Zuoberst und unkommentiert die uns vorliegenden Antworten der Parteien. Anschließend zur besseren Nachvollziehbarkeit die von uns formulierten Wahlprüfsteine, die neben den Fragen auch eine Erläuterung/Begründung dieser Fragen beinhalten. Zunächst die deutschsprachige Fassung der Wahlprüfsteine, die eine autorisierte Übersetzung des englischsprachigen Originaltextes sind (vgl. dort); die englische Fassung finden Sie unter dem deutschen Text. Im Zweifel gilt der Wortlaut der englischen Fassung.
Inhalt
Die Antworten der Parteien aus Deutschland
Die Antworten der Parteien auf europäischer Ebene
Zusammenfassung und Einordnung der Parteiantworten auf die Wahlprüfsteine von DGUF und EAA zur Europawahl 2024 durch den DGUF-Vorstand
Kurzkommentar des DGUF-Vorstandes: Die DGUF-Wahlampel zur Europawahl 2024
Zum Vorgehen
Wahl zum Europäischen Parlament 2024: Wahlprüfsteine für Archäologie und Denkmalschutz 2024-2029
Einleitung
I. Die Auswirkungen des Klimawandels auf das kulturelle Erbe
II. Der Schutz der historischen Umwelt in der Planung
III. Der Handel mit archäologischen Funden
IV. Erleichterung der grenzüberschreitenden Mobilität von Fachkräften
V. Freie Verwendung von Bildern des kulturellen Erbes
Englischsprachige Fassung / Englisch version
Die Antworten der Parteien aus Deutschland
Mitte Februar 2024 haben wir unsere Wahlprüfsteine an alle relevanten Parteien übermittelt. Nach Stand der seinerzeit aktuellen Umfragen wurden all die Parteien angeschrieben, die gute Aussicht haben, mehr als 3 % der Stimmen zu erreichen. Reihenfolge hier entsprechend der Umfrageergebnisse im Februar 2024. Alle uns vorliegenden Antworten sind als PDF verlinkt.
- CDU / CSU - Antworten
- Bündnis 90 / Die Grünen - Antworten
- SPD - Antworten
- AfD
- Die Linke - Antworten
- FDP
- BSW Bündnis Sahra Wagenknecht - Antwort
- Freie Wähler - Antworten
- Volt - Antworten
Parteien, die sich übergangen fühlen und ebenfalls einbringen möchten, waren und sind herzlich eingeladen, uns ihre Antworten zu übermitteln!
Die Antworten der Parteien auf europäischer Ebene
Die EAA stellt alle eingegangenen Parteiantworten auf ihrer Website zusammen, und zwar so, wie sich die nationalen Parteien zur laufenden Legislaturperiode 2019-2024 zu Fraktionen organisiert haben. [dort].
Zusammenfassung und Einordnung der Parteiantworten auf die Wahlprüfsteine von DGUF und EAA zur Europawahl 2024 durch den DGUF-Vorstand
Alle wahlrelevanten Parteien wurden von der DGUF am 10. Febr. 2024 angeschrieben und um Beantwortung der EAA- & DGUF-Wahlprüfsteine (im folgenden WPS) gebeten. Säumige wurden Anfang April 2024 erinnert. Nachfolgend fassen wir die vorliegenden Parteiantworten referierend zusammen; im Zweifel bitten wir Interessierte, die Originaltexte zu konsultieren. Alle Wahlprüfsteine, d. h. die Fragen und die originalen Partei-Antworten, finden Sie im vollen Wortlaut unter diesem Abschnitt.
WPS I: Die Auswirkungen des Klimawandels auf das kulturelle Erbe
- CDU / CSU beziehen sich auf den Bericht der EU-Expertengruppe vom Sept. 2022 zum Thema „Stärkung der Resilienz des Kulturerbes gegen den Klimawandel“. Man setze sich dafür ein, dass diese Empfehlungen national wie europaweit umgesetzt werden.
- Die SPD möchte den Weg zur Klimaneutralität sozial gestalten und dabei das kulturelle Erbe schützen. Konkrete Maßnahmen nennt sie nicht.
- Die FREIEN WÄHLER wollen die Ziele Energiewende und Erhalt des Kulturellen Erbes sorgsam abwägen. Sie wollen bei Baudenkmälern Maßnahmen zur energetischen Verbesserung ermöglichen – soweit sie denkmalverträglich sind.
- Die GRÜNEN verweisen auf das Programm Creative Europe, worin sie den Bereich „Schutz vor Klimafolgen“ für das Kulturerbe gestärkt hätten und beabsichtigen, dies fortzuführen. Zusätzlich sollen die Regionen Mittel des EU-Strukturfonds auch für den Schutz des kulturellen Erbes nutzen können.
- VOLT betont die Wichtigkeit bestehender europäischer Initiativen (u.a. Standard EN17652:2022; Konvention von Malta) und unterstützt sie. Darüber hinaus möchte VOLT das Wissen um das Kulturelle Erbe mehr als bisher im Sinne „Open public data“ gestalten, damit Bürger mehr als bisher darüber wissen, sich darüber austauschen und daran teilhaben können.
- Die LINKE sieht in bestehenden Regularien, u.a. Standard EN17652:2022, eine gute Grundlage für den Schutz des kulturellen Erbes. Deutschland müsse die Wasserrahmenrichtlinie umsetzen, damit die Kommunen auch diesbezüglich mehr Finanzhilfe erhalten. Die LINKE fordert zusätzlich ein EU-Programm für Pflege und Erhalt des Kulturellen Erbes.
WPS II: Der Schutz der historischen Umwelt in der Planung
- CDU / CSU halten fest: „Historische Landschaften dürfen nicht durch Planungsprozesse zerstört oder zerschnitten werden. Dies muss in Raumplanung, Kultur-, Umwelt-, Landwirtschafts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik berücksichtigt werden und auch Niederschlag in den entsprechenden Rechtssetzungen – sei es auf europäischer oder auf nationaler Ebene – finden.“ Konkrete Lösungsansätze zu den im WPS II aufgezeigten Problemen benennt sie nicht.
- Die SPD setzt sich für die konsequente und ordnungsgemäße Umsetzung der bestehenden EU-Gesetze in nationales Recht ein. Konkrete Lösungsansätze zu den im WPS II aufgezeigten Problemen benennt sie nicht.
- Die FREIEN WÄHLER möchten „die Tradition unserer Heimat bewahren“ und „diese auch für künftige Generationen sichern“. Um in den Zielkonflikten den Schutz der Kulturlandschaften zu sichern, möchten sie die Bürgerbeteiligung in Planungsprozessen stärken, diese Prozesse aber gleichzeitig auch beschleunigen. Konkrete Lösungsansätze zu den im WPS II aufgezeigten Problemen benennen sie nicht.
- Die GRÜNEN sehen die im WPS II benannten Umsetzungsprobleme der bestehenden Regularien. Sie verweisen darauf, dass sie sich für eine Beschleunigung der Prozesse eingesetzt haben – benennen aber keine konkrete Lösungsansätze zu den im WPS II aufgezeigten Umsetzungsproblemen.
- VOLT beabsichtigt eine Kampagne zu lancieren, damit die Europäische Landschaftskonvention („ELC“) europaweit ratifiziert und umfassend durchgesetzt wird, d.h. auch in die nationale und ggf. föderale Gesetzgebung übernommen wird. Sie führen konkrete Regularien an, die sie unterstützen, und die vor allem dem Umweltschutz dienen. Konkrete Lösungsansätze zu den im WPS II aufgezeigten Problemen benennen sie nicht.
- Die LINKE kennt die im WPS benannten Umgehungstechniken bestehender Regelungen und möchte diese unterbinden. Sie setzen sich dafür ein, dass NGOs Zugang und Mitsprache bei den Planungsprozessen haben. Vereinfachungen dürften nicht zu Lasten von Umwelt und Schutz des Kulturellen Erbes gehen. Konkrete Lösungsansätze zu den im WPS II aufgezeigten Problemen benennen sie nicht.
WPS III: Der Handel mit archäologischen Funden
- Die CDU / CSU betrachtet die Plünderung archäologischer Stätten und den illegalen Handel mit archäologischen Funden als Straftaten und möchte die Strafvollzugsbehörden sowohl national als auch auf EU-Ebene stärken und die öffentliche Aufklärung zu diesem Thema weiter fördern. Auf das im WPS III ausdrücklich angeführte Thema „Metallsuche mit Detektoren“ geht sie nicht ein.
