2011: DGUF unterstützt die Einführung des Schatzregals in Hessen

Das Bundesland Hessen plant die Einführung des Schatzregals, die DGUF begrüßt dies nachdrücklich. Ein Schatzregal regelt die Besitzverhältnisse bei Bodenfunden und definiert sie als Eigentum des Staates. Dabei kann es unterschiedliche Bestimmungen geben, wie tief im Boden etwas liegen muss, um automatisch dem Staat zu gehören, oder ob dem Finder bzw. dem Grundeigentümer eine Entschädigung zusteht. Wo dies nicht der Fall ist, wird ein (Schatz-)Fund gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Finder geteilt. Dies ist jedoch kein Freibrief für Schatzsucher, denn der Schutz des Eigentums und andere gesetzliche Bestimmungen setzen einer gezielten Schatzsuche enge Grenzen.

Die DGUF beteiligte sich 2011 an einer Anhörung im hessischen Landtag. Der DGUF ist es wichtig, dass die letzten Lücken in den Denkmalrechten der Länder in Deutschland geschlossen werden: Heute ist es so, dass zwar in vielen Bundesländern ein Schatzregal existiert, in einigen Bundesländern aber nicht. Daher werden archäologische Funde von Findern oder Händlern oft mit einer falschen Fundortangabe versehen. Sonst müssten sie in den Bundesländern mit Schatzregal an die Behörden abgeliefert werden. Wurden sie aber angeblich in einem Bundesland ohne Schatzregal gefunden, lassen sie sich leichter in den Handel bringen.

Stand: April 2011

 
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