2009: Umsetzung der UNESCO-Welterbe-Konvention

Im Bereich Kultur tritt die Bundesrepublik Deutschland oft internationalen Abkommen und Vereinbarungen bei, setzt sie aber national nicht hinreichend um. Denn in der föderalistischen Struktur unseres Staates ist Kultur Ländersache, der Bund also nicht zuständig. Zu diesen wichtigen internationalen Abkommen zählt die UNESCO-Konvention zum Welterbe. Auf der Grundlage dieser Konvention wird die begehrte Auszeichnung als UNESCO-Welterbe in den Bereichen Kultur, Natur, Landschaft und jüngst auch im Bereich des immateriellen Erbes (z. B. spezielle Formen des Brauchtums) verliehen.

Die DGUF wandte sich im Juni 2009, unterstützt von Partnerverbänden, an den Deutschen Bundestag. Ziel der Initiative war die Unterstützung eines Vorschlags für ein "Transformationsgesetz zur UNESCO-Welterbe-Konvention". Durch ein solches Gesetz sollte die Umsetzung der UNESCO-Konvention in Deutschland einheitlich geregelt und deutlich verbessert werden. Anlass war unter anderem das Debakel um die Brücke in Dresden, das zur Aberkennung des Status als UNESCO-Welterbe geführt hat. Vor Gericht waren Einwände gegen das Bauvorhaben gescheitert, weil die UNESCO-Konvention nicht als "hartes" Recht angesehen wurde, sondern nur als unverbindliche Empfehlung.

Die DGUF sieht in der UNESCO-Welterbe-Konvention ein wichtiges Vorbild für viele Gesetze und Vorschriften zur Denkmalpflege auf nationaler wie europäischer Ebene. Eine gut strukturierte Umsetzung der Konvention hätte daher eine große symbolische und praktische Auswirkung nicht nur auf die besonders herausgehobenen Welterbe-Stätten, sondern käme dem gesamten Kulturerbe zugute.

Im Kulturausschuss des Bundestags fand die Initiative der Bündnisgrünen für ein Transformationsgesetz keine Mehrheit, ebenso wenig in der Debatte im Deutschen Bundestag am 2. Juli 2009. Dennoch bleibt das Thema virulent, denn der Entzug des Welterbe-Status für das Dresdner Elbtal am 23. Juni 2009 wegen des umstrittenen Baus der Waldschlösschen-Brücke hat nach Ansicht der DGUF gezeigt, dass bestehende deutsche Denkmalschutzgesetze den Anforderungen der UNESCO nicht genügen. In die Verfahren zur Novellierungen der Denkmalschutzgesetze in den Bundesländern, mit denen diese Defizite behoben werden könnten, wird sich die DGUF im Interesse der Archäologie einbringen.

Stand: Herbst 2009

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