- Die SPD stellt fest: „Archäologie ist Allgemeingut, Plünderungen archäologischer Stätten stellen einen nicht wiederherstellbaren Schaden für das kulturelle Erbe dar.“ Dazu möchte sie die bestehende EU-Gesetzgebung besser harmonisieren und Standards aktualisieren. Auf das im WPS III ausdrücklich angeführte Thema „Metallsuche mit Detektoren“ geht sie nicht ein.
- Die FREIEN WÄHLER wollen die bestehende EU-Gesetzgebung harmonisieren und vor allem die Zollbehörden stärken, um Ausfuhr und Import stärker zu kontrollieren. Das Europol-Informationssystem solle ausgebaut werden. Auf das im WPS III ausdrücklich angeführte Thema „Metallsuche mit Detektoren“ gehen sie nicht ein.
- Die GRÜNEN wollen die europäische Strafverfolgung stärken und das Europol-Informationssystem ausbauen. Derzeit sei der illegale Antikenhandel zu leicht. Dazu müsse bestehendes Recht konsequenter umgesetzt werden. Auf das im WPS III ausdrücklich angeführte Thema „Metallsuche mit Detektoren“ gehen sie nicht ein.
- VOLT möchte auf Basis der Konvention von Malta die bestehenden Regularien gegen illegalen Antikenhandel stärken und verbessern und Maßnahmen ergreifen, den Privatbesitz an archäologischen Objekten zu unterbinden. Auf das im WPS III ausdrücklich angeführte Thema „Metallsuche mit Detektoren“ geht Volt nicht ein.
- Die LINKE möchte den privaten Handel mit archäologischen Objekten weiter einschränken, dazu die EU-Gesetzgebung weiter harmonisieren und die Kompetenzen der Zollbehörden ausbauen. „Für Ausgrabungsstätten, in denen erwartbar Funde älter als 100 Jahre sind, sollte der Einsatz von Metalldetektoren nur unter strengsten Auflagen gelten.“
WPS IV: Erleichterung der grenzüberschreitenden Mobilität von Fachkräften
- Die CDU / CSU möchte Mobilitätshemmnisse abbauen und die EU-weite Anerkennung von Zeugnissen und Zertifikaten fördern – „ohne bewährte Strukturen zu untergraben.“ Auf die Frage nach einem EU-weiten akademischen BA-Abschluss im Fach „Archäologie“ und einer rechtlichen Definition der Rolle des „Archäologen“ geht sie insofern nur sehr indirekt ein.
- Die SPD hält eine EU-weite Verständigung über die Rolle der Archäologie sowie über Mindestanforderungen an entsprechende Studiengänge und Abschlüsse für dringend erforderlich. Sie sieht die kulturelle Autonomie der Mitgliedstaaten durch eine entsprechende EU-Regelung nicht gefährdet.
- Die FREIEN WÄHLER unterstützen einen ersten akademischen Abschluss (im Rahmen des Bologna-Systems) für Archäologie in Ländern, die noch keinen solchen Abschluss haben, und streben eine Standardisierung der archäologischen Universitätsabschlüsse und/oder anderer beruflicher Qualifikationen an.
- Die GRÜNEN streben Erleichterungen für den Zuzug von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten an und wollen die Personenfreizügigkeit innerhalb der EU fördern. Auf die Frage nach einem EU-weiten akademischen BA-Abschluss im Fach „Archäologie“ und einer rechtlichen Definition der Rolle des „Archäologen“ gehen sie nicht ein.
- VOLT unterstützt einen ersten akademischen Abschluss (im Rahmen des Bologna-Systems) für Archäologie in Ländern, die noch keinen solchen Abschluss haben, und strebt eine Standardisierung der archäologischen Universitätsabschlüsse und/oder anderer beruflicher Qualifikationen an. VOLT betont jedoch, dass lokalen/regionales Wissen in der Archäologie wichtig ist und EU-weite Harmonisierungen dieses nicht gefährden dürfen.
- Die LINKE hält eine EU-weite Standardisierung der Abschlüsse für nötig, ebenso die EU-weite Anerkennung qualifizierter Fachberufe in der präventiven Archäologie. Dieser Bedarf müsse bei künftigen Planungen von EU-Programmen stärker berücksichtigt werden.
WPS V: Freie Verwendung von Bildern des kulturellen Erbes
- Die CDU / CSU möchte „Bildrechte an Gegenständen, Archivalien und Pläne in öffentlichen oder gemeinnützigen Sammlungen auf Nachfrage für wissenschaftliche Open-Access Publikationen einräumen“. Für entstehende Kosten könnten Gebühren erhoben werden.
- Die SPD empfiehlt „eine freie Lizenzierung von Bildern von Objekten, historischen Aufzeichnungen und Plänen in öffentlichen Sammlungen, wie z.B. CC BY, […] grundsätzlich und kostenlos für wissenschaftliche Open-Access-Publikationen“ zu gewähren. Sie will sich für eine entsprechende Überarbeitung der sog. InfoSoc-Richtline (2001/29/EC) einsetzen.
- Die FREIEN WÄHLER möchten die freie Lizenzierung von Bildern von Objekten, historischen Aufzeichnungen und Plänen in öffentlichen Sammlungen, wie z. B. CC BY, auf Anfrage für wissenschaftliche Open-Access-Publikationen gewähren. Dafür könnten angemessene Gebühren erhoben werden. Die FREIEN WÄHLER wollen die diesbezügliche Gesetzgebung in den EU-Staaten harmonisieren.
- Die GRÜNEN sehen Gegenstände und Stätten im Besitz von öffentlichen Sammlungen, Museen und Archiven letztlich als Besitz der Öffentlichkeit insgesamt an, sie sollten niederschwellig zugänglich gemacht werden. Bilder und Kopien sollten kostenlos und digital jedem verfügbar sein und genutzt werden können (im Einklang mit dem Urheberrecht).
- VOLT mochte eine freie Lizenzierung von Bildern von Objekten, historischen Aufzeichnungen und Plänen in
- staatlichen Sammlungen, wie CC BY, grundsätzlich erreichen, diese sollte kostenlos für akademische Open-Access-Publikationen sein. VOLT wird eine Initiative zur Harmonisierung von Gesetzgebung und Praxis in allen EU-Ländern starten. Sie verweisen auf ihr „Policy Portfolio“ Punkt 5, wo dies bereits programmatisch gefordert wird.
- Die LINKE sieht einen Überarbeitungsbedarf der EU-Urheberrechts-Richtlinie (2018) und stellt sich zur Lösung des im WPS V angesprochenen Interessenskonflikts ein europäisches Register alle freien Lizenzen vor. Sie hält die bereits bestehende EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) und Europeana für geeignete Strukturen, die Zugänglichmachung von Bildern für die Forschung zu gewähren.
Kurzkommentar des DGUF-Vorstandes: Die DGUF-Wahlampel zur Europawahl 2024
Um Lesern / Wählern, denen Archäologie und Kulturelles Erbe am Herzen liegen, einen schnellen Überblick zu ermöglichen, stellen wir aus Sicht des DGUF-Vorstandes eine Wahlampel bereit mit der einfachen Symbolik: rot = geht gar nicht, grün = aus Sicht des DGUF-Vorstandes gute Positionen für Archäologie und Kulturerbe und gelb = naja. Diese Einordnung ist gewiss subjektiv und notwendigerweise grobkörnig; sie ist nicht als Wahlempfehlung zu verstehen, aber kann z. B. dazu dienen zu sortieren, mit welchen Parteiantworten man sich im O-Ton genauer befassen möchte. Klar ist: wer gar nicht antwortet, der hat sich mit der Thematik offenbar nie befasst und ist auch nicht interessiert, das zu tun. Eine solche Partei steht per se auf “rot”.
Am Fristende 30. April lagen Antworten von CDU/CSU, SPD, den Freien Wählern, Bündnis 90/Die GRÜNEN und Die Linke vor. VOLT ist europaweit organisiert und hat auf EU-Ebene geantwortet, diese Antworten gelten laut VOLT auch für die national Fragenden. FDP, AfD und BSW haben die WPS bis Fristende und auch danach nicht beantwortet.
Wahl zum Europäischen Parlament 2024: Wahlprüfsteine für Archäologie und Denkmalschutz 2024 - 2029
Zum zweiten Mal stellt die European Association of Archaeologists (EAA) "Wahlprüfsteine für Archäologie und Denkmalschutz" zusammen.[i] Die Liste umfasst die fünf dringlichsten Themen, die in den Zuständigkeitsbereich des Europäischen Parlaments fallen. Die politischen Parteien, die bei den EU-Wahlen 2024 antreten, sind eingeladen, ihre Position und ihren Aktionsplan zu diesen Themen zu erläutern, um den Wählern zu helfen, eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, wem sie ihre Stimme geben.
