2024, 10. Mai, Frankfurt: Archäologische Fach-Ethiken: zeitgerecht und wirksam?


DGUF Tagung 2024 (10. Mai): Archäologische Fach-Ethiken: zeitgerecht und wirksam?

In Deutschland regeln mehrere Ethiken den Umgang mit archäologischen Befunden und Arbeitsprozessen sowie den Umgang der rund um die Archäologie tätigen Personen untereinander. Die DGUF-Jahrestagung will diese Ethiken stärker ins Bewusstsein rücken und zugleich eine gemeinsame Überprüfung anstoßen, inwiefern die – teils alten – Ethiken zeitgerecht und wirksam sind.

Die Tagung wird in enger Zusammenarbeit mit dem Archäologischen Museum der Stadt Frankfurt organisiert und findet in dessen Räumlichkeiten statt: Archäologisches Museum der Stadt Frankfurt, Karmelitergasse 1, 60311 Frankfurt am Main. Informationen zur Anfahrt: https://www.archaeologisches-museum-frankfurt.de/index.php/de/info Die Tagung wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt, sie wird nicht gestreamt.

Anmeldung, Tagungsgebühren und Stornoregelung

Eine Anmeldung für die Tagung ist erforderlich, und zwar per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an: Name, Vorname (ggf. Titel), Anschrift, E-Mail-Adresse und ggf. Ihre Institution (z.B. "LEIZA", "Uni Frankfurt" etc.).

Um Anmeldung wird bis 29. April gebeten; die Tagungsgebühr (sofern erhoben) muss bis spätestens 29. April bei der DGUF eingegangen sein. Erst mit Eingang der Tagungsgebühr (sofern erhoben) auf dem DGUF-Konto ist die Anmeldung gültig. Ab 30. April sind nur noch Anmeldungen vor Ort möglich (Barzahlung; für alle Teilnehmerkategorien fällt ein Aufschlag von 10 Euro pro Anmeldung an). Um die ev. hohen Überweisungsgebühren zu sparen, können angemeldete Tagungsteilnehmer aus dem Ausland die Tagungsgebühr auch vor Ort in Euro bezahlen, wobei in solchen Fällen der Aufschlag von 10 Euro entfällt. - Bei einer Stornierung der Tagungsteilnahme fällt nach dem 29. April eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro an.

Tagungsgebühren

  • Normal 30 Euro
  • DGUF-Mitglieder 15 Euro
  • Vortragende 15 Euro
  • Studierende 5 Euro
  • Studierende DGUF-Mitglieder kostenfrei

 

Hinweis: Mitgliederversammlung DGUF & Verleihung des Deutschen Studienpreises für Archäologie

Die Mitgliederversammlung der DGUF findet an Christi Himmelfahrt, Do., 9. Mai, im Archäologischen Museum der Stadt Frankfurt statt.

  • 14:00 - 15:50 Uhr: DGUF-Mitgliederversammlung;
  • 16:00 - 17:15 Uhr: Verleihung des Deutschen Studienpreises für Archäologie.
    • 16:00 ff. Preisverleihung, Überreichen der Urkunde;
    • 16:15 ff. Laudatio Prof. Dr. F. Nikulka (Univ. Hamburg);
    • 16:30 ff. Einordnung der Arbeit aus Sicht Gabi Haas, freie Journalistin, Regisseurin, Zeitzeugin und Leiterin des Gorleben-Archivs;
    • 16:45 ff. Kurzvortrag Attila Dézsi.


Tagungsprogramm

Tagungsschema: Vorträge á 20 Minuten plus 10 Minuten Fragen und Debatte zum Vortrag. Bei allen englischen Vorträgen werden wir direkt im Anschluss den jeweiligen Vortrag auf deutsch zusammenfassen und Zeit für Verständnisfragen haben.

 

9:00 - 9:15 Uhr - Begrüßung und Einführung in die Tagung - Diane Scherzler & Frank Siegmund (DGUF)

 

9:15 - 9:45 Uhr: Ethics in Archaeological Practice - Gerry Wait BA MA DPhil MCIfA FSA; GWHeritage Anthropology and Archaeology

Ethics in archaeological practice? Archaeological ethics? These are big questions. Perhaps you worry that it might be too complicated, or threatening – or worse, that it is all just theory?

