Die DGUF übermittelte am 4. April 2012 den Parteien vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 Wahlprüfsteine. Die Fragen der DGUF fokussieren auf die drei drängendsten Probleme der Archäologie in NRW. Fünf der sechs angefragten Parteien äußerten sich. SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beziehen Position zur Archäologie in NRW für die kommende Legislaturperiode, während die CDU Novellierungsbedarf beim Denkmalschutzgesetz zwar erkannt hat, dafür aber – mit Ausnahme der Frage eines Schatzregals – im Wesentlichen noch weiteren Beratungsbedarf mit Experten sieht. Nur die Piratenpartei Deutschland nutzte ihre Chance zur Darstellung ihrer Positionen nicht.
Das Verursacherprinzip
Wir fragten die Parteien nach ihrer Absicht, auch in NRW das Verursacherprinzip per Gesetz einzuführen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 20. September 2011 hat die langjährige Praxis der Behörden in NRW beendet, Investoren auch ohne gesetzlich verankertes Verursacherprinzip über Beauflagungen an den Kosten der durch sie notwendig gewordenen Ausgrabungen zu beteiligen. Das Gericht entschied, dass dies nicht zulässig sei, die Denkmalfachbehörden auch finanziell in der Pflicht stünden und das Land seine Behörden mit den nötigen Mitteln ausstatten müsse.
Die Mehrbelastungen für den Landeshaushalt werden auf 40 Millionen Euro geschätzt. Aktuell ist den archäologischen Fachämtern in NRW gänzlich unklar, wie angesichts des genannten Urteils eine seriöse Arbeit möglich sein kann, denn eine Aufstockung der Etats durch Landesmittel in besagter Höhe gilt als unerreichbar. Die gesetzliche Verankerung des Verursacherprinzips böte unmittelbar Abhilfe, ohne Mehrkosten im Landeshaushalt.
Die SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen streben an, in NRW das Verursacherprinzip gesetzlich zu verankern, so dass - anders als 2012 üblich - eine denkmalrechtliche Grundlage eingeführt würde, die Investoren verpflichtet, durch sie verursachte Ausgrabungskosten zu tragen.
Wir fragten die Parteien nach ihrer Absicht, auch in NRW das Verursacherprinzip per Gesetz einzuführen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 20. September 2011 hat die langjährige Praxis der Behörden in NRW beendet, Investoren auch ohne gesetzlich verankertes Verursacherprinzip über Beauflagungen an den Kosten der durch sie notwendig gewordenen Ausgrabungen zu beteiligen. Das Gericht entschied, dass dies nicht zulässig sei, die Denkmalfachbehörden auch finanziell in der Pflicht stünden und das Land seine Behörden mit den nötigen Mitteln ausstatten müsse.
Die Mehrbelastungen für den Landeshaushalt werden auf 40 Millionen Euro geschätzt. Aktuell ist den archäologischen Fachämtern in NRW gänzlich unklar, wie angesichts des genannten Urteils eine seriöse Arbeit möglich sein kann, denn eine Aufstockung der Etats durch Landesmittel in besagter Höhe gilt als unerreichbar. Die gesetzliche Verankerung des Verursacherprinzips böte unmittelbar Abhilfe, ohne Mehrkosten im Landeshaushalt.
Die SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen streben an, in NRW das Verursacherprinzip gesetzlich zu verankern, so dass - anders als 2012 üblich - eine denkmalrechtliche Grundlage eingeführt würde, die Investoren verpflichtet, durch sie verursachte Ausgrabungskosten zu tragen.
Das Schatzregal
Wir fragten die Parteien nach ihrer Absicht, auch in NRW ein Schatzregal einzuführen: Wem gehören bei einer zufälligen Entdeckung oder gezielten Ausgrabung die vordem im Boden verborgenen Kulturgüter: dem Finder, dem Grundeigentümer oder der Allgemeinheit? Nur in Nordrhein-Westfalen und in Bayern lautet die Antwort: je hälftig dem Finder und dem Grundeigentümer. In allen anderen Bundesländern gilt ein Schatzregal, das die Allgemeinheit zum Eigentümer bestimmt.
Die Ungleichheit führt nach Auffassung der DGUF zu einem "Fundtourismus", bei dem tatsächlich in anderen Bundesländern entdeckte Kulturgüter angeblichen Fundorten in NRW oder Bayern untergeschoben werden. Dadurch versuchen Finder, ihre illegal erworbenen Entdeckungen zu legalisieren, zu Lasten der Allgemeinheit und der Wissenschaft, die die unterstellten Fundorte irrig als wahr annimmt.
