Die wahlrelevanten Parteien in Nordrhein-Westfalen (SPD, CDU, AfD, FDP, Bündnis90/ Die Grünen, Die Linke sowie als Landtagsfraktion an Die Piraten) wurden im Vorfeld der Landtagswahl am 14.5.2017 von der DGUF zu drei drängenden Themen von Archäologie und Baudenkmalpflege in NRW befragt. Im April publizierten wir die Antworten der Parteien im Wortlaut und ordneten sie außerdem in einem separaten Papier ein und nahmen eine Bewertung vor. Damit konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger die Parteien noch im laufenden Wahlkampf vertieft befragen und die Parteiantworten in ihre Wahlentscheidung einfließen lassen.
Unsere Wahlprüfsteine
Zur Landtagswahl 2017 stellten wir den zur Wahl stehenden Parteien drei Fragen zu Themen, mit denen sich weiterhin große Sorgen und auch Hoffnungen für die Archäologie und Baudenkmalpflege in NRW verknüpfen.(1) Verursacherprinzip bei Braunkohle & Kiesgewinnung
Aus Sicht der DGUF wird das Verursacherprinzip ‒ wer Schaden am Gemeingut anrichtet, muss die Ausgleichskosten dafür tragen ‒ im Bereich Braunkohlegewinnung sowie bei Sand- und Kiesabgrabungen nicht hinreichend angewandt, mit beträchtlichen Schäden für die Baudenkmalpflege und vor allem die Archäologie. Dies widerspricht aus Sicht der DGUF geltendem Europarecht. Wir haben die Parteien gefragt, ob sie das Thema in der kommenden Legislaturperiode anfassen wollen, oder ob ihnen der Ist-Zustand angemessen erscheint.(2) Baudenkmalschutz via Kreditvergabe
Im Jahr 2013 wurde die staatliche Unterstützung für Besitzer von Baudenkmälern erheblich verändert. Wenn sie Investitionen zum Erhalt ihrer Denkmäler unternahmen, erhielte sie zuvor bescheidene Zuschüsse. Im Jahr 2013 wurden die Zuschüsse weitgehend gestrichen, stattdessen werden den Denkmaleigentümern Kredite seitens der NRW.Bank angeboten. Diese Kredite für privat genutzte Denkmäler werden jedoch praktisch kaum nachgefragt. In Konsequenz werden notwendige Investitionen unterlassen, Baudenkmäler verfallen. Wir haben die Parteien gefragt, ob sie am gescheiterten Konzept einer Förderung durch Kredite festhalten oder wieder zum Prinzip der Zuschussförderung zurückkehren möchten.(3) Denkmalrat
Das Denkmalschutzgesetz von NRW sieht vor, die in den damit betrauten Behörden vorhandene fachliche Expertise um eine Möglichkeit bürgerschaftlichen Engagements und der Berücksichtigung der dort vorhandenen Expertise zu ergänzen. Dazu kann ein Denkmalrat berufen werden und anregend und beratend für das zuständige Ministerium tätig werden. Wiewohl das Gesetz diese Möglichkeit seit 1980 vorsieht, gibt es bis heute keinen Denkmalrat in NRW. Wir haben die Parteien gefragt, ob dies so bleiben soll.Die Antworten der Parteien, unsere Bewertung - und was Sie tun können
Wie die hier veröffentlichen Parteiantworten zeigen, hält die SPD an ihren zu Beginn der nun endenden Legislaturperiode gefällten Entscheidungen fest, während vor allem CDU und Linke wichtige Änderungen planen. Bündnis90/Die Grünen und FDP bewegen sich zwischen diesen beiden Polen.Unsere Einordnung und Bewertung aller Partei-Antworten finden Sie dort.
Außerdem bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens hier eine Handreichung zum kostenlosen Download an, wie sie als Bürger im Wahlkampf mit den Politikern in Kontakt treten können. Bürger, die sich mit ihren Sorgen und Anliegen an die Politik wenden, haben gerade in Wahlkampfzeiten eine große Wirkkraft, auf die Gestaltung von Archäologie und Baudenkmalpflege in NRW Einfluss zu nehmen. Anliegen, die nicht aktiv an die Politiker herangetragen werden, haben es schwer, von diesen wahrgenommen zu werden.
Nach der Landtagswahl NRW 2017
Nach der Wahl führten die neuen Mehrheitsverhältnisse im Düsseldorfer Landtag zur Bildung einer Regierung aus CDU und FDP. In ihrer Koalitionsvereinbarung, die Mitte Juni 2017 vereinbart und veröffentlicht wurde, tauchen auf S. 84 auch Archäologie und Denkmalpflege auf: "Denkmalpflege. Wir bekennen uns zu der in der Landesverfassung verankerten Verantwortung für den Erhalt der Denkmäler des Landes. Gemeinsam mit dem vorhandenen ehrenamtlichen Engagement in der Denkmalpflege wollen wir das archäologische und baukulturelle Erbe des Landes für künftige Generationen erhalten. Dazu werden wir unter anderem die Fördermittel für die Baudenkmalpflege wieder auf jährlich rund 12 Millionen Euro anheben."Damit erneuern beide Parteien ihre Wahlversprechen, die sie auf die Wahlprüfsteine der DGUF im Vorfeld der Landtagswahl gegeben hatten. Zwei der drei Wahlversprechen rücken damit einer Umsetzung einen großen Schritt näher: die Rückkehr zur Denkmalförderung mit direkten Zuschüssen statt des Angebots von Krediten, und die Einrichtung eines Landesdenkmalrates. Zu der von der CDU seinerzeit ebenfalls in Aussicht gestellten Initiative, beim Bund auf eine Anpassung des Bergrechts zu drängen, enthält der Vertrag keine Aussage. Eine Novellierung des Bergrechts würde es ermöglichen, das Verursacherprinzip auch in den großen Abgrabungsbieten in NRW konsequent durchzusetzen.
Stand: Juni 2017
Weitere Informationen
- Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine (24.4.2017, PDF)
- Einordnung & Bewertung der Parteien-Antworten auf die Wahlprüfsteine durch die DGUF (24.4.2017, PDF)
- Wahlprüfsteine an die Parteien in Nordrhein-Westfalen (1.3.2017, PDF)
- 2013: DGUF wirkt an der Novellierung des DSchG in Nordrhein-Westfalen mit
- 2013: Dossier zu den Mittelkürzungen bei Archäologie und Denkmalpflege in NRW und zur DGUF-Petition
- 2017: Was ist aus den Versprechen zum DSchG NRW und der Umstellung der Denkmalförderung auf Darlehensprogramme im Jahr 2013 geworden?
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