Gerhard Ermischer zum Verursacherprinzip

Ohne Moos nix los - Neue Diskussion ums Verursacherprinzip

Ein Kommentar von Dr. Gerhard Ermischer
Vor gut einem Jahr entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster, Nordrhein-Westfalen, dass ein Kiesgrubenbesitzer nicht für die Kosten der archäologischen Grabungen auf seinem Gelände aufkommen muss. Mit einem Federstrich kippte das Gericht die gängige Praxis in NRW und erklärte, dass das Verursacherprinzip im Denkmalschutz im Lande nicht rechtskräftig verankert sei. Nun wird heftig an einer Reform der Gesetze gearbeitet – nicht nur in NRW.

Ein sperriges Thema schafft es in die Medien
Was als schwarzer Tag für die Archäologie erscheinen musste, ist inzwischen zu einem erfreulichen Weckruf geworden. Politik und Medien haben das Thema entdeckt: z. B. eine Pressemitteilung der Jusos in NRW vom 22. Oktober 2012, oder ein ausführlicher Artikel im Feuilleton der FAZ vom 25. Oktober (Thomas Brock: "Da gehen Bodendenkmäler ab"). Besonders erfreulich ist die ausgewogene Berichterstattung, die klar auf die derzeitigen Probleme in Deutschland verweist: Es fehlt an Geld für die Archäologie, das kulturelle Erbe wird zerstört, weil der politische Wille und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordentlich finanzierte Bodendenkmalpflege fehlen. Daneben wird ein Phänomen deutscher Rechtssprechung deutlich: die mangelnde Umsetzung internationaler Konventionen.

Internationales Recht und deutsche Rechtsprechung
Zwar ist die Bundesrepublik z. B. der Konvention von Malta beigetreten, die speziell dem Schutz des archäologischen Erbes dient. Dort sind wichtige Grundprinzipien, wie der schonende Umgang mit der Ressource Bodendenkmal oder das Verursacherprinzip festgelegt. Im Gegensatz zu anderen Staaten wird sie aber vor deutschen Gerichten nicht als vollwertiges, deutsches Recht angewandt, sondern eher als weiches Recht mit empfehlendem Charakter gesehen. Das heißt, obwohl Deutschland sich zur Einhaltung der Konvention verpflichtet hat, müssen die einzelnen Bestimmungen der Konvention Punkt für Punkt in eigene, deutsche Gesetze gefasst werden. Dem deutschen Kulturföderalismus folgend, wird eine konkrete Umsetzung in das Recht aller deutschen Bundesländer erwartet. Erfolgt diese nicht, wie etwa in NRW, so entscheiden deutsche Gerichte rein nach bestehenden deutschen Rechtsvorschriften. Und hier ist bisher etwa das Verursacherprinzip für die Denkmalpflege eben nicht immer eindeutig verankert.

Ein Hoffnungsschimmer am Horizont
Dies soll sich nun ändern – eine positive Entwicklung, auch wenn die FAZ gleich auch auf die Stolpersteine auf diesem Weg verweist: Die Interessen starker Gruppen, die nicht zahlen wollen und daher alles daran setzen, eine starke Fassung des Gesetzes zu verhindern. Dennoch – dass die Diskussion um unser archäologisches Erbe es in die deutschen Leitmedien und in die Diskussionsforen politischer Parteien geschafft hat, ist ein gutes Zeichen. Umso mehr, als hier alle wichtigen Themen angeschnitten wurden: Ein starkes Denkmalschutzgesetz, die Durchsetzung des Verursacherprinzips, das Verhältnis von Grabungsfirmen und amtlicher Denkmalpflege, die notwendige Finanzausstattung und die Arbeitsplätze im Bereich Archäologie. Vielleicht wird aus einem schwarzen Tag für die Archäologie ja tatsächlich ein Aufbruch zu neuen Ufern.

Kommentar vom 31.10.2012
Dr. Gerhard Ermischer war von 2005-2009 DGUF-Vorsitzender, von 2009-2014 Beirat der DGUF.
 
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