2016/2017: DGUF moniert unangemessenes "Stipendium", vergeben durch die hessische Landesarchäologie

DGUF moniert unangemessenes "Stipendium", vergeben durch die hessische Landesarchäologie
Die hessische Landesarchäologie lobte ein 2-jähriges wissenschaftl. Forschungsprojekt auf Sozialhilfeniveau für eine Archäologin mit Studienabschluss als ein "Stipendium" aus und startete das Projekt im Oktober. Aus Sicht der DGUF wäre eine Bezahlung nach oder analog 50% TV-L 13 die sachlich angemessene Bezahlung. Das in Hessen gewählte Modell verstößt gegen die fachliche Ethik. Während die Verantwortlichen die Kritik der DGUF vollständig zurückweisen, hebt das Nachrichtenmagazin "Spiegel" diesen Fall als "zweifelhaft" hervor.  mehr


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"Billigarbeiter: Hessen beschäftigt Doktoranden - für knapp drei Euro pro Stunde" (Spiegel, 21.2.) mehr

Die hessische Landesarchäologie hat ein 2-jähriges wissenschaftliches Forschungsprojekt auf Sozialhilfeniveau für eine Archäologin mit Studienabschluss als ein "Stipendium" ausgelobt. Das Projekt wurde im Oktober 2016 gestartet. Aus Sicht der DGUF wäre eine Bezahlung nach oder analog 50% TV-L 13 die sachlich angemessene Bezahlung. Das in Hessen gewählte Modell verstößt gegen die fachliche Ethik.

Das Forschungsvorhaben
Die Stadt Rödermark (Kr. Offenbach), die Kommission für Archäologische Landesforschung in Hessen (KAL) und hessenArchäologie – also das Landesamt für Archäologie – haben im Oktober 2016 ihr bereits berüchtigtes Archäologie-"Stipendium" neu vergeben: Die Stipendiatin, Aika Diesch M. A., soll in bis Herbst 2018 die Grabungsdokumentation, die Befunde und Funde sowohl des Siedlungsbereichs Ober-Roden als auch das frühkarolingischen Klosters Rothaha aufarbeiten. Zusätzlich wird erwartet, dass sich die Stipendiatin mit Vorträgen und anderen Informationsveranstaltungen an die Bevölkerung wendet. Hessens früherer Landesarchäologe Prof. Dr. Egon Schallmayer wurde in Ober-Roden geboren und führte die Ausgrabungen 1985 bis 1994 in seiner Heimatgemeinde durch.

Das Stipendium ist laut Ausschreibung vom April 2016 mit 400 Euro, laut Zeitungsberichten vom Oktober 2016 mit knapp 500 Euro monatlich dotiert und wurde anlässlich Schallmayers Pensionierung 2013 ins Leben gerufen. Räumlichkeiten zum Wohnen und Arbeiten in Rödermark werden kostenfrei gestellt. Aika Diesch ist mit diesem Material Doktorandin bei Prof. Dr. Ingolf Ericsson (Universität Bamberg).
 
Was moniert die DGUF?
Über das Stipendium berichteten wir bereits 2014 bei seiner ersten Ausschreibung sehr kritisch (DGUF-Newsletter vom 19.6.2014 Punkt 5.3.). Im Sommer 2015 warf die damalige Stipendiatin Katharina Dittrich das Handtuch. Nun also der zweite Versuch, zu – soweit erkennbar – unverändert skandalösen Bedingungen: Das Stipendium ist mit 400 oder knapp 500 Euro monatlich dotiert. Das sind ca. 19 resp. 23 Euro pro Arbeitstag und damit selbst bei der wohlwollendsten Berechnung weniger als 3 Euro pro Stunde, also weniger als die Hälfte des Mindestlohns. Zum Vergleich: der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II ("Hartz IV") liegt z. Zt. bei 404 Euro pro Monat; auch dann werden die Kosten für eine Wohnung übernommen, zusätzlich aber auch die Krankenversicherung, und es werden Grundbedürfnisse des Empfängers abgesichert. Hier wird also eine auf Sozialhilfeniveau honorierte 2-jährige wissenschaftliche Tätigkeit angeboten, das Vorhaben schönfärbend als Stipendium deklariert und der Stipendiatin zwei Jahre Arbeit ohne Arbeitslosen- und Rentenversicherung beschert. Dass schon allein die Fundmenge und die weiteren geforderten Aufgaben die Stipendiatin zwei Jahre lang mindestens Vollzeit auslasten werden (die Dissertation kommt wie üblich unbezahlt dazu), ist aus fachlicher Sicht stark anzunehmen und wird auch durch die Aussage der ersten Stipendiatin untermauert, die als einen Grund für ihr Aufgeben im Sommer 2015 sagte, die zeitliche Dimension für die notwendigen Arbeiten sei "umfangreicher als angenommen".