Alle fünf Parteien, die der DGUF antworteten, würden - bei Nuancen in der Klarheit ihrer Formulierungen - auch in NRW das Schatzregal einführen, wonach der Staat unmittelbar Eigentümer von herrenlosem Kulturgut würde.
Wir fragten die Parteien nach ihrer Absicht, auch in NRW ein Schatzregal einzuführen: Wem gehören bei einer zufälligen Entdeckung oder gezielten Ausgrabung die vordem im Boden verborgenen Kulturgüter: dem Finder, dem Grundeigentümer oder der Allgemeinheit? Nur in Nordrhein-Westfalen und in Bayern lautet die Antwort: je hälftig dem Finder und dem Grundeigentümer. In allen anderen Bundesländern gilt ein Schatzregal, das die Allgemeinheit zum Eigentümer bestimmt.
Die Ungleichheit führt nach Auffassung der DGUF zu einem "Fundtourismus", bei dem tatsächlich in anderen Bundesländern entdeckte Kulturgüter angeblichen Fundorten in NRW oder Bayern untergeschoben werden. Dadurch versuchen Finder, ihre illegal erworbenen Entdeckungen zu legalisieren, zu Lasten der Allgemeinheit und der Wissenschaft, die die unterstellten Fundorte irrig als wahr annimmt.
Alle fünf Parteien, die der DGUF antworteten, würden - bei Nuancen in der Klarheit ihrer Formulierungen - auch in NRW das Schatzregal einführen, wonach der Staat unmittelbar Eigentümer von herrenlosem Kulturgut würde.
EU-Gesetze bestimmen: Archäologie ist Bestandteil von Umweltverträglichkeitsprüfungen
Die dritte Frage der DGUF betraf die Einführung einer "Kulturverträglichkeitsprüfung" analog zu den gängigen Umweltverträglichkeitsprüfungen, inklusive des dort üblichen Verbandsklagerechts. Eine solche Regelung ist durch ein rechtskräftiges Urteil des Europäischen Gerichtshofes auch für NRW notwendig geworden.
Wiederum wollen sich Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für eine konsequente Umsetzung europäischen Rechts auch in das Landesrecht in NRW stark machen. Die SPD strebt an, die Belange der archäologischen Denkmalpflege innerhalb des bestehenden UVP-Gesetzes zu stärken. Die FDP befürwortet eine stärkere Bürgerbeteiligung auch im Denkmalschutz, äußert sich jedoch nicht zur Einführung von Kulturverträglichkeitsprüfungen. Keine Position bezieht hier die CDU.
Stand: Juli 2012
Die dritte Frage der DGUF betraf die Einführung einer "Kulturverträglichkeitsprüfung" analog zu den gängigen Umweltverträglichkeitsprüfungen, inklusive des dort üblichen Verbandsklagerechts. Eine solche Regelung ist durch ein rechtskräftiges Urteil des Europäischen Gerichtshofes auch für NRW notwendig geworden.
Wiederum wollen sich Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für eine konsequente Umsetzung europäischen Rechts auch in das Landesrecht in NRW stark machen. Die SPD strebt an, die Belange der archäologischen Denkmalpflege innerhalb des bestehenden UVP-Gesetzes zu stärken. Die FDP befürwortet eine stärkere Bürgerbeteiligung auch im Denkmalschutz, äußert sich jedoch nicht zur Einführung von Kulturverträglichkeitsprüfungen. Keine Position bezieht hier die CDU.
Stand: Juli 2012
Weitere Informationen
- SPD, CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke: Antworten auf die DGUF-Wahlprüfsteine April und Mai 2012 (PDF)
- "Gute Aussichten für die Archäologie in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein" Kommentar von Frank Siegmund. 13.6.2012
- "Pflicht zur Zusammenarbeit und zum Engagement" Kommentar von Christian Möller, 30.6.2012
- DGUF zur Anwendung des Verursacherprinzips im Bergrecht
- DGUF zu Auswirkungen eines mangelnden Verursacherprinzips
- DGUF zur Einführung des Schatzregals in Hessen
- DGUF zu Regelungen der EU betreffs Umweltverträglichkeits-Prüfungen
- DGUF zur mangelnden Umsetzung internationalen Rechts in Deutschland
- Standpunkt der DGUF: Verbandsklagerecht in den Denkmalschutz