS‐Zeitschriften beispielsweise kostet eine Publikation zwischen 1.595 und 3.000 US‐Dollar (Stand Juni 2018). Die DFG und die Forschungsförderung der EU begrüßen und fördern Open‐Access‐Publikationen, weshalb z. B. in Anträgen an die DFG Kosten für Author‐Pays‐Modelle eingesetzt und bewilligt werden können. Dennoch möchte die DGUF versuchen, trotz dieser Option weiterhin kostenfrei für ihre Autoren zu publizieren. Unser über lange Jahre hinweg stabiles Finanzierungsmodell beruht auf den DGUF‐Mitgliedsbeiträgen, mit denen wir u. a. die gedruckten Archäologischen Informationen ermöglichen und kostenlos an alle Mitglieder versenden.

Warum ist eine besondere Einverständniserklärung der Autoren für die Online‐Publikation nötig?
Weil unser Partner, die UB Heidelberg, dies mit guten Gründen verlangt, und weil einige juristische Risiken für die DGUF, die so bereits beim bisherigen konventionellen Druck bestanden, bei Online‐Publikationen wegen der größeren Sichtbarkeit und höheren Reichweite des Mediums Online größer sind, d. h. im Falle denkbarer gerichtlicher Auseinandersetzungen gegebenenfalls teurer werden. Dies betrifft insbesondere Plagiate und die Verletzung von Bildrechten. Einige Aspekte werden in den folgenden FAQs genauer erläutert.

Was heißt: "Zum Zweck der Langzeitarchivierung und unter Beibehaltung der inhaltlichen Integrität ist die Universitätsbibliothek Heidelberg zu technischen Veränderungen am Dokument berechtigt."?
Das von der DGUF eingesetzte System OJS ist ein für diesen Zweck optimiertes Content Management System, das im Grunde wie eine elektronische Pinnwand funktioniert, an der einzelne Beiträge als PDFs angeheftet sind. Was geschieht mit Ihrem Beitrag, wenn z. B. in naher oder ferner Zukunft PDF als Standard‐Archivformat für Texte durch eine neue Technik abgelöst wird? Richtig: Ihr wertvoller Text soll nicht im Nirwana verschwinden, sondern weiterhin in einer dann zeitgemäßen Weise verfügbar sein. Dazu werden ggf. Datenkonvertierungen u. a. nötig sein. Mit der oben zitierten Passage erklären Sie als Urheber ihr Einverständnis mit solchen technischen Veränderungen an ihrem Werk.

Was heißt: "Die DGUF und die Universitätsbibliothek Heidelberg sind berechtigt, die durch diese Vereinbarung eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen..."?
Jedes in Deutschland gedruckte Buch wird in zwei Belegexemplaren an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB; Frankfurt und Leipzig) gegeben und dort bibliographiert und archiviert. Die obige Regelung ist die Entsprechung für Online‐Werke, die einschließlich ihrer Meta‐Daten an die DNB gegeben werden. Zudem wird zur Erhöhung der Datensicherheit und zum Zwecke der Langzeitarchivierung das Recht eingeräumt, auch andere Server zur Archivierung zu nutzen als Server der UB Heidelberg. Auch hier: das geschieht zum Nutzen der Autoren.

Was heißt: "Der/die Unterzeichnende versichert ferner, dass er/sie für den Inhalt des zur Veröffentlichung bereitgestellten Werkes verantwortlich ist und dass mit einer derartigen Veröffentlichung keine gesetzlichen Vorschriften und keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) verletzt werden"?
Damit übernimmt der Autor ausdrücklich die Verantwortung für sein Werk und erklärt, dass er tatsächlich der Urheber ist und somit auch berechtigt, Verwertungsrechte an Andere wie z. B. die DGUF zu übertragen. Enthält ein Text z. B. ein trotz Redaktion und Peer‐Review unbemerkt gebliebenes Plagiat und klagt der tatsächliche Urheber auf Ausgleich seines wirtschaftlichen Schadens, dann trägt der einreichende Autor dafür die Verantwortung, nicht die DGUF oder die UB Heidelberg. Insbesondere bei der denkbaren Verwendung von Bildern, an denen die Bildrechte tatsächlich nicht bestanden, läge ohne eine solche Erklärung ein unkalkulierbares materielles Risiko bei der DGUF.

Was heißt: "Er/sie verpflichtet sich, die Universitätsbibliothek Heidelberg von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer von ihm/ihr zu vertretenden Inanspruchnahme beruhen sowie alle aufgrund der von ihm/ihr zu vertretenden Inanspruchnahme entstehenden Kosten zu ersetzen."?
An einem Beispiel in die Praxis übersetzt: Verstößt ein Autor gegen Bildrechte Dritter und klagt der tatsächliche Rechteinhaber erfolgreich dagegen oder verlangt ein Honorar, steht der Autor in der Verantwortung, nicht die DGUF oder die UB Heidelberg. Auch diese Regelung ist nur die explizite Erklärung, die bereits bei den zum Druck eingereichten Beiträgen implizit bestand (vgl. Redaktionsrichtlinien Archäologische Informationen).

Haben Sie weitere Fragen?
Wenn Sie mehr zu Open Access, OJS etc. wissen möchten oder zur Abwicklung, zu den Arbeitsabläufen etc. bei der Manuskripteinreichung, wenden Sie sich bitte an den Leitenden Herausgeber, PD Dr. Frank Siegmund. Sie erreichen ihn unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Stand: Oktober 2018

Weitere Informationen

Offizieller Hashtag: #ArchInf

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