Glaubhaft wirken hingegen die Willensbekundungen von Archäologie und Stadt, Aika Diesch tatkräftig zu unterstützen. "Ein aufwändiges Stipendium funktioniert nur mit vielen Partnern, sagte Dr. Frank Verse, der Chef der Kommission Archäologische Landesforschung, als er den Vertrag mit Stipendiatin Aika Diesch unterschrieb", schreibt die Offenbach-Post und bildet die zufrieden strahlenden Personen ab. Die Partner sind Bezirksarchäologe Thomas Becker und der hessische Landesarchäologe Dr. Udo Recker, Hessens früherer Landesarchäologe Prof. Dr. Egon Schallmayer, Rödermarks Bürgermeister Roland Kern (Die Grünen) und der Erste Stadtrat Jörg Rotter.
 
Die Forderung der DGUF
Seriöse Arbeit soll seriös bezahlt werden - das gilt auch in der Archäologie. Aus Sicht der DGUF hätten die Verantwortlichen für das Forschungsvorhaben vorab Drittmittel einwerben müssen, um die Promovendin wie üblich mit einer 50%-Stelle nach TV-L 13 (dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder) entlohnen zu können. Wenn das nicht möglich ist, sollte man ehrlich bleiben und von einer ehrenamtlichen Tätigkeit sprechen, um die es geht. So etwas darf es geben, z. B. auch als Citizen-Science-Projekt, aber dann ist der Begriff "Stipendium" verfehlt und auch ein anderes Betreuungsmodell aufzusetzen.
 
Die Position der KAL und Nachfragen der DGUF
Die DGUF hat Anfang November bei den Verantwortlichen nachgefragt, wie sie ihr wiederholt abweichendes Vorgehen mit ihrer fachlichen Ethik verbinden wollen. Der Hessische Landesarchäologe Dr. Udo Recker und der Bürgermeister der Stadt Rödermark, Roland Kern (Die Grünen), haben darauf nicht reagiert. Am 21.11. schrieb uns allerdings der dritte Angeschriebene Dr. Frank Verse als Vorsitzender der "Kommission für Archäologische Landesforschung in Hessen e. V." (KAL), die als förmliche Vertragspartnerin der Stipendiatin firmiert und somit formal die hauptverantwortliche Institution ist (den Brief finden Sie dort).

Nach Dr. Frank Verses Ansicht gibt es keinen Anlass zur Kritik: Das ausgelobte Stipendium sei immerhin höher als das vom BMBF vergebene "Deutschlandstipendium" in Höhe von 300 Euro monatlich. Hm. Wer’s jetzt gerade nicht präsent hat: Das Deutschlandstipendium ist jenes nach Ansicht vieler (u. a. des Bundesrechnungshofes) dysfunktionale, 2011 eingerichtete Stipendium, mit dem die Bundesregierung hoch begabte Studierende (!) zusätzlich (!) zum BAföG unterstützt. Zum Mitrechnen: Der BAföG-Höchstsatz liegt z. Zt. bei 670 Euro monatlich, macht plus Deutschlandstipendium max. 970 Euro monatlich - für Studierende. Hier jedoch vergibt die KAL ein "Stipendium" in Höhe von 400 oder 500 Euro monatlich an eine hochqualifizierte Doktorandin, die über einen akademischen Abschluss verfügt.

