2013: DGUF gibt positive Bewertung des Berichts der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland

Bundesregierung stellt fest: Überarbeitung des deutschen Kulturgutschutz-Rechts ist "dringend erforderlich"

Deutschland ist im Jahr 2007 dem UNESCO-Übereinkommen gegen die rechtswidrige Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut aus dem Jahr 1970 beigetreten. Aus Sicht der DGUF blieb in der Folgezeit die Umsetzung in deutsches Recht schwach und die Wirksamkeit der Regelungen in Deutschland sehr gering. Dies monierte die DGUF mehrmals in Stellungnahmen und forderte eine deutliche Verbesserung des Kulturgutschutzes in Deutschland.
Beim Beitritt Deutschlands zu dem UNESCO-Übereinkommen war zugleich eine spätere Evaluation seiner Umsetzung in deutsches Recht durch die Bundesregierung beschlossen worden. Dieser Evaluationsbericht liegt nun, im August 2013, vor. Er bestätigt die Kritik der DGUF, bietet aber auch Lösungsansätze und Verbesserungsvorschläge.


Sinnvollerweise betrachtet der Bericht die UNESCO-Konvention nicht isoliert, sondern im Kontext mit dem EU-Recht, anderen internationalen Konventionen und den einschlägigen Gesetzen in Deutschland. Wegen der stark föderalen Struktur Deutschlands und der starken Kulturkompetenz der Länder beleuchtet der Bericht auch das diesbezügliche Zusammenspiel der verschiedenen Ebenen und Institutionen in Deutschland. Nach Ansicht des Berichts bestehen viele Reibungspunkte und komplizierte Strukturen zu Lasten des Schutzes des Kulturgutes. Auch hierfür sind im Bericht interessante Lösungsvorschläge zu finden. Schließlich betrachtet der Bericht nicht nur die Einfuhr von unrechtmäßig verbrachtem Kulturgut aus dem Ausland, sondern umgekehrt auch den Schutz des heimischen Kulturgutes. Als Schlussfolgerung regt die Bundesregierung deutliche Verbesserungen im deutschen Recht für den nationalen und internationalen Kulturgutschutz an. Die DGUF hat den Bericht ausführlicher dargelegt und analysiert, siehe PDF in der blauen Box rechts.

Der Bericht wurde im unmittelbaren Vorfeld des Bundestagswahlkampfes 2013 veröffentlicht und fand nur ein geringes, jedoch kenntnisreiches und zustimmendes Echo in der Presse. Alle für den Kulturgutschutz Engagierten werden für die Legislaturperiode 2013-2017 darauf drängen müssen, dass die im Bericht dargelegten richtigen Konsequenzen nun auch gezogen werden.

Stand: August 2013