Im April 2017 wurde seitens der Stadt Singen für das kommunale Archäologische Hegau-Museum die Position der stellvertretenden Museumsleitung ausgeschrieben. In der Stellenanzeige war eine Eingruppierung "bis TVöD 9c" vorgesehen. Nach sorgfältigem Studium des Anforderungsprofils sowie des Tarifvertrags TVöD intervenierte die DGUF am 5.5.2017 beim Oberbürgermeister der Stadt Singen. Nach Ansicht der DGUF würden die in der Stellenanzeige beschriebenen Anforderungen und die tarifliche Eingruppierung nicht zueinander passen. In Folge erhielt die DGUF einerseits noch während des laufenden Besetzungsverfahrens ein förmliches Antwortschreiben von der Stadt Singen (15.5.), wonach Anforderungen und Eingruppierung sehr wohl den Regularien des TVöD entsprächen. Andererseits verursachte das Schreiben der DGUF und die darin angeführte Begründung eine erhebliche verwaltungsinterne Debatte um die Eingruppierung, und zwar nicht nur der ausgeschriebenen Stelle.
Im Jahr 2017 hatten es – jeweils dank der Aktivitäten einer förmlich greifbaren Interessenvertretung – die Restauratoren und die Grabungstechniker erreicht, innerhalb einer Anlage zum kommunalen TVöD die Eingruppierung und deren Kriterien tarifvertraglich zu regeln. Damit ist deren tarifliche Eingruppierung auf der Basis von Ausbildung, Tätigkeitsmerkmalen und Berufserfahrung für diesen Bereich künftig solide geordnet. Für die als Mitarbeiter in den kommunalen Denkmalbehörden tätigen Archäologen und die Mitarbeiter in den zahlreichen kommunalen Museen gibt es bislang, d. h. Ende 2017, keine spezifische Regelung, hier gelten die allgemeinen Regeln des TVöD. Diese weisen erhebliche Auslegungsspielräume auf, die in der Regel zu Gunsten der kommunalen Arbeitgeber ausgelegt werden. Im Ergebnis fallen Eingruppierungen gerade im Bereich Museum und Museumpädagogik im Vergleich z. B. mit den nun erreichten Standards für Restauratoren und Grabungspersonal, aus Sicht der DGUF zu niedrig aus.
Das Beispiel Singen zeigt, dass eine unabhängige NGO – wirksamer noch im Zusammenwirken mit einem starken Berufsverband – handfeste Verbesserungen erreichen kann. Von Verbünden, die stets immer auch oder vor allem eine Arbeitgebersicht auf die Thematik haben, kann man dies verständlicherweise kaum erwarten. Ein Ziel für die Zukunft wäre es, dass ein solches Gespann von NGO und Berufsverband auf die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ebenso wie die Gewerkschaft ver.di einwirkt, um angemessene Regelungen über den Einzelfall hinaus für Alle zu erreichen.
Eine besondere Brisanz erhält das bestehende Regelungsdefizit im Jahr 2018 für die freien, selbständigen oder „selbständigen“ Mitarbeiter im Bereich Museumswesen / Museumspädagogik, weil die Deutsche Rentenversicherung – erkennbar seit 2017 – bestehende Vertragsverhältnisse überprüft. In Frage steht, ob vermeintlich selbständige Mitarbeiter nicht de facto wesentliche Merkmale einer Anstellung erfüllen und daher sozialversicherungspflichtig sind. Diese offenbar flächige Überprüfung kann im Ergebnis zu einer Welle von (ggf. Teilzeit-) Festanstellungen führen, für die dann wiederum die Frage der Eingruppierung ausnehmend virulent ist.
Weitere Informationen
Mehr im WWW
- Website Hegau-Museum Singen
- TVöD kommunal: "TVöD für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände"
- TVöD Anl. 1 XV, Restaurierung und Grabungswesen
- Bundesverband Museumspädagogik, Deutscher Museumsbund und Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler: Memorandum zur Scheinselbständigkeit (Okt. 2017)