[i] https://www.e-a-a.org/benchmarks
Einleitung
In Wahlkampfzeiten sind Wahlprüfsteine ein wirksames Instrument, um Politiker und Parteien für die Interessen von Archäologie und Denkmalschutz zu sensibilisieren. Vor dem Wahltermin werden sie um Stellungnahmen zu den relevantesten Fragen dieser Thematik gebeten. Ihre Antworten werden breit veröffentlicht und speziell für archäologisch interessierte Wählerinnen und Wähler als Entscheidungshilfe für die Wahl zur Verfügung gestellt. Nach der Wahl werden diese von den Parteien selbst gesetzten Maßstäbe dazu beitragen, Politiker an den Maßnahmen, die sie versprochen haben, zu messen.
Die positive öffentliche Wahrnehmung der Archäologie und ihr wissenschaftlicher wie auch gesellschaftlicher Nutzen stimmen häufig nicht mit den politischen Entscheidungen überein, die die Archäologie betreffen. Die Medien lieben die Archäologie, weil sie ein neugieriges Publikum auf ihre Funde aufmerksam macht, aber Politiker und Investoren stellen sie als unverhältnismäßiges bürokratisches Hindernis dar, das den Fortschritt von Planung und Bau behindert. Anstatt das archäologische und kulturelle Erbe als unverzichtbare Ressource zu schützen, ratifizieren viele Regierungen die Konventionen des Europarats nicht oder setzen sie nicht hinreichend um, noch verfolgen und bestrafen sie die Personen, Gemeinschaften oder Institutionen, die das kulturelle Erbe zerstören, angemessen.
Wahlprüfsteine fordern Politiker auf, sich zu sensiblen Themen zu äußern; sie verbinden die Popularität der Archäologie mit den Anforderungen der praktischen Politik. Oft vermeiden es die verantwortlichen öffentlichen Institutionen, Probleme zu benennen, weil sie meinen, ihrer jeweiligen Regierung gegenüber loyal sein zu müssen. Auf europäischer Ebene vereint die EAA als unabhängige Organisation sowohl Experten als auch engagierte Bürger und kann daher als internationale Nichtregierungsorganisation auftreten. Auf nationaler Ebene benötigt die EAA die Unterstützung von unabhängigen Organisationen. Diese helfen, die Wahlprüfsteine im politischen Raum auf Bundes- und Landesebene zu übersetzen und umzusetzen. In Deutschland ist das insbesondere die DGUF – die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte und in Österreich die ÖGUF – die Österreichische Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte.[i]
Die Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 bieten die Möglichkeit, Archäologie und kulturelles Erbe als Kernthemen der Kulturpolitik in Europa zu behandeln. Die EAA hat zusammen mit ihren Experten, beratenden Ausschüssen und Partnerorganisationen fünf Themen ausgewählt, die auf europäischer Ebene behandelt werden sollen:
- Die Auswirkungen des Klimawandels auf das kulturelle Erbe
- Der Schutz der historischen Umwelt in Planungsprozessen
- Der Handel mit archäologischen Funden
- Die Erleichterung der grenzüberschreitenden Mobilität von Fachkräften
- Die freie Verwendung von Bildern des kulturellen Erbes.
[i] Vgl. https://dguf.de und https://oeguf.ac.at
I. Die Auswirkungen des Klimawandels auf das kulturelle Erbe
Der Klimawandel wirkt sich auf die Erhaltung des Kulturerbes aus und führt zu Konflikten mit internationalen Verträgen, die die Bedeutung des kulturellen Erbes betonen (z. B. UNESCO 1972). Er kollidiert insbesondere mit den Absichten der Konvention von Malta / La Valletta von 1992, die bestimmt, dass so viele archäologische Stätten wie möglich ungestört an Ort und Stelle («in situ») erhalten werden. Wenn der Klimawandel die weitere Erhaltung unmöglich macht, sind neue Strategien für die Verwaltung des Kulturerbes erforderlich. Der Gesetzgeber wird die Praxis der nationalen und föderalen Gesetzgebung oder sogar die Gesetze selbst ändern müssen, um an Stelle der Erhaltung neu der Untersuchung und Dokumentation gefährdeter Stätten Vorrang zu geben.
Vergangene Gesellschaften und ihre Traditionen lehren uns Strategien für den Umgang mit dem Klimawandel. Ein aktuelles Beispiel dafür, dass das Wissen über das kulturelle Erbe die Auswirkungen des modernen Klimawandels abmildern kann, ist die Wiederbelebung mittelalterlicher Bewässerungssysteme in Spanien, die das Wasser langsam von den Berggipfeln durch die Landschaft leiten und so sicherstellen, dass es über größere Flächen verteilt wird als bei der Verwendung moderner Bewässerungssysteme. Weitere Beispiele finden sich in der SACC-Erklärung von 2021, in den jüngsten IPCC-Berichten und in den Veröffentlichungen des Climate Heritage Network.[i]
Um die Auswirkungen des Klimawandels zu mildern, ist ein Übergang zu einer nachhaltigen Energieerzeugung erforderlich. In diesem Sinne geht die Europäische Kommission den Klimawandel mit ihrem Green Deal an.[ii] Um das kulturelle Erbe dennoch zu schützen, müssen der Vertrag von La Valetta / Malta und die Wasserrahmenrichtlinie des Jahres 2000 angepasst und umgesetzt werden.[iii] Beide erinnern daran, dass ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, bei dem das kulturelle Erbe neben dem natürlichen Erbe und anderen Werten frühzeitig in Planungsprozesse einbezogen wird.[iv] Weitere Klimaaktionspläne sollten auf der Grundlage der Europäischen Norm 17652 entwickelt[v] und auf die 17 UN-SDGs abgestimmt werden.[vi]
Aus historischer und archäologischer Sicht und einer Longue Durée Perspektive heraus können nur erneuerbare Energien als nachhaltig angesehen werden. Daher ist die Kernkraft keine sichere Energiequelle. Bisher hat in der Geschichte der Menschheit keine Zivilisation länger als etwa 1000 Jahre überdauert. Atommüll muss 100.000 Jahre lang und mehr völlig abgeschlossen gelagert werden, bevor er nicht mehr gefährlich ist. Damit würde das Problem auf die kommenden 3333 Generationen in einer Welt mit sozialen Unruhen, andauernden Kriegen und einem sich verändernden Klima vererbt. Die Positionierung von erneuerbaren Energiequellen wie Windturbinen und Sonnenkollektoren muss überdacht werden. Einerseits müssen die Planungsprozesse beschleunigt werden, um den grünen Wandel zu ermöglichen, andererseits darf das über- und unterirdische Kulturerbe in diesem Zusammenhang nicht vernachlässigt oder zerstört werden. Eine angemessene Planung erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl die natürlichen als auch die kulturellen Werte berücksichtigt. Wir schlagen daher vor, einen Klimaaktionsplan für gefährdetes Kulturerbe in den Klimazielplan 2030 der EU zu integrieren.[vii]
Fragen zu Thema I:
Was plant Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels auf das kulturelle Erbe und die grüne Transformation und ihre Auswirkungen auf die Erhaltung des kulturellen Erbes?
- Wir werden uns für die Umsetzung von Lösungen für eine naturnahe Kultur einsetzen und die Rechtsvorschriften und Praktiken in allen EU-Ländern auf diese Weise harmonisieren, indem wir die Norm EN17652:2022 umsetzen und mit den UN-Nachhaltigkeitszielen bei der Entwicklung von Klimaaktionsplänen zusammenarbeiten.
- Wir werden eine Initiative zur Harmonisierung von Gesetzgebung und Praxis in Übereinstimmung mit der Malta Konvention und der Wasserrahmenrichtlinie starten.
- Wir werden nichts an der aktuellen Gesetzgebung und Praxis ändern.
- (Möglichkeit, eine differenziertere Antwort zu schreiben; bitte max. 500 Wörter.)
