Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) veränderte im September 2017 in aller Stille erneut die Regeln für die Wahl der Fachkollegien und hat dabei die Stellung der Fachgesellschaften weiter geschwächt. Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) und der Philosophische Fakultätentag protestierten dagegen. Die DGUF hat sich diesem Protest angeschlossen und im Februar 2018 in einem Schreiben an den DFG-Präsidenten eine Rückkehr zur Selbstverwaltung der Wissenschaften gefordert.
Anträge zur Forschungsförderung, die an die DFG gerichtet werden, führt die zuständige Geschäftsstelle einer fachlichen Begutachtung zu. Die Anträge und die wissenschaftlichen Einzelgutachten gehen dann an die Fachkollegien, die auf Basis der Einzelgutachten gemeinsam über Annahme, Ablehnung oder Modifizierung entscheiden. Die Ur- und Frühgeschichte ressortiert zusammen mit anderen Archäologien und der Alten Geschichte im zwölfköpfigen Fachkollegium "Alte Kulturen". Zwar liegt die Letztentscheidung über die Anträge beim den Fachkollegien übergeordneten Hauptausschuss der DFG, aber in der Praxis haben die Fachkollegien innerhalb des gestaffelten Begutachtungsprozesses die entscheidende Schlüsselstellung inne.
Diese Fachkollegien werden von der Gemeinschaft der Forschenden – derzeit ca. 130.000 wahlberechtigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – periodisch für jeweils vier Jahre gewählt. Die jüngste Wahlrunde im Herbst 2015 bestimmte das Gremium für die Amtsperiode 2016-2019. Die nun monierte Änderung der Wahlordnung gilt der Wahl im Winter 2019 für die Fachkollegien der kommenden Amtsperiode 2020-2023.
Die Wahl in die Fachgremien erfolgt jeweils aus dem Kreise der zuvor nominierten Kandidaten. Die Nominierung von Kandidaten erfolgte ehedem wesentlich durch anerkannte Fachgesellschaften, so beispielsweise vom Deutschen Archäologenverband (DArV) und vom DAI für die Klassische Archäologie. Bei der Ur- und Frühgeschichte spielten ehedem die Altertumsverbände und das DAI eine wesentliche Rolle. Bei der Gutachterwahl 2015 hatte der Deutsche Verband für Archäologie (DVA) das Verfahren für die Ur- und Frühgeschichte organisiert und die Nominierungsvorschläge gebündelt.
Schon zur Wahl im Herbst 2015 für die Amtsperiode 2016-2019 hatte die DFG die Spielregeln massiv verändert. Lag das Vorschlagsrecht, Kandidaten für diese Wahlen zu benennen, zuvor bei den anerkannten Fachgesellschaften, durften für die Wahlrunde 2015 erstmals auch die Universitäten Kandidaten nominieren. Neu war zudem, dass nun wichtig war, wie viele Nominierungen ein Kandidat insgesamt erhielt. Verstanden? Ja, die Universitätsleitungen hatten die neuen Regeln sehr schnell verstanden: 1 Fachgesellschaft = 1 Nominierung für einen Kandidaten. Doch als Universität ist man ja weder dumm noch alleine, also dealt man mit seinen Partnern: nominiere ich Deinen Herzchirurgen, nominierst Du meinen Physiker. Spielen jeweils einige Universitäten gemeinsam, kommen schnell mehrere Stimmen für einen Kandidaten zusammen. Ziemlich simpel eigentlich und hochwirksam, mit dem Ergebnis, dass klug vernetzte Universitäten die Fachgesellschaften leichthin majorisieren konnten. Um‘s deutlicher zu machen: während eine Fachgesellschaft nur eine begrenzte Zahl von Nominierungen für Ihr Fachkollegium abgeben kann, darf jede Universität exakt doppelt so viele Nominierungen für jedes Fachkollegium vornehmen, sprich: die Universitäten haben ein Vielfaches an Stimmen denn die Fachgesellschaften. Im Kreise der Professorenschaft und Fachgesellschaften beobachtete man das resultierende Spiel Ende 2015 zunächst eher konsterniert; es geschah ja entlang der (zuvor neu) etablierten Regeln.
