Wahlprüfsteine der DGUF zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2017

Wahlprüfsteine der DGUF zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai

Die drei drängende Fragen zur Archäologie und Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen stellt die DGUF derzeit allen wahlrelevanten Parteien im Bundesland. Wir bitten die Politiker, ihre Standpunkte und Pläne für die Archäologie in der nächsten Legislaturperiode darzulegen. Die Antworten werden von uns veröffentlicht. mehr

Die wahlrelevanten Parteien in Nordrhein-Westfalen (SPD, CDU, AfD, FDP, Bündnis90/ Die Grünen, Die Linke sowie als Landtagsfraktion an Die Piraten) wurden im Vorfeld der Landtagswahl am 14.5.2017 von der DGUF zu drei drängenden Themen von Archäologie und Baudenkmalpflege in NRW befragt. Im April publizierten wir die Antworten der Parteien im Wortlaut und ordneten sie außerdem in einem separaten Papier ein und nahmen eine Bewertung vor. Damit konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger die Parteien noch im laufenden Wahlkampf vertieft befragen und die Parteiantworten in ihre Wahlentscheidung einfließen lassen.

Die Lage der Archäologie in NRW hat sich nach beträchtlichen Turbulenzen im Laufe der Legislaturperiode 2012-2017 wieder stabilisiert. So ist beispielsweise die von vielen Parteien in ihren Antworten auf die Wahlprüfsteine der DGUF zur Landtagswahl im Mai 2012 zugesagte Einführung des Verursacherprinzips und eines Schatzregals mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW im Juli 2013 tatsächlich erfolgt. Die zu Beginn der Legislaturperiode erfolgten dramatischen Einschnitte am Etat der Archäologie und der Baudenkmalpflege, gegen die sich die DGUF 2013 mit einer von zuletzt 27.000 Unterstützern gezeichneten öffentlichen Petition wandte, wurden in Folge erheblich gemildert. Auch die während der Anhörung zum Gesetzgebungsverfahren DSchG NRW vom Minister versprochene Modernisierung der Denkmallisten-Verordnung wurde im März 2015 vorgenommen. Der in Fachkreisen so genannte "Kieserlass", der die dringend benötigte Einbeziehung der Belange der Bodendenkmalpflege in die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei Abgrabungen (z. B. Sand- und Kiesgruben) und in bergrechtlichen Genehmigungsverfahren regelt und der 2013 gerichtlich außer Kraft gesetzt worden war, wurde per 1. Februar 2016 vom zuständigen Ministerium wieder reaktiviert. Für diese wichtigen Sanierungen danken wir den Parteien und Abgeordneten!

Unsere Wahlprüfsteine

Zur Landtagswahl 2017 stellten wir den zur Wahl stehenden Parteien drei Fragen zu Themen, mit denen sich weiterhin große Sorgen und auch Hoffnungen für die Archäologie und Baudenkmalpflege in NRW verknüpfen.

(1) Verursacherprinzip bei Braunkohle & Kiesgewinnung

Aus Sicht der DGUF wird das Verursacherprinzip ‒ wer Schaden am Gemeingut anrichtet, muss die Ausgleichskosten dafür tragen ‒ im Bereich Braunkohlegewinnung sowie bei Sand- und Kiesabgrabungen nicht hinreichend angewandt, mit beträchtlichen Schäden für die Baudenkmalpflege und vor allem die Archäologie. Dies widerspricht aus Sicht der DGUF geltendem Europarecht. Wir haben die Parteien gefragt, ob sie das Thema in der kommenden Legislaturperiode anfassen wollen, oder ob ihnen der Ist-Zustand angemessen erscheint.

(2) Baudenkmalschutz via Kreditvergabe

Im Jahr 2013 wurde die staatliche Unterstützung für Besitzer von Baudenkmälern erheblich verändert. Wenn sie Investitionen zum Erhalt ihrer Denkmäler unternahmen, erhielte sie zuvor bescheidene Zuschüsse. Im Jahr 2013 wurden die Zuschüsse weitgehend gestrichen, stattdessen werden den Denkmaleigentümern Kredite seitens der NRW.Bank angeboten. Diese Kredite für privat genutzte Denkmäler werden jedoch praktisch kaum nachgefragt. In Konsequenz werden notwendige Investitionen unterlassen, Baudenkmäler verfallen. Wir haben die Parteien gefragt, ob sie am gescheiterten Konzept einer Förderung durch Kredite festhalten oder wieder zum Prinzip der Zuschussförderung zurückkehren möchten.