[i] https://www.climateheritage.org
[ii] https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_en
[iii] Water Framework Directive: https://environment.ec.europa.eu/topics/water/water-framework-directive_en
[iv] Vgl. Granberg M. et al. 2022, Effects of Climate-Related Adaptation and Mitigation Measures on Nordic Cultural Heritage. Heritage 5, 2210-2240. https://doi.org/10.3390/heritage5030116
[v] Standard on cultural heritage monitoring 17652 (2022): https://standards.iteh.ai/catalog/standards/cen/6814e478-dbcd-4a7b-a697-4312b260cfc0/en-17652-2022
[vi] UN Global Goals for Sustainable Development (2015): https://www.undp.org/sustainable-development-goals/below-water?gclid=CjwKCAjwzo2mBhAUEiwAf7wjkjCKGXO9mWZm0-3Ri1g216NZwYfdUEgpXTmrnYIldoCOUWB9mQxxIxoCUq0QAvD_BwE
[vii] https://www.eea.europa.eu/policy-documents/2030-climate-target-plan
II. Der Schutz der historischen Umwelt in der Planung
Das archäologische Erbe ist ein wesentlicher Bestandteil der Umwelt und mitentscheidend für die Lebensqualität der EU-Bürger. Die Landschaftskonvention des Europarats (ELC) erkennt Landschaften als Beitrag zur Bildung lokaler und regionaler Kulturen, als grundlegenden Bestandteil des europäischen Erbes und als wichtigen Faktor für das individuelle und soziale Wohlbefinden an.[i] Außerdem werden die Land- und Forstwirtschaft, die mineralgewinnende Industrie, die Infrastruktur und die Entwicklung des Erholungssektors als wichtige Faktoren für den Wandel genannt.
Hier verstehen wir unter «Landschaft» ländliche und städtische, archäologische, historische und moderne, trockene sowie überschwemmte und wassergesättigte Komponenten. Der Aspekt des Kulturerbes umfasst sowohl stehende Denkmäler als auch oberflächlich unsichtbare archäologische Überreste. Da das archäologische Erbe eine nicht erneuerbare Ressource ist, verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens, den Landschaftsschutz in ihre Regional- und Stadtplanung sowie in andere Politikbereiche mit Auswirkungen auf die Landschaft, wie etwa die Landwirtschaft, zu integrieren. Viele Mitgliedstaaten müssen jedoch die Grundsätze und Verpflichtungen, die sie im Rahmen des Übereinkommens eingegangen sind, noch vollständig umsetzen.
Die EU hat auch ihre Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung geändert und die einschlägigen Übereinkommen des Europarats (z. B. La Valletta, Faro und das ELC) übernommen. Außerdem wurde eine neue europäische Norm eingeführt, um Schäden zu überwachen und über Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu entscheiden.[ii] Die Richtlinien der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)[iii] und der Strategische Umweltprüfung (SUP)[iv] spielen eine wichtige Rolle beim Schutz der historischen Landschaften Europas und des darin enthaltenen kulturellen und archäologischen Erbes. Beide Richtlinien sind ein Eckpfeiler für die Erreichung des gemeinsamen gesellschaftlichen Ziels des Schutzes und der Verwaltung des archäologischen Erbes bei sehr unterschiedlichen lokalen Gegebenheiten und Ansätzen. Insbesondere die UVP-Richtlinie wurde 2014 geändert, um die Landschaft enger mit dem kulturellen Erbe zu verknüpfen,[v] was einen großen positiven Einfluss auf die europäische Archäologie hat. Sie hat zur Entdeckung und Untersuchung einer großen Zahl neuer archäologischer Stätten und Funde geführt. Ein Vergleich der Umsetzungen innerhalb der EU zeigt, dass diese noch sehr unterschiedlich ist. Eine Harmonisierung ist notwendig, um einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu erreichen und als gemeinsame Basis für den Schutz der historischen Umwelt zu dienen.
Bei der Umsetzung der UVP- und der SUP-Richtlinie gibt es folgende Probleme:
- Nach dem Verursacherprinzip ist die Finanzierung von Minderungsmaßnahmen Sache des Bauträgers, aber es werden auch öffentliche Mittel benötigt. Gegenwärtig scheinen die finanziellen Interessen von Bauträgern und Landbesitzern bei Planungsprozessen ein größeres Gewicht zu haben als der Schutz des kulturellen Erbes, selbst in Ländern, die das Übereinkommen ratifiziert haben.
- Die UVP-Richtlinie gilt automatisch für Großprojekte (in deren Anhang I aufgelistet), wie z. B. Autobahnen für den Fernverkehr. Weitere, nicht weniger wesentliche Projekte (im Anhang II aufgeführt) fallen unter eine Einzelfallprüfung oder unter Schwellenwerte, die von jedem EU- oder EWR-Mitgliedstaat festgelegt werden. Projektentwickler und Behörden können versuchen, die UVP durch Projektaufteilung zu umgehen. Einige kommunale Projekte, wie z. B. Wohnungsbauprojekte, sind vollständig von der UVP ausgenommen.
- Bei grenzüberschreitenden oder grenznahen Projekten – insbesondere, wenn nicht nur EU-, sondern auch EWR- und/oder Nicht-EU-Mitgliedstaaten betroffen sind – ist die Konsultation der Öffentlichkeit und der Planungsbehörden begrenzt. Dies liegt daran, dass die Liste der Projekte, die unter das Espooer Übereinkommen über die grenzüberschreitende UVP und das dazugehörige Kiewer Protokoll über die SUP fallen, enger gefasst ist.[vi]
- Die SUP-Richtlinie wurde nicht geändert, um sie mit den einschlägigen Übereinkommen des Europarats zu verknüpfen.[vii] So haben Nichtregierungsorganisationen keinen Zugang zu einem Überprüfungsverfahren vor einem Gericht, um Pläne anzufechten. Daher könnte die SUP-Richtlinie zur Bewertung von "Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien" wie z. B. Windparks verwendet werden, um die Gründe für künftige rechtliche Anfechtungen aufgrund vereinfachter und schnellerer Genehmigungsverfahren bei "übergeordnetem öffentlichem Interesse" einzuschränken.[viii]
Fragen zu Thema II:
Wie positioniert sich Ihre Partei in dem Interessenkonflikt zwischen dem Schutz der historischen Landschaft der EU bei Planungsprozessen?
- Wir werden uns für die Ratifizierung und vollständige Umsetzung des EBR in unserer nationalen (oder/und föderalen) Planungsgesetzgebung einsetzen.
- Wir werden die UVP-Richtlinie auf Projekte ausweiten, die derzeit aufgrund ihrer Art oder ihres Umfangs nicht unter diese Richtlinie fallen. Wir werden die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten einschränken, Anhang-II-Projekte durch unangemessene Schwellenwerte aus dem Screening herauszunehmen, und wir werden eine Verpflichtung zur Prüfung der potenziellen Auswirkungen aller geringfügigen (Anhang-II-) Projekte im Einklang mit der UVP-Richtlinie einführen.
- Wir werden die SUP-Richtlinie ändern, um sie mit den einschlägigen Übereinkommen des Europarats zu verknüpfen und den Zugang von NGOs zu einem Überprüfungsverfahren zu schaffen.
- Wir werden einführen, dass bei UVP-pflichtigen Projekten in Grenznähe die Öffentlichkeit und die Planungsbehörden konsultiert werden müssen, ohne zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten zu unterscheiden.
- Wir ziehen es vor, die UVP- und die SUP-Richtlinie in ihrer jetzigen Form beizubehalten, und sehen keinen Nutzen in der Umsetzung des ABL in unsere nationalen Rechtsvorschriften.
- (Möglichkeit, eine differenziertere Antwort zu schreiben, bitte max. 500 Wörter.)
[i] Europarat Konvention (ETS Nr. 176), eröffnet zur Unterzeichnung in Florenz am 20. Oktober 2000.
[ii] “Cultural heritage. Assessment and monitoring of archaeological deposits for preservation in situ” (EN 17652:2022)
[iii] Direktive 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 geänderten Fassung.
[iv] Direktive 2001/42/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme.
[v] Erwägungsgrund 16 der Direktive 2014/52/EU den Schutz und die Förderung des kulturellen Erbes, zu dem stadtgeschichtliche Stätten und Landschaften gehören, ausdrücklich mit den in den einschlägigen Übereinkommen des Europarates entwickelten Definitionen und Grundsätzen verknüpft.
[vi] Die (Espoo) UNECE Konvention von 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (ECE/MP.EIA/21/Amend.1) und dessen Protokoll von 2003 (Kiew) über die strategische Umweltprüfung (SUP) (ECE/MP.EIA/SEA/8).
[vii] Das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (auch als Malta Konvention oder Vertrag von Valetta bekannt), das Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas (Granada Konvention), die Europäische Landschaftskonvention (Florenz Konvention) und das Rahmenübereinkommen über den Wert des kulturellen Erbes für die Gesellschaft (Faro Konvention).
[viii] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – REPowerEU-Plan (COM (2022) 230 final).
