2016: DGUF fragt nach: Was ist aus den Versprechen im Rahmen der Novellierung des DSchG NRW geworden?

DGUF fragt nach: Was ist aus den Versprechen zum Denkmalschutzgesetz NRW geworden?
2013 wurde in NRW die Förderung der Baudenkmalpflege auf Kredite umgestellt. Zwischen Gegnern wie Befürwortern dieser neuen Art der Denkmalförderung herrschte damals Einigkeit, dass man nach 2 Jahren die Denkmalförderprogramme der NRW.Bank evaluieren solle, um deren Nutzung, Nutzen und Wirkungen zu überprüfen. Die DGUF hat nun nachgefragt, wie weit diese Evaluation vorangeschritten ist. mehr

Die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in NRW 2013 ging mit öffentlichen Anhörungen einher, bei denen auch die DGUF mitwirkte. Im Kontext dieser Anhörungen stellten Abgeordnete des Düsseldorfer Landtags und Vertreter der Landesregierung NRW verschiedene Dinge in Aussicht, die man anschließend in Angriff nehmen wolle. So beispielsweise die tatsächliche Einrichtung eines Denkmalrates in NRW (wie schon lange im Gesetz vorgesehen) und die Umstellung der Denkmalliste auf eine offen einsehbare Online-Datenbank. Was ist daraus geworden?

Online öffentlich geführte Denkmalliste und "Kieserlass"
Der Wunsch nach einer online für Bürger einsehbaren Denkmalliste wurde erfüllt resp. deren Umsetzung aufgegleist. Mit der "Verordnung über die Führung der Denkmalliste (Denkmallisten-Verordnung) vom 13. März 2015" wurde dafür die Gundlage geschaffen. Die Denkmalliste wird in NRW durch die Unteren Denkmalbehörden (Städte und Kommunen) geführt und soll künftig online bereit gestellt werden. Analoge Altdaten sollen bis zum Jahr 2020 in die digitale Liste überführt worden sein.
Der im Kontext der rechtlichen Turbulenzen Ende 2012 / Anfang 2013 außer Kraft gesetzte damalige "Kieserlass" wurde - angepasst an die durch das novellierte Denkmalschutzgesetz veränderte Rechtslage - per 1.2.2016 wieder eingeführt. Der sog. Kieserlass regelt die Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), die der Genehmigung von Abgrabungen und bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren vorangehen, sprich: im Braunkohlengebiet sowie bei Sand- und Kiesgewinnungen.

Die beiden Denkmalförderprogramme der NRW.Bank
Als Signal, dass wir die notwendigen Veränderungsprozesse im Denkmalschutz von NRW weiterhin kritisch begleiten und im Auge behalten, hat die DGUF im Januar 2016 die zuständigen Ausschüsse und die Fraktionen des Landtags von NRW angefragt, wie es um zwei Jahre zuvor verabredete Evaluation der Denkmalförderprogramme seitens der NRW.Bank steht. Denn die langjährige Praxis einer Unterstützung der Besitzer von Baudenkmälern durch direkte, sog. "verlorene" Zuschüsse wurde vom Gesetzgeber seit Oktober 2013 umgestellt auf das Angebot (angeblich) günstiger Kredite (dazu Siegmund & Scherzler 2014, 157-158). Diese werden über zwei Programme der NRW.Bank vergeben: Ein Programm für privat genutzte Baudenkmäler und ein Programm für wirtschaftlich genutzte Baudenkmäler.
Im Januar 2014 bestand zwischen Gegnern wie Befürwortern dieser für NRW (wie auch ganz Deutschland) neuen Art der Denkmalförderung Einigkeit darin, dass man nach circa zwei Jahren die beiden Denkmalförderprogramme der NRW.Bank evaluieren solle. Nach zwei vollständigen Jahren (2014 und 2015) dieser neuen Förderpraxis dürften hinreichende Erfahrungen vorliegen, deren Nutzung, Nutzen und Wirkungen zu beurteilen, um ggf. nachsteuern zu können.
Das diesbezügliche Schreiben der DGUF ist rechts in der blauen Box nachzulesen. Im April 2016 hakte die DGUF bei allen, die bis dahin nicht geantwortet hatten, nach und erinnerte an das Schreiben bzw. die 2013 gemachten Versprechungen.