Aus Sicht der KAL, schreibt Dr. Frank Verse, sei das Stipendium natürlich "nicht ausreichend um den Lebensunterhalt der Stipendiatin abzudecken". "Ihre Probleme, das von uns vergebene Stipendium als solches anzusehen, sind uns daher unverständlich", schreibt er. Verse stellt der DGUF ein Ensemble an Gegenfragen, welche vom monierten Fall wegführen und bisher weder von Landesregierungen oder gar der Bundesregierung gelöst werden konnten, beispielsweise rund um die Probleme mit der "chronischen Unterfinanzierung der akademischen Bildungs- und Wissenschaftslandschaft in Deutschland". Verse überliest leider das konkrete Anliegen der DGUF: Die Verantwortlichen, darunter er selbst, hätten für das Forschungsvorhaben vorab Drittmittel einwerben müssen, um die Promovendin wie üblich mit einer 50%-Stelle nach TV-L 13 entlohnen zu können. Das könnte übrigens auch noch jetzt erfolgen. Dass es einen solchen (erfolglosen) Versuch gegeben hätte, schreibt die KAL nicht.

Wir halten das "Stipendium" weiterhin für einen Skandal und meinen weiterhin, es verstößt gegen die fachliche Ethik. Dr. Verse räumt nun ein, dass das "Stipendium" für die Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreiche. Die von der Promovendin zu bearbeitende Fundmenge und die ihr zusätzlich auferlegte Aufgabe, Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt zu betreiben, werden sie nach fachlicher Einschätzung der DGUF zwei Jahre lang mindestens Vollzeit auslasten. Die Dissertation kommt wie üblich unbezahlt dazu. Also liegt die wöchentliche Arbeitszeit, die für all das anfällt, dauerhaft bei mindestens 50 Stunden. Wann kann dann die Stipendiatin noch für ihren Lebensunterhalt sorgen, und das kontinuierlich über zwei Jahre hinweg, so dass sie gesund bleibt und der erfolgreiche Abschluss des Projekts gesichert ist? Hierauf erbitten wir seit 1.12.2016 vom Vorsitzenden der KAL eine Antwort (unser Schreiben finden Sie dort).
Andreas Keller, Vorstandsmitglied der Bildungsgewerkschaft GEW, bewertet das "Stipendium übrigens ebenfalls sehr kritisch. "Das ist schon ein krasser Fall, der mir so bisher noch nicht begegnet ist", sagte Keller gegenüber dem "Spiegel". Das Nachrichtenmagazin hob in einem Beitrag vom 21.2.2017 über prekäre Arbeitsbedingungen von Doktoranden diesen Fall als "zweifelhaft" hervor. Die GEW spricht von einem "Dumpingstipendium".
 
Pragmatischer Lösungsvorschlag der DGUF
"Übrigens enthält unser Stipendium keine Ausschließlichkeitsklausel, so dass selbstverständlich weitere Unterstützer willkommen sind", schreibt uns Verse außerdem. Nur Spötter lesen daraus den Vorschlag, dass doch Andere die Zeche, für die sich die KAL feiert, mitfinanzieren sollen. Wir haben da einen praktikableren Alternativvorschlag, zusätzlich zu unserem bereits artikulierten Anliegen, sich um Drittmittel zu kümmern. Diesen Vorschlag könnte die KAL auch mit Bordmitteln umsetzen: Wenn jedes einzelne der 62 KAL-Mitglieder mit 10 Euro monatlich für die Sache einstünde, ergäbe sich mit plus 620 Euro monatlich, also 1.020 bis 1.120 Euro, tatsächlich ein Stipendium, dass man feiern könnte. Wir wären die Ersten, die hierauf anstoßen!

DGUF-Standpunkt
Stipendien müssen jungen Wissenschaftlern einen angemessenen Lebensunterhalt sichern, sonst sind es keine Stipendien.

Stand: 15.3.2017
DGUF moniert unangemessenes "Stipendium", vergeben durch die hessische Landesarchäologie
Die hessische Landesarchäologie hat ein 2-jähriges wissenschaftl. Forschungsprojekt auf Sozialhilfeniveau für eine Archäologin mit Studienabschluss als ein "Stipendium" ausgelobt. Das Projekt wurde im Oktober gestartet. Aus Sicht der DGUF wäre eine Bezahlung nach oder analog 50% TV-L 13 die sachlich angemessene Bezahlung. Das in Hessen gewählte Modell verstößt gegen die fachliche Ethik. mehr

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Nicht mehr online

  • "Archäologin beendet Stipendium. Vorzeige-Projekt liegt vorerst auf Eis" (Dreieich-Zeitung, 8.7.2015)
  • Ausschreibung hessenArchäologie (April 2016)
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