(3) Denkmalrat

Das Denkmalschutzgesetz von NRW sieht vor, die in den damit betrauten Behörden vorhandene fachliche Expertise um eine Möglichkeit bürgerschaftlichen Engagements und der Berücksichtigung der dort vorhandenen Expertise zu ergänzen. Dazu kann ein Denkmalrat berufen werden und anregend und beratend für das zuständige Ministerium tätig werden. Wiewohl das Gesetz diese Möglichkeit seit 1980 vorsieht, gibt es bis heute keinen Denkmalrat in NRW. Wir haben die Parteien gefragt, ob dies so bleiben soll.

Die Antworten der Parteien, unsere Bewertung - und was Sie tun können

Wie die hier veröffentlichen Parteiantworten zeigen, hält die SPD an ihren zu Beginn der nun endenden Legislaturperiode gefällten Entscheidungen fest, während vor allem CDU und Linke wichtige Änderungen planen. Bündnis90/Die Grünen und FDP bewegen sich zwischen diesen beiden Polen.
Unsere Einordnung und Bewertung aller Partei-Antworten finden Sie dort.
Außerdem bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens hier eine Handreichung zum kostenlosen Download an, wie sie als Bürger im Wahlkampf mit den Politikern in Kontakt treten können. Bürger, die sich mit ihren Sorgen und Anliegen an die Politik wenden, haben gerade in Wahlkampfzeiten eine große Wirkkraft, auf die Gestaltung von Archäologie und Baudenkmalpflege in NRW Einfluss zu nehmen. Anliegen, die nicht aktiv an die Politiker herangetragen werden, haben es schwer, von diesen wahrgenommen zu werden.

Nach der Landtagswahl NRW 2017

Nach der Wahl führten die neuen Mehrheitsverhältnisse im Düsseldorfer Landtag zur Bildung einer Regierung aus CDU und FDP. In ihrer Koalitionsvereinbarung, die Mitte Juni 2017 vereinbart und veröffentlicht wurde, tauchen auf S. 84 auch Archäologie und Denkmalpflege auf: "Denkmalpflege. Wir bekennen uns zu der in der Landesverfassung verankerten Verantwortung für den Erhalt der Denkmäler des Landes. Gemeinsam mit dem vorhandenen ehrenamtlichen Engagement in der Denkmalpflege wollen wir das archäologische und baukulturelle Erbe des Landes für künftige Generationen erhalten. Dazu werden wir unter anderem die Fördermittel für die Baudenkmalpflege wieder auf jährlich rund 12 Millionen Euro anheben."
Damit erneuern beide Parteien ihre Wahlversprechen, die sie auf die Wahlprüfsteine der DGUF im Vorfeld der Landtagswahl gegeben hatten. Zwei der drei Wahlversprechen rücken damit einer Umsetzung einen großen Schritt näher: die Rückkehr zur Denkmalförderung mit direkten Zuschüssen statt des Angebots von Krediten, und die Einrichtung eines Landesdenkmalrates. Zu der von der CDU seinerzeit ebenfalls in Aussicht gestellten Initiative, beim Bund auf eine Anpassung des Bergrechts zu drängen, enthält der Vertrag keine Aussage. Eine Novellierung des Bergrechts würde es ermöglichen, das Verursacherprinzip auch in den großen Abgrabungsbieten in NRW konsequent durchzusetzen.

Stand: Juni 2017

Weitere Informationen

Mehr im WWW

Die Parteien-Antworten liegen vor: Wahlprüfsteine der DGUF zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
Die fünf drängendsten Fragen zur Archäologie und Denkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern haben die DGUF und ihre Partner allen wahlrelevanten Parteien im Bundesland gestellt. Nun sind die Antworten eingetroffen. Wir veröffentlichen sie im Wortlaut sowie in einer knappen Synthese. Eine Einordnung und Bewertung der Antworten durch die DGUF erfolgt getrennt davon. mehr


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Offizieller Hashtag: #WPSNRW

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