Naheliegenderweise gab es hinter den Kulissen Proteste gegen diese unwürdige Kungelei, weshalb die Wahlordnung für die Gutachterwahlen 2019 erneut verändert wurde. Jedoch subtil und keinesfalls im Sinne der Fachgesellschaften, vielmehr wird die Stellung der "fachungebundenen Vorschläge" (Universitäten, Institutionen) erneut gestärkt – letztlich eine Konsequenz der internen Strukturen der DFG, denn im Grunde dominieren im Senat (dem Parlament der DFG) die Vertreter der Universitäten und staatlichen Forschungsinstitutionen. Die neue Wahlordnung wurde am 27. Sept. 2017 vom Senat der DFG beschlossen, ohne zuvor die Fachgesellschaften zu konsultieren. Nun regt sich öffentlicher Protest: Der deutsche Historikerverband (VHD) äußerte sich am 27. Nov. 2017 mit einer Pressemitteilung, am 31. Jan. 2018 legte der Philosophische Fakultätentag nach, d. h. die gemeinsame hochschulpolitische Vertretung von 135 geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten an 62 deutschen Universitäten. In einem Gastbeitrag im Tagesspiegel vom 31. Jan. 2018 sprach der Vorsitzende des Philosophischen Fakultätentages, der Althistoriker Prof. Tassilo Schmidt, offen von einer Entmündigung der Wissenschaftler, ein Streich gegen das in der Öffentlichkeit immer sehr hoch gehaltene Prinzip der Freiheit und Selbstverwaltung von Forschung und Wissenschaft in Deutschland.
Fachgesellschaften vertreten die Interessen ihrer Fächer, Universitäten die Interessen von Universitäten. Für Universitäten geht es um "Profilbildung", um "Leuchttürme", ggf. auch um die Kooperation mit bedeutenden außeruniversitären Einrichtungen, z. B. der regionalen Wirtschaft. Sprich: vielerlei gewiss gewichtige Aspekte und aus Sicht einer sich im harten Wettbewerb befindenden Universität verständlich, jedoch fern von einzelnen, speziell von kleinen Fächern. Die diversen Archäologien beispielsweise werden sich schwer tun, auf dieser Ebene eine angemessene Beachtung zu finden und auch auf kollektive Expertise zu stoßen. Das ist beim Weg über die Fachgesellschaften anders. Daher ist deren Rolle beim Nominierungsverfahren so wichtig.
Die Frage "Fachkollegien oder Universitäten?" ist aber noch aus einem anderen, viel fundamentaleren Grund zentral: Um welches Geld geht es eigentlich, wie sieht die Wissenschaftsförderung in Deutschland aus? Nach dem jüngsten diesbezüglichen Bericht der DFG aus dem Jahr 2015 gibt Deutschland insgesamt etwa 75 Mrd. Euro pro Jahr für Forschung aus: 52 Mrd. die Wirtschaft, 23 Mrd. der Staat. Von den staatlichen Forschungsmitteln gehen 11 Mrd. in die sog. außeruniversitäre Forschung, also z. B. an die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gesellschaft, die Leibniz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, das BMBF. Knapp die Hälfte der staatlichen Forschungsförderung gehen also an direkt vom Staat gesteuerte Forschung, man könnte auch von Auftragsforschung sprechen. Die vielbeschworene "Freiheit der Wissenschaften und Selbstverwaltung der Forschung", die sich auf Art. 5.3 des Grundgesetzes gründet, findet in Deutschland also allein innerhalb jener 14 Mrd. Euro statt, die unter dem Titel "Universitäre Forschung" firmieren. Der Kuchen der DFG darin macht nur knapp 8 Mrd. Euro aus. Im DFG-Kuchen wiederum enthalten sind z. B. auch jene zuletzt 1,2 Mrd. Euro, die der "Exzellenzinitiative" zur Verfügung stehen, Geld, über das die Universitäten untereinander ringen und bei dem die Fachgesellschaften eh keine Rolle spielen. Jener DFG-Topf, der hier zur Rede steht und der über die Fachkollegien verteilt wird, umfasst etwa 3,4 Mrd. Euro, also knapp 15 % aller staatlichen Forschungsmittel resp. 4,5 % der in Deutschland verausgabten Forschungsmittel überhaupt. Nur dieser bescheidene Anteil obliegt tatsächlich der in Festtagsreden vielbeschworenen "Selbstverwaltung der Forschung". Ist es wirklich nötig und sinnvoll, diesen eh schon bescheidenen Anteil mehr als bisher aus der Autonomie herauszunehmen und auch hier den Einfluss staatlicher resp. staatsnaher Einrichtungen massiv zu stärken? Eine Frage, die auch die Archäologie direkt angeht. Denn die Forschungsmittel, die für die Archäologie zur Verfügung stehen, stammen wesentlich von der DFG und diese wiederum wesentlich aus dem Topf, über den die Fachkollegien entscheiden.