Ethics really aren’t complicated, and they absolutely aren’t theoretical, and if a practitioner has just a little self-awareness, then ethics doesn’t need to be at all threatening. In fact, ethics are a natural part of every archaeologist’s life and professional practice. It’s just that many of us haven’t always looked at what we do and why we do it with enough objectivity to realise this.

Another misconception is that ethics vary. Not so much. The details of any ethical question will vary, but the foundations of an answer, and the methods for reaching and agreeing a solution, are applicable to archaeologists of all specialisms in the conduct of their work. Ethics applies to everyone – excavator, geophysicist, university lecturer, museum conservator, local government officer or national heritage agency caseworker.

This introduction will hopefully dispel these notions and provide a reassuring introduction to the under-appreciated but omnipresent subject of ethical behaviour.

Reference: Belford, Paul & Wait, Gerry (forthcoming, 2024/5). Ethics in Archaeological Practice. London: Routledge.

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9:45 - 10:15 Uhr: EAA Codes and Principles: challenges and opportunities in setting the standards of archaeological practice in Europe - Maria Mina, Ass. Prof.; University of the Aegean, & EAA Board member

The presentation discusses the experiences and knowledge acquired from the recent update of the EAA Codes and Principles. The talk has two main aims: on one hand to present the opportunities in raising the standards of archaeological work in Europe in consistency with the current debates in our discipline and society, and on the other hand to share the challenges in attaining a concensus across diverse archaeological traditions, agendas and interests. The presentation will discuss especially the strategy that was followed to form the Task Force that reviewed the EAA Codes and Principles, and the process to select the themes that were considered an essential part of contemporary archaeological practice.

 

10:15 - 10:45 Uhr: Professional ethics in archaeology: practical applications - Pete Hinton, BA, MCIfA FRSA FSA Scot FIAM; CEO Chartered Institute for Archaeologists

Viewed from the perspective of the Chartered Institute for Archaeologists (CIfA), this paper will explore

  • the role of professional institutes (in this case CIfA) in creating, explaining and enforcing a Code of professional ethics,
  • why signing the Code means entering a binding agreement to behave ethically – and what happens if you don’t,
  • how professional ethics should be (but often is not) expressed and managed separately from morality and compliance with the law,
  • how CIfA supports the development of ethical competence and how it assesses it when accrediting Members (MCIfA),
  • what we have learned from other professions,
  • how we are updating the Code, and making it relevant to CIfA-accredited archaeologists wherever in the world, and in our discipline, they practise.

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10:45 - 11:15 Uhr: Kaffepause


11:15 - 11:45 Uhr: Archäologische Fach-Ethiken und Bürgerbeteiligung – Theorie und Realität - Katharina Möller, M.A. ACIfA, Bangor University

Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung finden in vielen Bereichen der Archäologie statt und werden auch in einigen relevanten Ethik-Kodizes thematisiert. Entsprechende Passagen befassen sich beispielsweise mit der Verbreitung von Forschungsergebnissen oder sind darauf ausgelegt, die Ausbeutung von Ehrenamtlichen als kostenlose Arbeitskräfte zu verhindern.

Doch inwieweit spiegelt die Realität diese Vorgaben wider? Eine im Rahmen einer Doktorarbeit zum Thema Bürgerbeteiligung in der Archäologie durchgeführte Umfrage unter britischen und deutschen Archäologen zeigt deutliche Unterschiede zwischen den beiden Ländern. Dies betrifft nicht nur die Praxis, sondern auch die Einstellung der Fachleute zum Thema Bürgerbeteiligung. Auch im Hinblick auf einige der in Ethik-Kodizes beinhalteten Themen sind Unterschiede zu erkennen. Die entsprechenden Resultate werden im Rahmen dieses Vortrags vorgestellt und diskutiert.

