Entgegen der landläufigen Meinung ist Deutschland keineswegs arm an Bodenschätzen. In vielen Regionen des Landes werden seit Jahrhunderten Bodenschätze gewonnen: Braun- und Steinkohle, Erdgas und Erdöl, Sand und Kies, Gesteine, Salz, Mineralien und vieles mehr. In einem dicht besiedelten Land wie Deutschland führt der Abbau von Bodenschätzen beinahe zwangsläufig zu vielfältigen Konflikten.
Ein annähernder Totalverlust
So geht der Abbau von Braunkohle, Sand, Salz, Kies und Gesteinen nicht nur mit einem Eingriff in das Boden- und Gesteinsgefüge einher. Er ist auch mit einer Zerstörung der gewachsenen Kulturlandschaft und einem zumindest vorübergehenden, oft aber dauerhaften Totalverlust der natürlichen Lebensräume für Tiere und Pflanzen sowie bestimmter Nutzungsmöglichkeiten für den Menschen verbunden. Beim Braunkohlentagebau, beispielsweise, werden ca. 95% aller Fundstellen ohne Dokumentation vernichtet. Die DGUF spricht hier von einem annähernden Totalverlust.
DGUF fordert Berücksichtigung der Archäologie durch den Bund
Diese schwerwiegenden Folgen für die archäologischen Bodendenkmäler werden aber von der Öffentlichkeit und der Politik kaum wahrgenommen. Dies macht auch ein im Januar 2012 im Bundestag debattierter Gesetzentwurf deutlich, der sich mit Änderungsvorschlägen zum Bergbaugesetz (BBergG) befasst. Sowohl im Gesetzentwurf als auch in der Debatte sind erhebliche Kenntnisdefizite in der Politik hinsichtlich der Erfordernissen der Archäologie deutlich geworden.
Deshalb äußerte sich die DGUF am 6. Februar 2012 gegenüber dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die DGUF sieht den Bundesgesetzgeber und die Bundesbehörden in der Pflicht, die Belange der Archäologie und des Denkmalschutzes gleichgewichtig anzuerkennen und in der Gesetzgebung wie beim Erlass von Verordnungen und weiteren Vorschriften zu berücksichtigen.
Diese schwerwiegenden Folgen für die archäologischen Bodendenkmäler werden aber von der Öffentlichkeit und der Politik kaum wahrgenommen. Dies macht auch ein im Januar 2012 im Bundestag debattierter Gesetzentwurf deutlich, der sich mit Änderungsvorschlägen zum Bergbaugesetz (BBergG) befasst. Sowohl im Gesetzentwurf als auch in der Debatte sind erhebliche Kenntnisdefizite in der Politik hinsichtlich der Erfordernissen der Archäologie deutlich geworden.
Deshalb äußerte sich die DGUF am 6. Februar 2012 gegenüber dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die DGUF sieht den Bundesgesetzgeber und die Bundesbehörden in der Pflicht, die Belange der Archäologie und des Denkmalschutzes gleichgewichtig anzuerkennen und in der Gesetzgebung wie beim Erlass von Verordnungen und weiteren Vorschriften zu berücksichtigen.
Die DGUF fordert auch die konsequente Anwendung des Verursacherprinzips, das beispielsweise die Braunkohleunternehmen verpflichten würde, die Ausgrabung und Dokumentation archäologischer Fundstellen zu finanzieren. Die derzeitige Praxis geht nach Überzeugung der DGUF zu Lasten der Allgemeinheit und zukünftiger Generationen und begünstigt unangemessen die hohen Gewinne privater Unternehmen.
Stand: März 2012