2022: DGUF kommentiert 3. Versuch zur Novellierung des DSchG NRW

Kurz vor Ende der Legislaturperiode, im bereits beginnenden Wahlkampf, versuchen die CDU/FDP-Landesregierung von NRW und die zuständige Ministerin Ina Scharrenbach, eine fachlich weithin umstrittene Novellierung des DSchG NRW noch durch den Landtag zu peitschen. Der nunmehr dritte Versuch der Ministerin ist zwar in Sprache und Gliederung minim verändert, entspricht jedoch im sachlichen Kern der zweiten Textversion vom März 2021. Dennoch hat die DGUF den Gesetzesvorschlag am 17. März 2022 eingehend kommentiert.

Da sich am Gesetzestext im Kern nichts geändert hat, ist auch die Sachlage gegenüber dem 2. Versuch der Ministerin vom März 2021 gleich geblieben, weshalb wir hier auf die Wiederholung des Immergleichen verzichten und für vertiefende Informationen auf unseren Text zum Jahr 2021 verweisen (dort).

Der Vorgang macht insgesamt deutlich, dass Landesregierung und Ministerium keinesfalls zufällig oder schlecht beraten handeln, sondern mit einem klaren politischen Willen agieren: in NRW soll die Baudenkmalpflege erheblich geschwächt werden, die Fachämter sollen überflüssig gemacht machen werden, um alle Entscheidungen auf die Ebene der Kommunen zu verlagern - dort, wo ev. vorhandene Fachleute weisungsgebunden sind. Der Änderungswille ist so stark, dass sogar erhebliche Verbiegungen der üblichen parlamentarischen Verfahren vorgenommen werden, um das Gesetz noch kurz vor Ende der Legislaturperiode durchs Parlament zu peitschen. Zynisch hoffen CDU und FDP, dass man im Frühjahr 2022 angesichts von Ukraine-Krieg, kollektiven Sorgen um Energie- und Spritpreise, Klimawandel und anhaltender Corona-Pandemie im Denkmalschutz weitgehend unbeobachtet endlich abräumen kann, was immer schon störte: das Schützen der Denkmäler.

Update: Am 6. April 2022, in der letzten Plenarsitzung dieser Legislaturperiode, haben die Regierungsparteien CDU und FDP die Gesetzesvorlage ohne Änderung mit einer Stimme Mehrheit im Landtag beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.

Stand: 19. April 2022

 

Weitere Informationen betr. Regierungsentwurf 2022

  • Entwurf für eine Neufassung des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes vom 10.2.2022 (PDF)
  • DGUF-Stellungnahme vom 17.3.2022 (PDF)
  • Weitere förmliche Stellungnahmen Dritter zur Gesetzesnovelle auf der Webseite des zuständigen Parlamentsausschusses: dort.
  • Liste der zur (gesetzlich vorgeschriebenen) Anhörung am 18. März 2022 eingeladenen Personen, Vereine und Verbände: dort.
  • Beschlossene Neufassung des DSchG NRW (6.4.2022) [dort].
  • "Umstrittenes Denkmalschutzgesetz: Denkt mal" (Süddeutsche Zeitung, 18.4.2022, dort)

 

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