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11:45 - 12:15 Uhr: Eine Ethik für Uni-Absolventen? – Die Marburger Ethikerklärung - Niklas Becker B.A., Projekt Kalsmunt, Vorgeschichtliches Seminar der Philipps-Universität Marburg

Der Vortrag wirft einen kritischen Blick auf den Stellenwert des Themas Kulturgüterschutz an deutschen Universitäten. Ausgehend von den Studienordnungen der Philipps-Universität Marburg wird betrachtet, in welchem Umfang das Thema gerade für Studienanfänger in der universitären Landschaft Deutschlands sichtbar wird und welche Stellschrauben genutzt werden könnten, um die Situation zu verändern. Ich stelle u. a. folgende Fragen: Welchen Stellenwert hat Kulturgutschutz in der Lehre? Inwiefern sind sich Studierende nach einem erfolgreich abgeschlossenen archäologischen Fachstudium ihrer Verantwortung gegenüber Kulturgütern bewusst? Besteht Handlungsbedarf, der Thematik mehr Raum in Forschung und Lehre zu geben oder möglichen Defiziten zu begegnen?

Die Initiatoren der Marburger Ethikerklärung rund um Prof. Dr. Andreas Müller-Karpe stellten sich diese Fragen bei einer Bestandsaufnahme im Zuge der Akkreditierung neuer archäologischer Studiengänge während des Bologna Prozesses an der Philipps-Universität Marburg im Jahr 2005 und sahen Handlungsbedarf. In Folge wurde die Verpflichtung zur Unterzeichnung einer Erklärung zur Wahrung einer Fachethik in der beruflichen Laufbahn in Marburg bei der Anmeldung von Abschlussarbeiten in den Prüfungsordnungen verankert. 19 Jahre später ist es an der Zeit, erneut die Frage zu stellen: Besteht weiterhin Handlungsbedarf? Hat die Ethikerklärung die gewünschte Wirkung? Zunächst werden die juristischen und politischen Grundlagen beleuchtet, auf denen die Erklärung beruht. Dazu zählen der ICOM, die Konvention zum Kulturgüterschutz der UNESCO, sowie die Richtlinien zu guter wissenschaftlicher Praxis der DFG. Anschließend soll die Ethikerklärung selbst Gegenstand der Diskussion sein, deren Einbindung in die Prüfungsordnungen und ihr sonstiger Stellenwert an den archäologischen Instituten in Marburg. Zum Abschluss wird diskutiert, ob und wie das Marburger Modell auch andernorts zur Anwendung kommen könnte.

Quellen:

  • Marburger Ethikerklärung und Erläuterung, dort, (am Ende der Seite, unter „Für Abschlussarbeiten“).
  • ICOM Code of Ethics for Museums, dort.
  • Konvention zum Kulturgüterschütz der UNESCO, dort.
  • DFG Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis, dort.

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12:15 - 14:00 Uhr: Mittagspause


14:00 - 14:30 Uhr: Umsetzung ethischer Prinzipien in der österreichischen Denkmalpflege und Archäologie - Bernhard Hebert, Hofrat Univ.-Doz. Dr.; Leiter Bundesdenkmalamt Abteilung für Archäologie

Wenn man ethische Selbstbindungen im Musealbereich und allgemeine "akademische Verhaltensregeln" beiseitelässt, haben ethische Regelungen im engeren Bereich der archäologischen Denkmalpflege in Österreich recht lange auf sich warten lassen. Das mag zum einen darin begründet sein, dass in diesem Tätigkeitsfeld lange Zeit fast ausschließlich Mitarbeiter:innen öffentlicher Institutionen zu finden waren, die sich deren Usancen und Regelungen verpflichtet fühlten, zum anderen darin, dass die Notwendigkeit einer Anwendung allgemeiner gefasster ethischer Prinzipien gar nicht gesehen wurde. Mit der vor über 10 Jahren bewusst getroffenen Entscheidung, archäologische (Ersatz-)Maßnahmen am freien Markt abzuwickeln, wurde neben anderen Umstellungen auch das Bedürfnis nach ethisch begründeten Regelungen für den nun wesentlich größeren Kreis an Akteuer:innen spürbar. Eine Umsetzung wurde nicht „in einem Wurf“ versucht, sondern etappenweise in verschiedenen Ansätzen, die von der Arbeitssicherheit über den Umgang mit materiellen Zeugnissen aus der Zeit der NS-Diktatur bis zum adäquaten Umgang mit menschlichen Überresten reichten. Manches ist in Richtlinien und Positionspapieren umgesetzt, ein wenig auch in der in Begutachtung befindlichen Novelle des Denkmalschutzgesetzes enthalten, manches ist noch völlig offen. Wir hoffen in Österreich von den Erfahrungen der Kolleg:innen noch viel zu lernen.