Wer bis hierher mitgedacht und das aktuelle Wahlsystem der DFG verstanden hat, weiß auch: die innerhalb des Fachs immer wieder erhobene Forderung, die ganze Archäologie müsse mit einer Stimme sprechen, erreicht bei den Wahlen zu den Fachkollegien vor allem eines: sie schwächt die Position der Fachgesellschaften gegenüber den anderen Playern. Richtig ist vielmehr, dass verschiedene, klug miteinander agierende, selbständige Fachgesellschaften nach den neuen Regularien weitaus wirksamer sind als deren Bündelung zu einer Stimme, die dann eben genau das ist: der kleinste gemeinsame Nenner, auf den man sich einigen konnte, und außerdem eine einzige Stimme unter vielen anderen.
Es liegt im Interesse der Archäologie, die neue Wahlordnung der DFG zu den Fachkollegien zu kritisieren, da diese den Einfluss des Staates und staatlichen Institutionen auf den eh schon geringen Anteil der von der Wissenschaft selbst verwalteten Mittelvergabe nochmals erhöht. Gerade die Anliegen kleinerer Fächer geraten mehr und mehr unter die Räder. Wie der VHD und der Philosophische Fakultätentag setzt sich die DGUF dafür ein, dass bei der Nominierung die Fachgesellschaften wieder mehr Gewicht erhalten.
Die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) begrüßt es sehr, wenn weitere Fachgesellschaften ihren Protest gegen die neue Wahlordnung der DFG für die Fachkollegien ausdrücken.
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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. wurde 1951 als Nachfolgeorganisation der 1920 gegründeten "Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft" ins Leben gerufen. Ihre wesentliche Aufgabe besteht darin, die freie Forschung in Deutschland zu fördern und zu finanzieren. Ihr Geld erhält sie zu 99,9 % vom Staat, aber ihr wesentliches Prinzip ist, dass die Gemeinschaft der Wissenschaftler in Freiheit und Selbstverantwortung selbst entscheidet, wie mit den Mitteln umgegangen wird. Dieses Prinzip einer Wissenschaftsorganisation "bottom up", von unten nach oben, wird von der DFG in ihren Grundsatzpapieren und -äußerungen stark betont.
Über Jahrzehnte hinweg wurden aus den Fächern heraus die Fachgutachter gewählt, die über die eingereichten Anträge entschieden. Eine stark wachsende Zahl von Anträgen führte zu einer hohen Belastung dieser relativ wenigen Gutachter, die wiederum ein sehr breites Spektrum an Themen fachgerecht bewerten und einordnen mussten. Daher wurde das Begutachtungswesen der DFG im Jahr 2003 tiefgreifend verändert, um die quantitative Basis und die Expertise der gutachtenden Kollegen zu vergrößern. Neu eingeführt wurden die Fachkollegien, die aufgrund vorliegender Fachgutachten die anstehenden Entscheidungen treffen. Die eigentlichen Fachgutachten werden seitdem von den zuständigen Geschäftsstellen der DFG aus dem Kreise der für den jeweiligen Antrag kompetenten Wissenschaftler eingeworben, d.h. seitdem sind weitaus mehr Gutachter tätig als bis 2003. Die stärkere Stellung der Institutionen / Universitäten bei der Zusammenstellung der Fachkollegien wurde mit der neuen Wahlordnung 2015 eingeführt.
Stand: 22.2.2018
Weitere Informationen
Mehr im WWW
- "VHD legt Protest gegen die neue Wahlordnung für die Fachkollegienwahl 2019 ein. Die neue Wahlordnung höhlt das Prinzip der Selbstverwaltung der Wissenschaften aus und bedroht die Freiheit der Forschung." (VHD, 27.11.2017)
- Tassilo Schmitt: "Forschung: Der DFG fehlt Transparenz" (Tagesspiegel, 31.1.2018)
- Die aktuellen Fachkollegien der DFG
- DFG (2015). Förderatlas 2015: Kennzahlen zur öffentlich finanzierten Forschung in Deutschland
- DFG (2018). Fachkollegienwahl 2019
- Geschichte und Satzung der DFG
- Organigramm der DFG
- Reform des Gutachterwesens 2003
- Neue Wahlordnung für die Fachkollegienwahl 2015