Frank Siegmund über Archäologie in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

Gute Aussichten für die Archäologie in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

Ein Kommentar von Dr. Frank Siegmund
Die neuen Regierungsparteien in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein haben in ihren Koalitionsverträgen im Juni 2012 vereinbart, ihre jeweiligen Denkmalschutzgesetze zu überarbeiten. In beiden Ländern deuten sich erhebliche Verbesserungen für die Archäologie an. Damit hat die DGUF politischen Erfolg mit ihren Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl in NRW 2012 und mit ihren 2011 eingebrachten Stellungnahmen zum Denkmalschutzgesetz in Schleswig-Holstein. Die DGUF wird die neuen Gesetzgebungsverfahren beobachten und bietet beiden Landesregierungen ihre unabhängige fachliche Expertise an.
 
Nordrhein-Westfalen
Am 12. Juni 2012 stellten SPD und Grüne in Nordrhein-Westfalen ihren Koalitionsvertrag 2012-2017 vor, der die Arbeit der neuen Landesregierung leiten soll. Danach will die neue Landesregierung das Gesetz zur Bodendenkmalpflege überarbeiten und in Nordrhein-Westfalen das Verursacherprinzip und das Schatzregal einführen. 
Genauer heißt es im Koalitionsvertrag (S. 66): "Archäologischer Denkmalschutz. Neue Rechtsprechung und notwendige Anpassungen an internationale Normen machen eine Gesetzesänderung für den Bereich der Bodendenkmalpflege unabdingbar. Materiell müssen folgende drei Güter neu festgelegt werden: Das Veranlasserprinzip, ein Schatzregal und ein deklaratorisches Eintragungsverfahren für Bodendenkmäler."
Bestärkend heißt es später (S. 113): "Kulturelles Erbe erhalten. Nordrhein-Westfalen ist reich an materiellen und immateriellen Kulturgütern. Wir wollen die Anstrengungen, sie zu erhalten, zu sichern und ihre Institutionen zu vernetzen, weiter verstärken. Denkmalpflege, Archäologie und konsequenter Erhalt und Ausbau der Archive bleiben deshalb wichtige Aufgaben."
 
Die Archäologie würde gestärkt, die Arbeitspraxis vereinfacht
Mit der Aufnahme des Verursacherprinzips und der Schatzregals würde die Archäologie in Nordrhein-Westfalen wesentlich gestärkt werden. Ohne zusätzliche Belastung des Landeshaushalts könnten via Verursacherprinzip wieder mehr der unabwendbaren Ausgrabungen tatsächlich ausgeführt werden. Das Schatzregal, das die Eigentumsverhältnisse an herrenlosen Funden regelt, ist in 14 von 16 Bundesländern gesetzlicher Standard, nur in Bayern und Nordrhein-Westfalen mangelt es daran noch. Die Einführung des "deklaratorischen Verfahrens" beim Denkmalschutz würde die alltägliche Praxis der Archäologen wesentlich vereinfachen: ein Bodendenkmal wäre - auch ohne förmliche Eintragung in eine Denkmalliste - rechtlich ein Bodendenkmal, wenn es alle definierten Eigenschaften eines solchen aufweist.
 
Schleswig-Holstein
Am 3. Juni 2012 stellten SPD, Grüne und SSW ihren Koalitionsvertrag 2012-2017 vor, der die Arbeit der neuen Landesregierung in Schleswig-Holstein leiten soll. Sie beabsichtigen, das im Jahr 2011 von der vorangehenden Landesregierung (CDU und FDP) novellierte Denkmalschutzgesetz, das nach Auffassung der DGUF ungenügend war, zu überarbeiten.
In dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, SSW und Grünen für Schleswig-Holstein heißt es (S. 20, Zeilen 854-855): "Wir wollen das Denkmalschutzgesetz im Sinne einer Sicherung der kulturellen Belange novellieren ..."
 
Inhaltliche Verbesserungen für Schleswig-Holstein
Diese Vereinbarung klingt weitaus allgemeiner als die konkrete Absichtserklärung der Parteien für Nordrhein-Westfalen. Aber nach dem Gesetzgebungsverfahren des Jahres 2011, das den vorherigen Status der Archäologie aus Sicht der DGUF erheblich verschlechterte, und nach der um diese Gesetzgebung des Jahres 2011 geführten Debatte kann es nun nur um inhaltliche Verbesserungen gehen, die die Interessen der Archäologie wieder stärker berücksichtigen.
 
Eine Zwischenbilanz aus Sicht der DGUF
Koalitionsverträge sind Absichtserklärungen. Bis zur Umsetzung in handfeste Gesetze ist noch ein dorniger Weg, und am Ende kommt es auf die Details an. Aber die ersten Signale sind hoch erfreulich; in beiden Bundesländern scheint der Trend der zurückliegenden Jahre gebrochen, während derer sich bundesweit die Gesetzeslage für die Archäologie mit jeder Novellierung zu verschlechtern schien.
Die DGUF darf sich diese erfreulichen Perspektiven auch auf ihre Fahnen schreiben. Die Wahlprüfsteine und auch die Stellungnahmen der DGUF zu verschiedenen Gesetzgebungsverfahren waren in Fachkreisen mit Skepsis beobachtet worden. Die beiden Koalitionsverträge im Juni 2012 zeigen, dass das Vorgehen der DGUF richtig war. Die Landesarchäologien als Behörden haben eine große Expertise und stehen in einer geordneten Kommunikation mit den jeweiligen Ministerien und Landesregierungen; sie sind aber stets auch nachgeordnete Behörden, die im Dienstrecht gefangen sind. Die DGUF als unabhängiger Verein und Teil der Zivilgesellschaft kann ihre Expertise freier einbringen und an den politischen Willensbildungsprozessen bereits auf Ebene der Parteien mitzuwirken versuchen.
 
Kommentar vom 13.6.2012

Weitere Informationen

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.