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14:30 - 15:00 Uhr: Für eine neue archäologische Ethik - Raimund Karl, Prof.emer. Mag.Dr., FSA FSAScot MCIfA; Univ. Wien

Das erste und höchste Prinzip der medizinischen Ethik ist "primum non nocere" – "Zuerst, füge keinen Schaden zu". Adressaten dieser Handlungsanweisung sind einzelne Ärztinnen und Ärzte, die eine bestimmte (Be-) Handlung setzen wollen; Nutznießer ist hingegen der von einer konkreten, geplanten (Be-) Handlung betroffene, einzelne Mensch. Betrachtet man gängige archäologische Ethikkodizes, kehren die meisten davon dieses Adressat : Nutznießer-Verhältnis um: (geplanter) Nutznießer soll nicht der durch Handlungen von Archäolog:innen konkret betroffene Mensch sein, sondern "die Archäologie" (sowohl als physische Sache als auch als wissenschaftliches Fach). Während Adressat der Handlungsanweisung oft weniger die den Kodex propagierenden Archäolog:innen sind, sondern eigentlich Dritte, d.h. von "Archäologie" betroffene, andere Menschen. Das zeigt sich insbesondere daran, dass sich die meisten Ethiken zwar primär an Archäolog:innen zu richten scheinen, aber tatsächlich einen universellen Geltungsanspruch stellen und nicht nur Mechanismen, sondern auch ein erkennbares Interesse, sie gegen Mitglieder der sie verabschiedet habenden Organisation effektiv durchzusetzen, fast regelhaft völlig fehlen. Bei genauerer Betrachtung erweisen sie sich daher zumeist als wertlose Wunschlisten ans archäologische Christkind bzw. außenstehende Dritte, während die Mitglieder der jeweiligen Organisation als über jeden Verdacht der Ethikverletzung erhaben betrachtet und selbst deren nachgewiesene Verstöße nicht geahndet werden. Derartige Kodizes sind nichts anderes als Feigenblätter, die Archäolog:innen ermöglichen, zur Durchsetzung ihrer subjektiven, partikulären Interessen gesetzte Handlungen als vorgeblich fachethisch erforderliches Verhalten zu rechtfertigen, selbst wenn diese Handlungen unethisch oder gar rechtswidrig sind. Sie sind daher sozialschädlich und sollten abgeschafft werden. – Damit fachliche Ethikkodizes wirkmächtig werden können, müssen sie sozialverträglich sein und als Adressat sich ihnen freiwillig unterwerfende und sie verinnerlichende Archäolog:innen haben, gegen die sie erforderlichenfalls auch durchgesetzt werden. Nutznießer einer solchen Fachethik muss – nicht anders als bei der medizinischen – der von Archäologie betroffene Mensch (als Individuum, nicht "die Menschheit" als Kollektiv) sein; und sie muss, um sozialverträglich zu sein, die Balance fachlicher mit den Werten und Interessen der einzelnen, von Archäologie betroffenen Individuen in den Vordergrund stellen. Dazu muss sie jene Werte und Prinzipien definieren, die es einzelnen Archäolog:innen ermöglichen, ihr fachliches Verhalten selbstständig und eigenverantwortlich so zu gestalten, dass ihre archäologischen Handlungen davon konkret betroffenen Menschen möglichst keinen Schaden verursachen und diesen zum Vorteil gereichen; nicht umgekehrt Werte und Prinzipien definieren, die außenstehenden Dritten diktieren, wie sie ihr Verhalten zu ihrem eigenen Nachteil zum Vorteil "der Archäologie" (bzw. uns Archäolog:innen) zu gestalten haben. Nur das hat Sinn, weil nur das funktionieren kann; und es ist höchste Zeit, eine solche Fachethik zu entwickeln. Die Frage ist nicht, was andere für "die Archäologie" tun müssen – dafür gibt es Gesetze – sondern was wir mit "der Archäologie" für andere Menschen (inklusive andere Archäolog:innen) tun sollen.