III. Der Handel mit archäologischen Funden
Das archäologische Erbe ist ein wesentlicher Bestandteil der Umwelt. In situ, d.h. in ihrem originalen Kontext belassene archäologische Artefakte stellen eine nicht erneuerbare Ressource dar. Die Erhaltung in situ ist eine grundlegende Prämisse des "Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes Europas (1992)", das allgemein als La Valletta-Vertrag bekannt ist. Die Bedeutung der Erhaltung in situ wird in der neuen Europäischen Norm für das Kulturerbe, EN 17652:2022, "Bewertung und Überwachung archäologischer Lagerstätten für die Erhaltung in situ", bekräftigt. Die Konservierung in situ ist die wirksamste Methode zur Erhaltung von archäologischen Überresten. Das Entdecken und Entfernen von archäologischen Funden mittels Metalldetektor hat die gegenteilige Wirkung: Artefakte werden aus ihrer Umgebung entfernt und der Kontext zerstört.
Sobald archäologische Funde aus ihrer bislang stabilen Umgebung entfernt werden, kann sich der Erhaltungszustand von Objekten, die jahrhundertelang intakt geblieben sind, rasch verschlechtern. Wenn die Ausgrabung von Artefakten unvermeidlich ist, muss der Kontext detailliert erfasst werden, da diese Informationen fundamental für die Rekonstruktion der Geschichte des Objekts sind. Der Verkauf von Metalldetektor-Funden über den Kunstmarkt stellt eine große und anhaltende Bedrohung für unser Kulturerbe dar. Solche Artefakte können mit einer gefälschten Provenienz verkauft werden, was den Tatbestand des Betruges erfüllt.
Um dem illegalen Handel mit archäologischen Funden ein Ende zu setzen, müssen beide Bereiche des zeitgenössischen Kunstmarktes besser reguliert werden, d. h. sowohl der Verkauf durch "legitime" etablierte Händler und Auktionshäuser als auch der florierende Online-Handel, einschließlich des Verkaufs über soziale Medien. Netze der organisierten Kriminalität, die sich mit dem Handel von Kulturgütern befassen, tun dies oft zusätzlich zu anderen illegalen Aktivitäten.
Seit der Einführung des UNESCO-Übereinkommens von 1970[i] haben viele EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen, um den illegalen Handel mit Antiquitäten auf dem legalen Kunstmarkt zu unterbinden. Dennoch sind jedes Jahr Tausende von Artefakten von illegalem Antikenhandel oder von Plünderungen von archäologischen Stätten betroffen. Die Verordnung EG Nr. 116/2009 des Rates über die Ausfuhr von Kulturgütern verbietet bereits die Ausfuhr bestimmter Materialien aus dem Hoheitsgebiet der EU ohne eine gültige Genehmigung. Diese könnte durch einen Anhang über "Herkunft und Provenienz von archäologischem Material" verbessert werden. Eine solche Änderung kann ein EU-weites Verbot des unregulierten Einsatzes von Metalldetektoren und der ungenehmigten Ausgrabung von archäologischen Funden, die älter als hundert Jahre sind, zum Zwecke des Verkaufs beinhalten (mit einem rollierenden Datum, wie derzeit in der Verordnung EG Nr. 116/2009 festgelegt). Zusammen mit der Entwicklung neuer europäischer Normen wird dies dazu beitragen, den Handel mit archäologischen Funden einzudämmen, da dieser dem öffentlichen Wohl schadet, indem er unsere archäologisch-historische Umwelt zerstört.
Fragen zu Thema III:
Was plant Ihre Partei, um Plünderungen archäologischer Stätten und den illegalen Handel mit archäologischen Funden zu verhindern und - ggf. auch strafrechtlich - zu verfolgen?
- Wir anerkennen Archäologie als Allgemeingut und werden Maßnahmen ergreifen, um den privaten Besitz von archäologischen Objekten innerhalb der EU zu erschweren, zum Beispiel durch die Entwicklung aktueller Standards zum Schutz des Kulturerbes. Die Harmonisierung der EU-Gesetzgebung kann durch eine Änderung der Verordnung des Rates über die "Ausfuhr von Kulturgütern" vorangetrieben werden und durch die Entwicklung aktueller Standards zum Schutz des kulturellen Erbes.
- Wir werden die EU-Mitgliedstaaten ermutigen, ihre im Rahmen des Vertrags von La Valetta / Malta eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die Metallsuche mit Detektoren zu erfüllen. Den zuständigen Behörden sollen finanzielle Mittel für die Umsetzung, Überwachung und Durchsetzung eines Lizenz- und Registrierungssystems für den Einsatz von Metalldetektoren zugewiesen werden.
- Wir unterstützen den ungeregelten Einsatz von Metalldetektoren bei archäologischen Funden, den privaten Besitz von und den Handel mit archäologischen Funden im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Wir werden Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zur Kriminalität im Bereich des Kulturerbes unterstützen.
- (Möglichkeit, eine differenziertere Antwort zu schreiben, bitte max. 500 Wörter.)
[i] Übereinkommen von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut. Das Übereinkommen des Europarats von 2017 über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut (SEV Nr. 221), auch bekannt als Nikosia-Übereinkommen, wiederholt den Inhalt des Übereinkommens von 1970 ohne nennenswerte Änderungen.
IV. Erleichterung der grenzüberschreitenden Mobilität von Fachkräften
Die Freizügigkeit von Personen ist eine der vier Grundfreiheiten der EU-Bürger. In der Archäologie ist dies aufgrund der Art und Weise, wie Dienstleistungen erbracht werden, immer wichtiger geworden.
Seit ca. 1990 wurden in den meisten europäischen Ländern die staatlichen Leistungen für die Archäologie zurückgefahren. Stattdessen übernehmen die Regierungen und ihre Behörden zunehmend eine regulierende Rolle, während der eigentliche Schutz und die Verwaltung von privaten Unternehmen und professionellen Beratungsfirmen durchgeführt werden. Die Finanzierung der präventiven Archäologie erfolgt heute meist durch Bauträger auf der Grundlage des Verursacherprinzips. Dadurch ist der Bedarf an archäologischen Arbeitskräften direkt mit dem inhärent volatilen Erschließungsmarkt mit seinen wirtschaftlichen Zyklen von Boomperioden und Flauten verbunden. Dies erschwert eine langfristige Planung des Personalbedarfs und erhöht den Bedarf an grenzüberschreitender Mobilität.
Während die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitskräften bereits im Gange ist, gibt es immer noch Hindernisse für die freie Mobilität von archäologischen Fachkräften innerhalb der EU.[i] Einige sind auf individuelle Fähigkeiten (vor allem die Sprachhürden) zurückzuführen, andere auf unterschiedliche staatliche (oder nationale) Zulassungssysteme und -politiken sowie auf unterschiedliche Qualifizierungssysteme in der Archäologie in den verschiedenen europäischen Ländern. Politisch bedingte Hindernisse betreffen vor allem erfahrene Fachkräfte, wenn sie grenzüberschreitend tätig sind. Oft werden ihre Qualifikationen nicht anerkannt und sie müssen in ihrer Karriere wieder ganz von vorne anfangen. Dies erschwert eine langfristige persönliche Karriereplanung und hält Unternehmen davon ab, in Zeiten erhöhter Nachfrage Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen.
Die größten Probleme für die Archäologie im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Mobilität von Arbeitskräften sind:
- Das Fehlen eines ersten akademischen Abschlusses im Fach Archäologie in einigen EU-Staaten.
- Unterschiede in den Inhalten von Universitätsabschlüssen und Prüfungen führen zu Unterschieden in der Akzeptanz von Diplomen in anderen Ländern oder Institutionen.
- Unterschiede in der rechtlichen Definition eines Archäologen (oder das Fehlen eines solchen rechtlichen Status).
- Unterschiedliche Strukturen in der Organisation der Feldarchäologie und ihres Personals. Dies führt zu Verzerrungen des fairen Wettbewerbs auf dem Markt für archäologische Dienstleistungen.
- Unterschiedliche Genehmigungssysteme nach Art. 3 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert; CETS 143). Dies schafft unnötige Hindernisse für den freien Verkehr von Personal und Dienstleistungen über nationale (und sogar staatliche) Grenzen hinweg.
Dies bedeutet auch, dass angehende Archäologen in einigen Staaten keine Qualifikationen erwerben können, die es ihnen ermöglichen, in anderen EU-Mitgliedstaaten zu arbeiten.
Fragen zu Thema IV:
Bitte geben Sie an, welche der folgenden Aussagen durch Ihre Partei unterstützt wird:
- Wir unterstützen einen ersten akademischen Abschluss (im Rahmen des Bologna-Systems) für Archäologie in Ländern, die noch keinen solchen Abschluss haben, und streben eine Standardisierung der archäologischen Universitätsabschlüsse und/oder anderer beruflicher Qualifikationen an, um eine einheitliche Reihe von Qualifikationen zu schaffen, die für die Ausübung der Tätigkeit in der gesamten EU erforderlich sind.
