2010: DGUF beteiligt sich an der Konsultation der EU zur Überarbeitung der UVP-Richtlinien

Die DGUF nutzte 2010 die Gelegenheit, auf die mangelnde Umsetzung bestehender europäischer Konventionen in der deutschen Rechtspraxis hinzuweisen. Ein wichtiges Regelwerk der EU sind aus Sicht der DGUF die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Hier sollen frühzeitig in Planungsverfahren alle möglichen Einsprüche geprüft werden, etwa die Beeinträchtigung der Umwelt oder der nötige Schutz von Pflanzen und Tieren. Vorgesehen ist hier aber auch die Überprüfung möglicher negativer Einflüsse auf die Kulturlandschaft, das kulturelle Erbe und archäologische Bodendenkmäler – diese sollten an sich gleichwertig mit klassischen Belangen des Natur- und Umweltschutzes behandelt werden. Leider wird dieser Aspekt bei der Umsetzung in deutsches Recht oft vernachlässigt. Besonders bei der Umsetzung in die Praxis kommt die Kultur meist zu kurz.

Die DGUF beklagt diese mangelnde Einbindung der Archäologie in die Planungsprozesse, der sie entgegen wirken will. In Deutschland gilt das "kulturelle Erbe" - d. h. die Archäologie, Baudenkmale und wertvolle historische Kulturlandschaften - in den UVP als "vernachlässigtes Schutzgut". Die Folgen sind offensichtlich: Prävention von Eingriffen wird nicht in dem Maß erreicht, das im Planungsprozess eigentlich möglich wäre. In der Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter wird der Archäologie oft die geringste Rolle zugebilligt, andere Interessen werden weitaus höher bewertet.

Ergebnis
Die Konsultation wurde EU-weit von 1.365 Personen, Organisationen und Institutionen beantwortet; knapp 50% der Antworten kamen aus Deutschland. Nach Auffassung von bis zu 64% der Befragten trägt die UVP-Richtlinie zu einem wirksamen Schutz der Umwelt und der Lebensqualität bei. Sie gilt als effizientes Instrument, um Umweltbelange bei der Gestaltung von Projekten zu berücksichtigen. Sie trägt bei erheblich modifizieren Projekten zur Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange bei. Die DGUF kritisierte, dass dies für denkmalschutzfachliche Belange nicht gilt. So sind 56% der Befragten der Auffassung, dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, die UVP-Verfahren zu verbessern, wobei jedoch eine ähnlich große Mehrheit (> 60%) sich gegen radikale Veränderungen bei Umfang und Struktur der UVP-Richtlinie ausspricht.

Die EU entwickelt 2012-2014 eine konkrete Überarbeitung ihrer UVP-Richtlinie. Die Ende 2012 veröffentlichte Beschlussvorlage der EU-Kommission sieht, wie von der DGUF gefordert, eine Stärkung der archäologischen Belange in der UVP vor. Mehr dazu im DGUF-Kommentar von Gerhard Ermischer (Dezember 2012).

Stand: Dezember 2012

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