Im Sommer 2011 bezog die DGUF Stellung zu einem Gesetzesentwurf der Regierungskoalition von CDU und FDP in Schleswig-Holstein, bei dem wir in wesentlichen Punkten widersprechen und zudem auf zusätzlichen und unbedingten Änderungsbedarf hinweisen mussten. In einem zweiten Verfahren konnte die DGUF auf Bitten des schleswig-holsteinischen Bildungsausschusses und in Ergänzung zur Stellungnahme zum CDU/FDP-Entwurf auch zum Gesetzentwurf der Fraktion der SDP Stellung nehmen.
CDU und FDP legten nach Auffassung der DGUF einen europarechtswidrigen Entwurf vor, dem es zudem nicht gelingen würde, den Anspruch eines angemessenen Ausgleichs zwischen dem Denkmalschutz und den Interessen der Eigentümer zu erreichen. Weiterhin fehlen diesem Entwurf Möglichkeiten, dass sich auch die am Denkmalschutz interessierte Öffentlichkeit in denkmalrechtliche Fragen Gehör verschaffen kann. Das Archäologische Landesamt wäre nach den beabsichtigten Regelungen kaum mehr Behörde für Denkmalschutz und -pflege, sondern lediglich eine "besondere Abbruchbehörde".
Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD beinhaltet bedeutende Verbesserungen für den archäologischen Bodendenkmalschutz, und zwar vor allem aufgrund der Absichten zur Einführung des Verursacherprinzips, dass neben der Finanzierung der Rettungsgrabungen auch deren Auswertung vorsieht. Nichtsdestotrotz erscheinen der DGUF auch diesem Gesetzentwurf grundlegende Missverständnisse über die Ziele moderne Bodendenkmalpflege zu Grunde zu liegen, die aus Verpflichtung gegenüber den Interessen zukünftiger Generationen keine Schätze sucht, sondern ein primäres Interesse am Erhalt der Fundstellen im Boden hat. Ausdrücklich positiv ist indes zu vermerken, dass die Funktionen der Oberen Denkmalschutzbehörden bewahrt werden sollen.
Nach den Ergebnissen der Landtagswahl vom 6. Mai 2012 und dem abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Südschleswigschem Wählerverband SSW hofft die DGUF nun bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages auf eine Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen. Der Vertrag sieht vor, "…das Denkmalschutzgesetz im Sinne einer Sicherung der kulturellen Belange" zu novellieren.
Stand: Sommer 2012
Weitere Informationen
- Gute Aussichten für die Archäologie in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Kommentar von Frank Siegmund. 13.6.2012
- Stellungnahme der DGUF zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes 8.8.2011 (PDF)
- Stellungnahme der DGUF zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes 15.9.2011 (PDF)