- Wir unterstützen die Einführung einer allgemeinen rechtlichen Definition der Rolle des "Archäologen", die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.
- Wir unterstützen die Standardisierung von Verfahren zur Verwaltung des archäologischen Erbes, insbesondere von Ausgrabungen, um einen fairen grenzüberschreitenden Wettbewerb bei der Erbringung von Dienstleistungen im Ausgrabungswesen zu gewährleisten. Wir streben die Einführung von Lizenzierungssystemen an, um Hindernisse für die Freizügigkeit von hochqualifiziertem archäologischem Personal und Dienstleistungen zu beseitigen.
- Wir unterstützen die nationale Autonomie in Fragen des kulturellen Erbes und lehnen eine europaweite Vereinheitlichung von Gesetzen, Strategien und Praktiken ab.
- (Möglichkeit, eine differenziertere Antwort zu schreiben, bitte max. 500 Wörter.)
[i] Vgl. Aitchison K. 2009, Discovering the Archaeologists of Europe: Transnational Report. Reading: Institute for Archaeologists, 24-28; Aitchison K. et al. 2014, Discovering the Archaeologists of Europe 2012-14: Transnational Report. York: York Archaeological Trust, 33-35.
V. Freie Verwendung von Bildern des kulturellen Erbes
Forscher wie Archäologen, Kunsthistoriker, Historiker und andere benötigen für ihre wissenschaftliche Arbeit und für Veröffentlichungen Fotos, Zeichnungen und Pläne von archäologischen Objekten, Ausgrabungen und Stätten. Die EU strebt an, dass ab 2020 alle wissenschaftlichen Veröffentlichungen frei zugänglich sind. In vielen Fällen sind die Wissenschaftler gleichzeitig die Autoren oder Schöpfer der Bilder oder haben von beauftragten Fotografen oder Illustratoren die Veröffentlichungsrechte erworben, was ihnen eine Open-Access-Veröffentlichung ermöglicht. Die auf den Fotos und Illustrationen abgebildeten Objekte befinden sich jedoch häufig im Besitz von öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen und Archiven. Gegenwärtig verfolgen diese öffentlichen Sammlungen eine sehr unterschiedliche Politik in Bezug auf die Verwendung von Bildern des in ihrer Obhut befindlichen kulturellen Erbes: Einige gewähren auf Antrag einfach und kostenlos die Verwendung von Bildern, während andere äußerst restriktiv sind und sehr hohe Gebühren verlangen. Manchmal sind die für eine Open-Access-Online-Publikationen verlangten Gebühren weitaus höher als die Gebühren für die Reproduktion in gedruckten Publikationen. Gleichzeitig übersteigen die beim Lizensieren entstehenden Personal- und Verwaltungskosten in diesen Einrichtungen bei weitem die durch die Gebühren erzielten Einnahmen. Insgesamt steht diese restriktive Praxis im Widerspruch zur Absicht der EU, das wissenschaftliche Publizieren in den Open Access zu öffnen.
Fragen zu Thema V:
Was plant Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode in Bezug auf die Nutzungsrechte von Bildern von Gegenständen, historischen Aufzeichnungen und Stätten, die sich im Besitz von öffentlichen Sammlungen, Archiven und Museen befinden?
- Eine freie Lizenzierung von Bildern von Objekten, historischen Aufzeichnungen und Plänen in öffentlichen Sammlungen, wie z.B. CC BY, sollte grundsätzlich und kostenlos für wissenschaftliche Open-Access-Publikationen gewährt werden. Wir werden eine Initiative starten, um die Gesetzgebung und die Praxis in dieser Hinsicht in allen EU-Ländern zu harmonisieren.
- Eine freie Lizenzierung von Bildern von Objekten, historischen Aufzeichnungen und Plänen in öffentlichen Sammlungen, wie z. B. CC BY, muss auf Anfrage für wissenschaftliche Open-Access-Publikationen gewährt werden. Es ist möglich, angemessene Gebühren für nachweislich damit verbundene Kosten zu verlangen. Wir werden eine Initiative starten, um die Gesetzgebung und die Praxis in dieser Hinsicht in den EU-Ländern insgesamt zu harmonisieren
- Die derzeitige Praxis ist rechtlich und ethisch korrekt und konstruktiv: Wer solche Bilder machen oder verwenden will, muss die Institutionen um Erlaubnis bitten und sie über Grund und Zweck informieren. Die Institutionen entscheiden selbst und eigenverantwortlich über ihr Eigentum und damit auch über die Erteilung oder Verweigerung solcher Erlaubnisse. Dadurch wird auch eine missbräuchliche Verwendung solcher Bilder verhindert. An der aktuellen Gesetzgebung und Praxis werden wir nichts ändern.
- (Möglichkeit, eine differenziertere Antwort zu schreiben, bitte max. 500 Wörter.)
European Parliament election in 2024: Benchmarks for Archaeology and Heritage Protection 2024 - 2029
For the second time, the European Association of Archaeologists has compiled “Benchmarks for Archaeology and Heritage Protection”.[i] This list comprises the five most pressing topics that fall into the remit of the European Parliament. The political parties running in the EU elections in 2024 will be asked to clarify their position and plan of action regarding these topics to help voters to make an informed decision about whom to vote for.
[i] For the Benchmarks for Archaeology and Heritage Protection 2019 – 2024 see: https://www.e-a-a.org/benchmarks
Introduction
During election campaigns, benchmarks are a highly effective instrument to make politicians and political parties aware of archaeology and heritage protection. Before the election date, they are asked for statements regarding a set of burning questions. Their answers are widely published and specially made available to voters with an interest in archaeology to aid them with their decision in the polling booth. After the election, these self-set benchmarks will help to hold politicians accountable for the actions they promised to take.
Frequently, the positive public perception of archaeology and its academic and societal benefits don’t match the political decision-making that affects archaeology. The media love archaeology for its ability to draw audiences curious about its findings, but politicians and investors depict it as a disproportionate bureaucratic obstacle impeding the progress of planning and building. Instead of protecting the archaeological and cultural heritage as an unrenewable resource, many governments do not ratify or fully implement Council of Europe conventions, nor do they adequately prosecute and punish perpetrators.
Election benchmarks ask politicians to make statements regarding sensitive issues; they link the popularity of archaeology with the demands of practical politics. Often, responsible public institutions avoid pinpointing problems, because they feel they must be loyal towards their respective governments. On the European level, the European Association of Archaeologists (hereafter EAA) as an independent organisation unites experts as well as engaged citizens and is therefore able to act as an International Non-Governmental Organisation. On the National level, the EAA needs the support of independent organisations. These can help to translate and implement the election benchmarks within the political arena at the national and state levels. DGUF, the German Society for Pre- and Protohistory, has the longest experience in this respect: the Society has successfully practised election benchmarking in German archaeology since 2009.[i]
The European Parliament Elections in 2024 offer the possibility to raise archaeology and cultural heritage as core issues within cultural policy in Europe. EAA together with its expert Communities, Advisory Committees and partner organisations has selected five topics to be addressed on the European level:
- Addressing climate change challenges for cultural heritage
- Protecting the historic environment in planning
- Addressing the trade in archaeological material
- Facilitating mobility of labour across borders
- Free use of images related to cultural heritage.
[i] https://dguf.de/ngo/wahlpruefsteine/wahlpruefsteine-der-dguf
I. Addressing Climate Change Challenges for Cultural Heritage
Climate change has an impact on preservation conditions and causes conflicts with all international treaties stressing the importance of cultural heritage (e.g. UNESCO 1972).[i] It particularly clashes with the intentions of the Valletta Treaty of 1992, which advocates that as many archaeological sites as possible should be left undisturbed, in situ, where they are.[ii] If climate change makes continued preservation impossible, new strategies in heritage management are necessary. Legislators will need to change the practice of national and federal legislation, or even the laws themselves, to prioritize investigation and documentation of sites at risk.
Past societies and their traditions teach us strategies for how to deal with climate change. A recent example of cultural heritage knowledge as a driver to lessen the impacts of modern climate change is the reopening of medieval irrigation systems in Spain, leading water slowly from the mountaintops through the landscape, ensuring that water is distributed over larger areas than by using modern irrigation systems. Further examples can be found in the SACC statement from 2021,[iii] in the latest IPCC reports,[iv] and in publications of the Climate Heritage Network.[v]
To lessen climate change’s impacts, a transition to sustainable energy production is necessary. In this sense, the European Commission is addressing climate change with its Green Deal.[vi] To provide additional protection to cultural heritage it needs the adaptation and implementation of the Valetta Treaty and the WFD of the year 2000.[vii] Both serve as a reminder that a holistic approach is necessary where cultural heritage is included early in planning processes alongside natural heritage and other values.[viii] Further climate action plans should be developed based on the European Standard 17652[ix] and aligned with the 17 UN SDGs.[x]
From an archaeological, deep history or longue durée perspective, only renewable energies can be considered sustainable. Therefore, nuclear power isn’t a safe energy source. So far in human history, no civilization has lasted more than about 1000 years. Nuclear waste needs to be stored for 100,000 years before it is not dangerous anymore. Thus, the problem would be passed on to the coming 3333 generations in a world with social unrest, ongoing wars, and a changing climate.
