2009: DGUF spricht sich für die Schaffung eines Kulturerbe-Siegels durch die EU aus

Die Einführung eines europäischen Kulturerbe-Siegels, das sich am UNESCO-Welterbe orientiert, war ein Politikum. Vor allem Frankreich hatte sich dafür eingesetzt, wobei ein bereits vorhandenes Kulturerbe-Siegel für den Mittelmeerraum auf ganz Europa ausgedehnt werden sollte. Ein wichtiger Grund für das Engagement Frankreichs waren die Beschränkungen, denen Europa bei der Ausweisung neuer UNESCO-Welterbe-Stätten unterliegt: Die europäischen Staaten erhalten nur noch eine bestimmte Zahl pro Jahr zugesprochen. Daher sollte mit einem europäischen Kulturerbe-Siegel ein zusätzliches Label für herausragende Stätten geschaffen werden.
Die deutsche Regierung hingegen sah wenig Sinn darin, ein eigenes europäisches Siegel zu entwickeln, da es auch als Konkurrenz zu den UNESCO-Welterbe-Stätten gesehen werden kann. In dem Konsultationsverfahren der EU hat sich die DGUF dennoch für das Vorhaben ausgesprochen.
Die DGUF setzte sich für transparente Regeln bei der Vergabe des Kulturerbe-Siegels ein. Die Vergabe sollte an strikte Bedingungen gebunden sein:

  • Ein denkmalgerechter Umgang mit dem ausgewählten Ort – was insbesondere bei der Entwicklung touristischer Konzepte und den Planungen für das Umfeld zu beachten ist.
  • Eine wissenschaftliche Aufarbeitung, wofür durch das Antrag stellende Land bzw. den Eigentümer die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
  • Eine aktive Vermittlung an Schüler, Jugendliche und Erwachsene. Das soll nicht nur durch klassische Informationssysteme erfolgen, sondern durch Projekte, interaktive Programme und moderne Museumspädagogik.
  • Die Entwicklung ausgewählter Orte soll regelmäßig geprüft werden, und bei Nichterfüllung der Kriterien soll das Siegel auch tatsächlich wieder aberkannt werden.

An dem Konsultationsverfahren hat sich der DASV an der Seite der DGUF sehr aktiv beteiligt. Im Umfeld der Stellungnahme erhielt die DGUF auch konkrete Rückmeldungen aus der Europäischen Kommission und von der ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU. Dort war aufgefallen, dass durch die Aktivitäten der DGUF seit 2006 zahlreiche und qualitätvolle Stellungnahmen zu Fragen des Kulturellen Erbes eingegangen waren. Die Arbeit der DGUF wurde auch von deutscher Seite sehr begrüßt, obwohl nicht alle Stellungnahmen im Sinne der deutschen Regierung waren. Dabei war besonders aufgefallen, dass sich an vielen Stellungnahmen auch Organisationen aus Österreich und der Schweiz beteiligt hatten.
Der Beschlussvorschlag zur EU-weiten Einführung des Europäischen Kulturerbe-Siegels wurde im März 2010 dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament zur Annahme vorgelegt. Ende 2010 verlangte das Parlament nach der ersten Lesung einige Änderungen. Am 19. Mai 2011 verabschiedete der EU-Kulturministerrat eine überarbeitete Vorlage, und die Einführung des neuen Siegels wurde auf europäischer Ebene beschlossen, 2012 sprach sich auch Deutschland dafür aus, an dem Verfahren teilzunehmen. 2013 werden die ersten 16 Stätten in Europa ausgewählt.

Stand: Dezember 2012

 

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