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15:30 - 16:00 Uhr: Der lange Weg zu einem Verhaltenscodex: Ein Erfahrungsbericht vom DArV - Holger Kieburg M.A. & David Wigg-Wolf, Dr. (für den DArV)

Der Verhaltenscodex des Deutschen Archäologen-Verbands (DArV) wurde im Jahr 2021 auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung angenommen. Wir möchten schildern, was die Beweggründe für die Erstellung eines eigenen Code of Conduct für den DArV waren, auf den Entstehungsprozess in den Gremien und im Dialog mit den Mitgliedern eingehen und den Inhalt kurz vorstellen.

 

16:00 - 17:30 Uhr: Diskussion

Mögliche Themen:

  1. Gemeinsame Merkmale der bestehenden archäologischen Ethiken im deutschsprachigen Raum?
  2. Welche Elemente bestehender Ethiken haben sich als besonders erfolgreich erwiesen?
  3. Inwiefern zeigen neue Entwicklungen und Erfahrungen aus der bisherigen Praxis einen Erneuerungsbedarf an?
  4. Kann eine Ethik von der anderen lernen?
  5. Welche Außenperspektiven auf archäologische Ethiken gibt es?
  6. Die Beziehung von Recht und Ethik: Inwiefern machen rechtliche Grundlagen Ethiken überflüssig? Inwieweit bereiten Ethiken künftige rechtliche Prozesse vor?
  7. Wie praxistauglich sind archäologische Ethiken? Wo sind sie besonders hilfreich, wo nicht?
  8. Inwiefern fühlen sich ehrenamtliche Archäologen und andere Gemeinschaften von den bestehenden Ethiken eingeschlossen und angesprochen?

17:45 Uhr: Ende der Tagung



Archäologische Fach-Ethiken

Ehrenkodex des WSVA (2010): https://wsva.net/ehrenkodex/

Verhaltenskodex des Deutschen Archäologen-Verbands e.V. (2022): https://www.darv.de/ueber-den-darv/verhaltenskodex.html

EAA Principles (2022); EAA Code of Practice (2022): https://www.e-a-a.org/EAA/About/EAA_Codes/EAA/Navigation_About/EAA_Codes.aspx?

CIfA Code of conduct: professional ethics in archaeology (2014; 2022): https://www.archaeologists.net/sites/default/files/Code%20of%20conduct%20revOct2022.pdf

WAC Code of ethics (1990): https://worldarch.org/code-of-ethics/

 

Diskussionsbeiträge (Sammlung ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Beiträge D. Quast, S. Piffko und R. Karl im 100. DGUF-Newsletter vom 12. Mai 2021: https://dguf.de/component/acym/archive/542-100-dguf-newsletter-vom-12-05-2021?tmpl=component

FOKUS – Archäologie und Ethik: Internationales Fachgespräch 19. August 2021, Kartause Mauerbach. Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege, 76(2), 2022: https://www.academia.edu/51006874/2021_Internationales_Fachgespr%C3%A4ch_Arch%C3%A4ologie_und_Ethik

Karl, R. (2018). Warum es einer archäologischen Berufsethik nicht nur um den Schutz von archäologischen Quellen gehen kann. Archäologische Informationen, 41, 85-98. https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/arch-inf/article/view/56951

Scherzler, D. & Siegmund, F. (Hrsg.) (2016). Tübinger Thesen zur Archäologie. Archäologische Informationen, 39, 9-11: https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/arch-inf/article/view/33539

Schreiber, St. u.a. (2018). Archäologie braucht Ethik! Ein Werkstattbericht als Diskussionsaufruf. Archäologische Informationen, 41, 341-370. https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/arch-inf/article/view/56954

Schreg, R. (2022). Archäologieund Ethik. Archaeologik, 7. Sep. 2022: https://archaeologik.blogspot.com/2022/09/archaologie-und-ethik.html

 

Stand: 21. Mai 2024

 

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