2014: DGUF begleitet die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Schleswig-Holstein

DGUF begleitet die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Schleswig-Holstein
Das DSchG in Schleswig-Holstein, das erst 2012 von der vorangehenden Landesregierung novelliert worden war, wird erneut verändert. Zum Gesetzentwurf der Landesregierung vom 8.9. hat die DGUF am 30.9. Stellung genommen, wobei sie vor allem für die Einführung des Verbandsklagerechts im Denkmalschutz plädiert. mehr

Das Denkmalschutzgesetz in Schleswig-Holstein, das erst 2012 von der vorangehenden Landesregierung novelliert worden war, wird erneut verändert. Die geplanten Veränderungen betreffen vor allem die Baudenkmalpflege. Zum Gesetzentwurf der Landesregierung vom 8. September 2014 hat die DGUF Stellung genommen, wobei sie vor allem für die Einführung des Verbandsklagerechts im Denkmalschutz plädiert.


Das Anfang 2012 von der damaligen CDU/FDP-Landesregierung in Schleswig-Holstein novellierte Denkmalschutzgesetz (DSchG) war von Fachleuten viel kritisiert worden, weil es insgesamt die Belange des Denkmalschutzes gegenüber dem vorherigen Zustand schwächte. Die neue Landesregierung hat 2013 ein aufwändiges, transparentes Verfahren eingeleitet, um das DSchG erneut zu novellieren. Nach Expertisen und vier Regionalkonferenzen lag im Januar 2014 ein Gesetzesentwurf vor ("Referenten-Entwurf"), zu dem im Rahmen der Verbandsanhörung auch die DGUF zu einer Stellungnahme eingeladen war.

Aus Sicht der DGUF stärkt dieser Gesetzentwurf die Belange des Denkmalschutzes sachgerecht. Der Entwurf verankert u. a. das Verursacherprinzip, das Schatzregal, das Verbandsklagerecht und das ehrenamtliche Engagement im Gesetz. Die Nachsuche mit Metallsonden bedarf einer Genehmigung; findet sie ohne Genehmigung statt, wird sie nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt, sondern als Straftat verfolgt. Die DGUF begrüßte in ihrer Stellungnahme vom 24. Februar 2014 den Gesetzesentwurf. Beim Schatzregal schlug sie vor, zwischen Eigentum (des Landes) und Besitz an Funden zu unterscheiden – eine Unterscheidung, die den Fachämtern pragmatisch zu Gute käme und die zugleich geeignet wäre, bestehende Konflikte zu minimieren, die soziale Akzeptanz der Denkmalpflege zu erhöhen und das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

Nach den Anhörungen legte die Landesregierung am 17. Juni 2014 ihren Gesetzesentwurf vor, zu dem das Parlament die DGUF wiederum zur Stellungnahme einlud. Im Gegensatz zum Referenten-Entwurf ist aus dem Regierungs-Entwurf die vorgesehene Einführung des Verbandsklagerechts wieder entfallen. In ihrer Stellungnahme vom 30. September 2014 plädierte die DGUF dafür, das Verbandsklagerecht im Denkmalschutz einzuführen. Die DGUF sieht im Verbandsklagerecht eine wesentlich Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Denkmalpflege, eine Möglichkeit zur Unterstützung der Landesbehörden durch unabhängige Verbände und die gebotene Umsetzung von Entwicklungen im europäischen Recht in das Landesrecht.

Stand: Oktober 2014
 
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