RA Dr. Till Kemper, M.A.

Beirat der DGUF seit November 2019.

Till Kemper berät als studierter Archäologe und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht private wie öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Abwicklung von Bauprojekten mit Denkmalbezug.

Sein Studium der Rechtswissenschaften, Ur- und Frühgeschichte / Mittelalterarchologie, Geschichte und Philosophie begann Till Kemper 2003 in Kiel und beendete es nach einem Auslandssemester in Madrid mit den Schwerpunkten Mittelalterarchäologie (M.A.) und Bau- und Infrastrukturrecht (Staatsexamen) an der Universität Tübingen im Jahr 2010. Er wurde an der Universität Tübingen, Lehrstuhl für öffentliches Wirtschaft- und Infrastrukturrecht (Prof. Ronellenfitsch), zum Schutz historischer Kulturlandschaften promoviert. Das Referendariat trat Till Kemper in München/Augsburg von 2010 bis 2012 an und nahm 2013 die Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer überregionalen Kanzlei in Gießen/Frankfurt a. M. auf. Seit 2016 ist er bei der überregionalen Baurechtskanzlei HFK Rechtsanwälte in Frankfurt a. M. tätig, seit 2019 als Partner.

Neben der Rechtsanwaltstätigkeit ist Till Kemper auch Mediator der Mediationsstelle für Wirtschaftssachen der IHK Lahn-Dill sowie für Bausachen der IngK Wiesbaden/RAK Frankfurt. Er ist Autor zahlreicher Beiträge für juristische Fachzeitschriften, des Handbuchs "Bauen und Planen im Bestand", Mitautor des "Handbuchs Denkmalschutz und Denkmalpflege" (Martin/Krautzberger, 4. Aufl.), des Kommentars zum Denkmalschutzrecht Baden-Württemberg und Hessen sowie zahlreicher anderer Fachbeiträge und Kommentierungen. Seit 2016 hat er einen Lehrauftrag an der Universität Tübingen, Institut für Ur- und Frühgeschichte.

Till Kemper ist seit langen Jahren im DGUF-Arbeitskreis "Kulturgutschutz" tätig. Seit 2019 vertritt er die DGUF in der Arbeitsgruppe Recht und Steuern des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK).

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(Stand: Juni 2023)

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