Reaktionen auf das Schreiben der DGUF
Mitte Mai 2016, also nach vier Monaten, ließ sich die Resonanz auf dieses Schreiben wir folgt zusammenfassen: Bis dato hatten die beiden Regierungsfraktionen in NRW - SPD und Grüne - nicht auf das Schreiben der DGUF geantwortet. Die CDU bestätigte zeitnah dessen Eingang, äußerte sich aber ebenfalls inhaltlich nicht. Die Piratenfraktion beantwortete das Schreiben der DGUF am 28.1.2016 ausführlicher und machte dabei u. a. auf ein Ausschussprotokoll (APr 16/1038) aus dem Herbst 2015 aufmerksam. Lukas Lamla, kulturpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW, kommentierte im Brief an die DGUF die seinerzeit verfügbaren Fakten der DGUF gegenüber wie folgt: "Es ist sehr bemerkenswert, wie stark die Förderzahlen bei den privat genutzten Baudenkmälern nach unten abgesackt sind. Nach den Warnungen, die es von den Experten bei der Anhörung gab, an der Ihr Verband auch teilgenommen hat, habe ich diese Entwicklung bereits befürchtet." Ähnlich äußerte sich der DGUF gegenüber in einem Telefonat ein prominenter, aber nach parlamentarischer Praxis nicht zuständiger Abgeordneter der Grünen. Immerhin hatte im Herbst 2015 der nicht zuständige "Ausschuss für Kultur und Medien" das Thema behandelt (siehe Sachstandsbericht in der blauen Box rechts). Danach ist offensichtlich, dass die Kreditangebote der NRW.Bank - wie z. B. schon bei Siegmund & Scherzler (2014, 157 f.) vorhergesagt - von Privatleuten (Baudenkmäler in selbstgenutztem Wohneigentum) nicht angenommen werden. Eine erneute Nachfrage der DGUF Anfang April 2016 an den in der Sache zuständigen "Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr" wurde am 20.5.2016 von dessen Vorsitzendem, Dieter Hilser (SPD), wie folgt beantwortet: "Bisher hat keine Fraktion eine Erörterung des Themas im Ausschuss beantragt."

Update Juni 2016
Am 23.6.2016 beriet der (laut Geschäftsordung des Landtags nicht zuständige) Ausschuss für Kultur und Medien das Landtags von NRW die Lage der Bau- und Bodendenkmalpflege und holte dazu einen Bericht der Landesregierung ein. Aus diesem nun öffentlich zugänglichen Regierungsbericht geht hervor, dass die für die Bodendenkmalpflege / Archäologie eingesetzten Landesmittel im Jahr 2016 bei 3,7 Mio. Euro lagen, d. h. sogar über dem Niveau unmittelbar vor dem Kürzungsbeschluss im Jahr 2013 (vgl. Siegmund & Scherzler 2014, S. 159 Abb. 2).
Ganz anders sieht es bei der Baudenkmalpflege aus, wo die bis 2013 übliche Förderung durch eine direkte Bezuschussung von Erhaltungsmaßnahmen praktisch eingestellt wurde. Stattdessen sollte ein Programm zinsgünstiger Kredite Ausgleich schaffen. Der genannte Bericht der Landesregierung legt nun den (Miss-) Erfolg dieser Kreditförderung offen. Beide Kreditlinien werden nicht annähernd ausgeschöpft. Bei jenem Förderprogramm, das den Erhalt wohnwirtschaftlich genutzter Denkmäler resp. solcher in anderweitiger kommerzieller oder kirchlicher Nutzung fördert, wurden in den Jahren 2014 und 2015 - bei stark fallender Tendenz - lediglich drei Viertel bis die Hälfte des verfügbaren Kreditrahmens von immerhin 50 Mio. Euro jährlich ausgeschöpft. Wobei zu ergänzen ist, dass hier - anders als bei der zweiten Förderlinie - neben Baudenkmälern im engeren Sinne auch "denkmalwürdige Gebäude und Ensembles" gefördert werden können.
Als weitgehend dysfunktional - wie von vielen Experten vorhergesehen - erweist sich die zweite Förderlinie, über die Kredite zum Erhalt privat genutzter Baudenkmäler vergeben werden können. Hier stünden 20 Mio. Euro jährlich zur Verfügung, von denen im Jahr 2014 nur 5,05 Mio. Euro und 2015 nur 3,75 Mio. Euro abgerufen wurden. Damit wurden im Jahr 2015 erheblich geringere Kreditmittel abgerufen, als ehedem in direkter Bezuschussung vom Land an Denkmaleigentümer vergeben wurden.
Was das bedeutet? Die privat genutzten Baudenkmäler in NRW werden ohne staatliche Unterstützung in gänzlich privater Initiative erhalten - oder sie verfallen schleichend. Aber Denkmalpflege ist in der Landespolitik von NRW derzeit kein als wichtig erachtetes Thema. Bewegung in die Sache brächte allein öffentlicher Druck seitens der Baudenkmalpflege, und daran mangelt es. Es ist nicht (nur) "die Politik", die hier versagt, es sind auch die Fachverbände, die dies durch ihre Untätigkeit erst ermöglichen.

Stand: 26.2.2017

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