Verbandsklagerecht im Denkmalschutz verankern

Die DGUF fordert die explizite Aufnahme des Verbandsklagerechts in die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer. Zwar besteht gemäß EU-Recht die Option für die DGUF bereits, aber eine explizite Aufnahme würde diese wichtige Möglichkeit klarer ziehen und auch für andere Berechtigte öffnen.

Warum ist dies der DGUF so wichtig? In Deutschland soll der Staat – vor allem die Bundesländer – über die Einhaltung der Denkmalschutzgesetze wachen. Was geschieht, wenn dies misslingt? Nichts. Denn anders als im Natur- und Umweltschutz kann niemand gegen einen mangelnden Gesetzesvollzug klagen. Die DGUF fordert daher ein Klagerecht für Verbände im Denkmalschutz, so wie es im Naturschutz schon 2002 auf Bundesebene eingeführt wurde. Klagerechte für Verbände führen zu einer "Waffengleichheit" aller Interessen und wirken dem so genannten Vollzugsdefizit entgegen, d. h. der mangelnden Umsetzung von staatlichen Gesetzen durch den Staat und seine Behörden.

Ein Verbandsklagerecht stärkt in der Praxis vor allem die Position der Fachbehörden, d.h. der Landesarchäologien und des Denkmalschutzes. Zudem führt das Verbandsklagerecht zu mehr Publizität und Transparenz der Entscheidungen und trägt zur Weiterentwicklung des Denkmalrechts bei. Während das Umwelt- und Naturschutzrecht dynamisch weiterentwickelt wird, u. a. weil es dort ein Verbandsklagerecht gibt, kommt es in den einzelnen Bundesländern immer öfter zu Verschlechterungen der Gesetze zum Denkmalschutz und zur Archäologie, weil es für kulturelle Belange an öffentlicher Aufmerksamkeit fehlt und kein Verbandsklagerecht besteht.

DGUF Standpunkt

Das im Umwelt- und Naturschutz übliche Verbandsklagerecht muss auch in den Denkmalschutz aufgenommen werden.

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