2018, 10.-13. Mai in München. "Sharing Heritage - Die Teilhabe am kulturellen Erbe als Bürger- und Menschenrecht"

München, 10. bis 13. Mai 2018. Archäologische Staatssammlung München, Burgmuseum Grünwald, und "Forum" im Grünwalder Freizeitpark
Die 2005 vom Europarat verabschiedete "Rahmenkonvention über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft" (Faro-Konvention), der Deutschland noch nicht beigetreten ist, betrachtet die Teilhabe am kulturellen Erbe als Bürgerrecht. Karima Bennoune, die von den Vereinten Nationen zur Spezialbeauftragten für Kulturrecht berufene Juristin, geht in ihren Berichten noch weiter: Wo kulturelles Erbe angegriffen und zerstört wird, werden auch die Menschen und die grundlegenden Menschenrechte angegriffen. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat jüngst erste Urteile gefällt gegen Täter, die in bewaffneten Konflikten aus ideologischen Gründen Kulturgut zerstört haben. Papst Franziskus hebt in seiner Enzyklika Laudato Si' den Schutz von Kultur und kulturellem Erbe hervor und gewichtet ihn gegenüber wirtschaftlichen Begehrlichkeiten als hohe Güter: "Das Verschwinden einer Kultur kann genauso schwerwiegend sein wie das Verschwinden einer Tier- oder Pflanzenart, oder sogar noch gravierender", schreibt er. In unserer Tagung wollen wir diskutieren, wie sich ein globales Verständnis von Kulturgut als Bestandteil von Bürger- und Menschenrechten bzw. als Teil der Schöpfung auf die Archäologie und den Denkmalschutz in Europa auswirken würde.

 
Was in Krisengebieten gilt, sollte auch für Europa gültig sein?

Mit einem Blick insbesondere auf die Zerstörung von Kulturdenkmälern durch Terroristen und den illegalen Antikenhandel ist man geneigt, o. g. Forderungen und Visionen erfreut und mit Überzeugung zuzustimmen. Doch wie, wenn dieses Recht auf kulturelle Teilhabe wirklich umfassend gelten würde, also für Jedermann und auch hier, in Europa? Wie, wenn unterschiedliche Gruppen mit widerstrebenden Ansichten ihre Ansprüche auf kulturelles Erbe erheben, Mehrheitsmeinung gegen (schützenswerte) Minderheiten steht? Der chinesische Künstler Ai Weiwei hatte diese Frage schon vor Jahren auf seine eigene Weise gestellt: Bedeutet Recht auf Teilhabe ggf. auch das Recht, Kulturgut zu zerstören, um Kultur zu schaffen, z.B. eine kostbare Vase der Han-Dynastie zu zerstören oder neolithische Tonvasen erheblich zu transformieren für neue Kunstwerke.


Man nickt schnell, wenn die Zerstörung von Kulturgut in Kriegsgebieten zur Verletzung von Menschenrechten erklärt wird (Human Rights Council, Resolution 33/20). Doch gilt das Menschenrecht auf kulturelles Erbe und eine intakte Kulturlandschaft (Konvention von Florenz, 2000/2004) nicht genauso für – beispielsweise – Bürger in Sachsen und Brandenburg sowie im Rheinland, wo mit riesigen Tagebauen eine flächendeckende, weitestgehend undokumentierte Zerstörung von Kulturgut und -landschaft einhergeht? Wie gehen wir mit den neuen Flächenverbräuchen für die "gute", begrüßenswerte Energiewende um? Dürfen wir weiterhin, weil es uns für unser Leben als unerlässlich notwendig erscheint, in einer Güterabwägung Kulturgut in so hohem Ausmaß bewusst zerstören? Wie steht es um die Rechte und Pflichten von Bürgern (Nicht-Archäologen) – gerade dann, wenn sie andere Bewertungen vornehmen, als es der Fachwelt aus Denkmalpflegern und Archäologen ethisch oder wissenschaftlich korrekt erscheint?


Eine notwendige Debatte führen, um auf die Zukunft vorbereitet zu sein
Im ersten europäischen Kulturerbejahr 2018 mit dem besonderen Motto "Sharing Heritage" möchte die Jahrestagung der DGUF den Blick dafür schärfen, dass hier nicht ein breiter Konsens und eine umfassende Einigkeit besteht, vielmehr ein Ringen um das Setzen von Prioritäten und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kulturgutschutz notwendig ist und dass der Gedanke einer Teilhabe Aller an kulturellem Erbe ebenso nachvollziehbar wie konfliktbehaftet ist. Ein breiteres Nachdenken, ein Vertiefen des Problembewusstseins, ein genaueres Stellen von wichtigen Fragen und erste Handlungsansätze wären ein wertvolles Ergebnis dieser Tagung. 
Aus DGUF-Sicht soll es bei "Sharing Heritage" nicht allein um das optimale Behüten der Vergangenheit gehen, sondern auch um eine Ausrichtung der Archäologie auf einen Nutzen für Gegenwart und künftige Generationen.
Die Vorträge werden in der im Open Access erscheinenden Zeitschrift der DGUF, "Archäologische Informationen", publiziert.
 

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Eine notwendige Debatte führen, um auf die Zukunft vorbereitet zu sein
Im ersten europäischen Kulturerbejahr 2018 mit dem besonderen Motto "Sharing Heritage" möchte die Jahrestagung der DGUF den Blick dafür schärfen, dass hier nicht ein breiter Konsens und eine umfassende Einigkeit besteht, vielmehr ein Ringen um das Setzen von Prioritäten und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kulturgutschutz notwendig ist und dass der Gedanke einer Teilhabe Aller an kulturellem Erbe ebenso nachvollziehbar wie konfliktbehaftet ist. Ein breiteres Nachdenken, ein Vertiefen des Problembewusstseins, ein genaueres Stellen von wichtigen Fragen und erste Handlungsansätze wären ein wertvolles Ergebnis dieser Tagung. 
Aus DGUF-Sicht soll es bei "Sharing Heritage" nicht allein um das optimale Behüten der Vergangenheit gehen, sondern auch um eine Ausrichtung der Archäologie auf einen Nutzen für Gegenwart und künftige Generationen.
Der Call for Papers
Wir erwarten Vorträge von 20 Minuten Dauer, an die sich eine max. zehnminütige Diskussion mit dem Auditorium anschließt. Alle Inhalte sind in deutscher oder englischer Sprache willkommen. Bitte reichen Sie Ihren Vorschlag mit Titel, einer aussagekräftigen Zusammenfassung von max. 250 Wörtern, einer Kurzbiografie (max. 5 Zeilen) und Ihren Kontaktdaten bis zum Sonntag, 18. März 2018 mit dem Betreff "DGUF-Tagung 2018" an den Vorstand der DGUF ein (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Wir begutachten alle Einreichungen und geben Ihnen bis spätestens 25. März Bescheid, ob Ihr Vorschlag akzeptiert wurde.
Die Zusammenfassungen und Kurzbiografien werden vorab mit dem Tagungsprogramm veröffentlicht. Die Vorträge werden in der im Open Access erscheinenden Zeitschrift der DGUF, "Archäologische Informationen", publiziert.


Die Mitgliederversammlung der DGUF wird am Donnerstag, dem 10. Mai (Christi Himmelfahrt), von 14.00 bis 18.30 Uhr stattfinden.