The positioning of renewable energy sources like wind turbines and solar panels will have to be rethought. On the one hand, planning processes must be sped up to make the green transition possible; on the other hand, heritage assets above and below ground should not be disregarded or destroyed in this context. Such planning needs a holistic process that includes consideration of both natural and cultural values. We propose to integrate a Climate Action Plan for heritage at risk within the 2030 Climate Target Plan of the EU.[xi]
Questions to topic I:
What does your party plan to do in the next legislative period regarding climate change’s impacts on cultural heritage, and the green transition and its impacts on heritage site preservation?
- We will work to implement nature-culture solutions and harmonise legislation and practice in this way overall EU countries, implementing Standard EN17652:2022 and working with the UN Sustainability Goals on developing Climate Action Plans.
- We will start an initiative to harmonise legislation and practice in accordance with both the Valletta Treaty and the Water Framework Directive.
- We won’t change anything within actual legislation and practice.
- (Possibility to write a more differentiated answer, max. 500 words)
[i] https://whc.unesco.org/en/convention/
[ii] European Convention for the Protection of the Archaeological Heritage (Revised) Council of Europe, 1992 (also called: Malta Convention/Valletta Treaty): http://conventions.coe.int/Treaty/en/Treaties/Html/143.htm
[iii] Kiel SACC Summit Statement Social Archaeology & Climate Change, 7th September 2021: https://tinyurl.com/saccsummit and almost identical but without examples https://www.e-a-a.org/2021Statement
[v] https://www.climateheritage.org
[vi] https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_en
[vii] Water Framework Directive: https://environment.ec.europa.eu/topics/water/water-framework-directive_en
[viii] See Granberg M. et al. 2022, Effects of Climate-Related Adaptation and Mitigation Measures on Nordic Cultural Heritage. Heritage 5, 2210-2240. https://doi.org/10.3390/heritage5030116.
[ix] Standard on cultural heritage monitoring 17652 (2022): https://standards.iteh.ai/catalog/standards/cen/6814e478-dbcd-4a7b-a697-4312b260cfc0/en-17652-2022
[x] UN Global Goals for Sustainable Development (2015): https://www.undp.org/sustainable-development-goals/below-water?gclid=CjwKCAjwzo2mBhAUEiwAf7wjkjCKGXO9mWZm0-3Ri1g216NZwYfdUEgpXTmrnYIldoCOUWB9mQxxIxoCUq0QAvD_BwE
[xi] https://www.eea.europa.eu/policy-documents/2030-climate-target-plan
II. Protecting the Historic Environment in Planning
Archaeological heritage is an integral part of the environment and critical to EU citizens’ quality of life. The Council of Europe’s Landscape Convention (ELC) recognises landscapes as contributing to the formation of local cultures, as a basic component of European heritage and as an important factor in individual and social well-being.[i] It also mentions agriculture, forestry, extractive industries, infrastructure, and recreation developments as key agents in their transformation.
Here, the term landscape includes rural and urban, prehistoric, historic, and modern, dryland as well as submerged and waterlogged components. The heritage aspect includes both standing monuments and superficially invisible archaeological remains. As the archaeological record is a non-renewable resource, signatory states to the ELC commit to implementing landscape protection into their regional and town planning, as well as other policy areas with an impact on the landscape, such as agriculture. However, many Member States still need to fully implement principles and commitments made in the ELC.
The EU has also amended its Environmental Assessment Directives and endorsed the relevant Council of Europe Conventions (e.g., Valletta, Faro, and the ELC). Additionally, a new European Standard has been implemented to monitor damage and decide on mitigation actions.[ii] The Environmental Impact Assessment (EIA)[iii] and the Strategic Environmental Assessment (SEA)[iv] Directives play an important role in protecting the historic landscapes of Europe and within them the cultural and archaeological heritage. Both are a cornerstone for achieving the common societal goal of archaeological heritage protection and management against widely varying local situations and approaches. The EIA Directive, in particular, was amended in 2014 to link landscape more closely with cultural heritage,[v] and has had a major positive impact on European archaeology. It has led to the discovery and investigation of large numbers of new archaeological sites and materials. A comparison of approaches across the EU indicates that implementation differs greatly. A harmonisation is necessary to achieve equitable competition in the internal market and act as baseline protection of the historic environment.
With the implementation of the EIA and SEA Directives, we see the following problems:
- Under the polluter pays principle the funding of mitigation measures is the responsibility of the developer, but it also needs public resources. Currently, the financial interests of developers and landowners seem to have greater weight than heritage protection in planning processes, even in countries that have ratified the ELC.
- The EIA Directive automatically applies to major projects (listed in Annex I), such as long-distance motorways. Many other projects not necessarily minor in their impact (listed in Annex II) fall under a case-by-case evaluation or threshold criteria set by each EU or EEA Member State. Developers and public authorities can seek to avoid EIA by project-splitting. Some municipal projects, such as housing developments, are entirely excluded from EIA.
- Where projects cross or are close to the national borders – especially when not only EU but also EEA and/or non-EU Member States are involved – public and planning authority consultation is limited. This is because the list of projects covered by the Espoo Convention on transboundary EIA and its Kyiv Protocol on SEA is more restricted.[vi]
- The SEA Directive has not been amended to link it to the relevant Council of Europe Conventions.[vii] NGOs do not have access to a review procedure before a court of law to challenge plans. Therefore, the SEA Directive could be used to assess “renewables acceleration areas”, like wind farms, limiting the grounds for future legal challenges because of simplified and faster permit-granting processes of ‘overriding public interest’.[viii]
Questions to topic II:
How does your party position itself in the conflict of interests between protecting the EU’s historic landscape in planning processes?
- We will campaign for (the ratification and) full implementation of the ELC in our national (or/and federal) planning legislation.
- We will extend the EIA Directive to projects currently falling outside because of type or scale. We will limit the capacity of Member States to remove Annex II projects from screening through inappropriate thresholds and introduce a requirement for an examination of the potential effects of all minor (Annex II) projects in line with the ELC.
- We will amend the SEA Directive to link it to relevant Council of Europe Conventions and provide NGOs with access to a review procedure.
- We will introduce that projects subject to EIA and close to borders must involve public and planning authority consultation without distinction between EU and non-EU States.
- We prefer the EIA and SEA Directives to stay as they are and do not see value in implementing the ELC in our national legislation.
- (Possibility to write a more differentiated answer, max. 500 words).
[i] Council of Europe Landscape Convention (ETS No. 176), opened for signature at Florence on 20 October 2000.
[ii] “Cultural heritage. Assessment and monitoring of archaeological deposits for preservation in situ” (EN 17652:2022).
[iii] Directive 2011/92/EU of the European Parliament and of the Council of 13 December 2011 on the assessment of the effects of certain public and private projects on the environment, as amended by Directive 2014/52/EU of the European Parliament and of the Council of 16 April 2014.
[iv] Directive 2001/42/EC of the European Parliament and of the Council of 27 June 2001 on the assessment of the effects of certain plans and programmes on the environment.
[v] Recital 16 of the Directive 2014/52/EU expressly links the protection and promotion of cultural heritage comprising urban historical sites and landscapes with the definitions and principles developed in relevant Council of Europe Conventions.
[vi] The 1991 (Espoo) UNECE Convention on Environmental Impact Assessment in a Transboundary Context (ECE/MP.EIA/21/Amend.1) and its 2003 (Kyiv) Protocol on Strategic Environmental Assessment (SEA) (ECE/MP.EIA/SEA/8).
[vii] The European Convention for the Protection of the Archaeological Heritage (also known as Malta Convention or Valetta Treaty), the Convention for the Protection of the Architectural Heritage of Europe (Granada Convention), the European Landscape Convention (Florence Convention), and the Framework Convention on the Value of Cultural Heritage for Society (Faro Convention).
[viii] Communication from the Commission to the European Parliament, the European Council, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions - REPowerEU Plan (COM (2022) 230 final).
