2014: DGUF analysiert Lage der Archäologie und Baudenkmalpflege in NRW

NRW spart an Archäologie und Baudenkmalpflege und vergeudet dennoch öffentliche Gelder
NRW verzichtet infolge ungeschickter Gesetzesregelungen zu Gunsten von Investoren auf jährliche Einnahmen für die Archäologie in Höhe von acht bis zwölf Millionen Euro pro Jahr. Das ist ein Mehrfaches dessen, was das Land selbst für die Archäologie einsetzt. Zu diesem Ergebnis kommen die DGUF-Vorstandsmitglieder Frank Siegmund und Diane Scherzler in einem Fachartikel. Die DGUF hat jetzt konkrete Handlungsempfehlungen an die NRW-Landespolitik ausgesprochen. mehr


Mehr auf DGUFde
Siegmund, F. & Scherzler, D. (2014). Archäologie und Baudenkmalpflege in Nordrhein-Westfalen 2014 – ein Jahr nach dem Ringen gegen Mittelkürzungen und für eine bessere gesetzliche Grundlage. Archäologische Informationen 37, 2014, 153-180. mehr
Das kulturelle Erbe in NRW erhalten, die Bürger stärker beteiligen und vorhandene
Sparpotenziale nutzen. Empfehlungen an die Landespolitik (26.11.2014) PDF

Nordrhein-Westfalen hat 2013 seinen langjährigen Sparkurs in der Archäologie und in der Baudenkmalpflege deutlich verschärft, trotz eines starken öffentlichen Bürgerprotests. Im Jahr 2014 setzt das Land für den Erhalt seines kulturellen Erbes weniger Mittel ein als die meisten anderen Bundesländer und nur ein Drittel dessen, was in Europa üblich ist. Dennoch verzichtet das Land NRW infolge ungeschickter Gesetzesregelungen zu Gunsten von Investoren auf jährliche Einnahmen für die Archäologie in Millionenhöhe. Diese Kosten muss stattdessen die Allgemeinheit übernehmen. Das vergeudete Geld ist in Summe ein Mehrfaches dessen, was das Land selbst für die Archäologie einsetzt. Diese Schlussfolgerung zieht ein Aufsatz der beiden DGUF-Vorstände Diane Scherzler und Frank Siegmund. Aus ihrer Analyse heraus haben sie konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik entwickelt.

In ihrem Aufsatz "Archäologie und Baudenkmalpflege in Nordrhein-Westfalen 2014 – ein Jahr nach dem Ringen gegen Mittelkürzungen und für eine bessere gesetzliche Grundlage" (Archäologische Informationen, 26.11.2014) haben Frank Siegmund und Diane Scherzler die Lage der Archäologie und der Baudenkmalpflege in NRW umfassend beleuchtet – gründlicher und in deutlicheren Worten als gemeinhin üblich. Die beiden Vorstandsmitglieder der DGUF hatten 2013 eine Petition mit 27.000 Unterzeichnern gegen die Mittelkürzungen beim Denkmalschutz in NRW durchgeführt und außerdem als Sachverständige die NRW-Landespolitik bei der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes beraten. Ihr Fazit ein Jahr später: Trotz des 2013 erheblich verschärften Sparkurses "verschenkt" das Land NRW grundlos öffentliche Gelder von geschätzt acht bis zwölf Millionen Euro pro Jahr, v. a. an Investoren. Im Ergebnis führt das Bündel aus verknappten Geldmitteln und ungeschickten Gesetzesregelungen dazu, dass in NRW systematisch kulturelles Erbe für immer zerstört wird.

Dabei hatte der Gesetzgeber im Jahr 2013 gute Absichten, gerade die Archäologie zu stärken: Mit dem Mitte 2013 überarbeiteten Denkmalschutzgesetz wurde in NRW u. a. das Verursacherprinzip eingeführt. Danach müssen Investoren, die z. B. durch einen Kiesabbau, einen Gewerbepark oder den Straßenbau ein Bodendenkmal zerstören und dadurch eine Ausgrabung auslösen, die Kosten dafür tragen. Doch entgegen europäischer Standards zahlen die Verursacher in NRW faktisch nur einen Teil der Grabungskosten – der Rest geht zu Lasten der Steuerzahler. Zudem sind in NRW offenbar nicht alle vor dem Gesetz gleich: Im rheinischen Braunkohlerevier zahlt die RWE Power AG laut den Zahlen, die den Autoren vorliegen, nur 5 % dessen, was das Gesetz verlangt. Der erreichbare Zugewinn an Mitteln für die Archäologie wäre weitaus größer als der Umfang der 2013/14 diskutierten und auf weltweiten Protest gestoßenen Sparmaßnahmen an der öffentlichen Finanzierung der NRW-Archäologie.

Bei der Renovierung des Denkmalschutzgesetzes hat NRW im Jahr 2013 als eines der letzten Bundesländer das Schatzregal eingeführt. Es bestimmt, dass bislang verborgenes, herrenloses Kulturgut mit seiner Auffindung in das Landeseigentum übergeht und damit der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Doch die im Sommer 2014 vom zuständigen Ministerium veröffentlichen Regelungen, wie das Schatzregal in die Praxis umzusetzen ist, konterkarieren seinen eigentlichen Sinn, nämlich dass die Fachämter von allen im Land gemachten Funde erfahren und sie registrieren. Vielmehr schafft die jetzt gewählte Regelung, das Schatzregal auf "Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung" einzugrenzen, Verunsicherung gerade bei den ehrenamtlich für die Archäologie engagierten Bürgern, und sie öffnet mancherlei Schlupflöcher zum Missbrauch, z. B. durch Raubgräber. In der Konsequenz werden Fundmeldungen unterbleiben, der Öffentlichkeit und der Forschung entgeht dadurch wertvolles Wissen.

In den am 26.11.2014 veröffentlichten Handlungsempfehlungen schlägt die DGUF konkrete Nachbesserungen an den Ausführungsbestimmungen zum Denkmalschutzgesetz vor. Eine Umsetzung dieser Vorschläge würde es ermöglichen, die Archäologie in NRW ohne zusätzliche öffentliche Mittel wesentlich zu stärken und das ehrenamtliche Engagement besser einzubeziehen.

Stand: Dezember 2014

DGUF begleitet die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Schleswig-Holstein
Das DSchG in Schleswig-Holstein, das erst 2012 von der vorangehenden Landesregierung novelliert worden war, wird erneut verändert. Zum Gesetzentwurf der Landesregierung vom 8.9. hat die DGUF am 30.9. Stellung genommen, wobei sie vor allem für die Einführung des Verbandsklagerechts im Denkmalschutz plädiert. mehr 

Weitere Informationen

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.