III. Addressing the Trade in Archaeological Material
Archaeological heritage is an integral part of the environment. In situ buried archaeological artefacts form a non-renewable resource. Preservation in situ is a fundamental premise of the “Convention for the Protection of the Archaeological Heritage of Europe (1992)”, commonly known as the Valletta Treaty. The importance of preservation in situ is reinforced in the new European Standard on Cultural Heritage, EN 17652:2022, “Assessment and monitoring of archaeological deposits for preservation in situ”. Preservation in situ is the most effective method for the conservation of archaeological remains. Metal detecting has the opposite effect, removing artefacts from their burial environment without context.
Once artefacts are removed from their stable burial environment, the preservation state of objects that have remained intact for centuries can deteriorate rapidly. When excavation of artefacts is unavoidable, the burial context must be recorded in detail, as the contextual information is what provides us with the narrative of the object. The sale of metal-detected artefacts through various Art Market channels presents a large-scale ongoing threat to our heritage. Metal-detected artefacts can potentially be sold with a forged provenance. This constitutes the crime of fraud.
To bring an end to the trade in archaeological material, it is necessary to improve regulation of both strands of the contemporary Art Market, i.e., sales conducted by ‘legitimate’ established dealers and auction houses, and also the flourishing online trade, including sales conducted on social media. Organised crime networks engaged in the trafficking of cultural heritage often do this in addition to other illegal activities.
Since the introduction of the 1970 UNESCO Convention[i] many EU Member States have had measures in place to stop the illicit trade in antiquities on the legal art market. Nonetheless, every year thousands of artefacts are recovered from attempted transactions or during raids when sites are looted. Already, Council Regulation (EC) 116/2009 on the “Export of Cultural Goods” prohibits the export of certain materials from the territory of the EU without a valid licence. This could be amended by the inclusion of an Annex on “Source and Provenance of Archaeological Material”. Such an amendment can include an EU-wide ban on unregulated metal detection and excavation for personal retention (regardless of the intentions of the private collector) of archaeological objects more than one hundred years old (with a rolling date, as currently specified in EC 116/2009). Along with the development of new European Standards, this will help to address the trade in archaeological material that damages the public well-being by depleting our buried historic environment.
Questions to topic III:
What does your Party plan to do regarding the prevention, investigation, and prosecution of looting and trafficking of archaeological materials?
- We recognise archaeology as a common good and will take action to discourage private ownership of archaeological objects within the EU; for example, through the development of up-to-date standards on heritage protection. Harmonisation of EU legislation can be advanced by amendment of the Council Regulation on the “Export of Cultural Goods” and through the development of up-to-date standards on heritage protection.
- We will encourage EU member states to deliver on commitments on metal detecting they have made under the Valetta Treaty. Financial resources should be allocated to the relevant authorities for the implementation, monitoring, and enforcement of a metal-detecting license and registration system.
- We support unregulated metal detecting of archaeological materials for private ownership and trade within the current legislation of each EU Member State. We will support research and outreach on heritage crime.
- (Possibility to write a more differentiated answer, max. 500 words)
[i] 1970 Convention on the Means of Prohibiting and Preventing the Illicit Import, Export and Transfer of Ownership of Cultural Property. The 2017 Council of Europe Convention on Offences relating to Cultural Property (CETS No. 221), also known as the Nicosia Convention, repeats the content of the 1970 treaty without any notable change.
IV. Facilitating Mobility of Labour Across Borders
The freedom of movement of persons is one of the fundamental four freedoms of EU citizens. In archaeology, this has become increasingly important, due to the way services are rendered.
Since 1990, state services for archaeology have been scaled back in most European nations. Instead, governments and their agencies increasingly take a regulatory role while actual protection and management are conducted by private companies and professional consultancies. Funding of preventive archaeology now mostly is provided through developers based on the polluter-pays principle. This links the requirement for archaeological labour directly to the inherently volatile development market with its economic cycles of boom and bust. This makes long-term planning of required staffing levels difficult and increases the need for mobility across borders.
While mobility across borders of labour is already ongoing, there are still barriers to the free mobility of archaeological labour within the EU.[i] Some are due to individual skills (mainly language); others are due to different state (or national) licensing systems and policies, and different qualification systems in archaeology in different European countries. Policy-related barriers particularly affect experienced workers when moving across borders. Often their qualifications are not recognised, and they must start at the bottom of their career again. This makes long-term personal career planning difficult and restrains companies from attracting skilled workers from abroad in times of increased demand.
Major problems for archaeology concerning the mobility across borders of labour are:
- The lack of a first academic degree in archaeology in some countries.
- Differences in the content of university degrees and examinations lead to variations in the acceptability of diplomas in other countries or institutions.
- Differences in the legal definition of an archaeologist (or the lack of such a legal status).
- Differing structures in the organisation of field archaeology and its personnel. This creates distortions of fair competition in the market for archaeological services.
- Different licensing systems under Art. 3 of the European Convention on the Protection of the Archaeological Heritage (revised) (CETS 143). This creates unnecessary barriers to the free movement of staff and services across national (and even state) boundaries.
This also means that aspirant archaeologists in some states cannot gain qualifications that will then enable them to work in other EU member states (Aitchison 2009, 26-27).
Questions to topic IV:
Please indicate which of the following statements is supported by your party’s policies:
- We support a first academic degree (under the Bologna-System) of archaeology in countries that do not yet have one and aim towards standardisation of archaeology university degrees and/or other professional qualifications towards a single set of qualifications required to practice across the EU.
- We support the introduction of a general legal definition of the role of ‘archaeologist’ applicable across all EU member states.
- We support the standardisation of archaeological heritage management processes, especially excavations, to ensure fair transnational competition in the provision of excavation services. We aim to introduce licensing systems to break down barriers to the free movement of highly qualified archaeological staff and services.
- We support national autonomy in matters of cultural heritage and oppose standardisation of laws, policies, and practices across Europe.
- (Possibility to write a more differentiated answer, max. 500 words)
[i] See Aitchison K. 2009, Discovering the Archaeologists of Europe: Transnational Report. Reading: Institute for Archaeologists, 24-28; Aitchison K. et al. 2014, Discovering the Archaeologists of Europe 2012-14: Transnational Report. York: York Archaeological Trust, 33-35.
V. Free Use of Images Related to Cultural Heritage
Researchers such as archaeologists, art historians, historians and others need photographs, drawings and plans of archaeological objects, excavations and sites for their scientific work and publishing. From 2020 onwards, the EU aims for all academic publications to be open-access. In many cases, the scientists are at the same time the authors or creators of the images or have acquired the right to publish from commissioned photographers or illustrators, which allows them to publish open-access. However, often the objects depicted in the photos and illustrations are owned by public institutions like museums, collections, and archives. Currently, these public collections follow very different policies regarding the use of images of cultural heritage in their care: some grant upon request simple and free of cost the use of images, while others are extremely restrictive and ask for very high fees. Sometimes the fees demanded for open-access online publications are by far higher than the actual costs of (re-)production in printed publications. At the same time, personnel and administrative costs within these institutions easily exceed the revenues gained through the fees. Altogether this restrictive practice conflicts with the EU’s intention of open academic publishing.
Questions to topic V:
What does your party plan to do in the next legislative period regarding user rights of images of objects, historical records and sites that are owned by public collections, archives, and museums?
- A free licensing of images of objects, historical records, and plans in public or collections, such as CC BY, should be granted as a principle and for free for academic open-access publishing. We will start an initiative to harmonise legislation and practise in this way overall EU countries.
- A free licensing of images of objects, historical records, and plans in public or collections, such as CC BY, has to be granted on request for academic open-access publishing. It is possible to demand reasonable fees for demonstrably connected costs. We will start an initiative to harmonise legislation and practice in this way overall in EU countries.
- The current practice is legally and ethically correct and constructive: whoever wants to make or use such pictures, must request permission from the institutions and inform them of reason and purpose. The institutions decide for themselves and at their own responsibility about their property and this therefore extends to the granting or denying of such permissions. This also prevents improper use of such images. We won’t change anything within actual legislation and practice.
- (Possibility to write a more differentiated answer, max. 500 words)
Compiled for EAA by:
- Sophie Hüglin & Jean-Olivier Gransard-Desmond, EAA Political Strategies Community
- Vibeke Vandrup Martens, EAA Community for Climate Change & Heritage
- Mairi Davies, Historic Environment Scotland, Climate Change Policy Manager
- Emmet Byrnes, EAA and EAC Working Group on Farming, Forestry and Rural Land Management
- Marianne Mödlinger & Evelyne Godfrey, EAA Community on the Illicit Trade in Cultural Material
- Frank Siegmund, German Society for Pre- and Protohistory (DGUF), Vice-President
20. Mai 2024