Mitglied werden bei der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e. V.

Bis 30.9.: Mitglieder werben Mitglieder
Als DGUF-Mitglied kennen Sie unsere Arbeit und unsere Leistungen für Sie. Sie sind zufrieden mit uns? Dann freuen wir uns sehr, wenn Sie uns weiterempfehlen. Denn es sind die Mitglieder, welche die DGUF in diesen für die Archäologie schwierigen Zeiten stark machen. Für Ihr Engagement bedanken wir uns mit einem Band der Archäologischen Berichtet Ihrer Wahl.
DGUF-Mitglied werden!
Als Mitglied können Sie sich aktiv in die Arbeit der DGUF einbringen und sich für die Archäologie in Deutschland engagieren. Zu den weiteren Vorteilen einer DGUF-Mitgliedschaft gehören z. B. der kostenlose Bezug unserer Zeitschrift "Archäologische Informationen" und die ebenfalls kostenlose Teilnahme an unseren Exkursionen. mehr

Wer kann Mitglied in der DGUF werden?
Grundsätzlich jeder – einschließlich Institutionen, Vereine, Museen und Firmen aus dem Bereich der Archäologie und/oder die sich mit den Zielen der DGUF identifizieren. Allerdings ist die DGUF ein Interessensverband: sie hat klare Prinzipien und Grundsätze. Durch eine Mitgliedschaft bekennt man sich auch zu diesen Prinzipien, wie dem Schutz unseres kulturellen Erbes und der Förderung der Archäologie. Deshalb können Personen und Institutionen abgelehnt werden, die gravierend gegen diese Prinzipien verstoßen, z. B. Raubgrabungen unternehmen oder in den illegalen Handel mit Antiken verwickelt sind. Die Aufnahme erfolgt satzungsgemäß durch den Vorstand, bei Ablehnung ist eine Berufung an die Mitgliederversammlung möglich.

Vorteile einer DGUF-Mitgliedschaft

  • Als Mitglied können Sie sich aktiv in die Arbeit der DGUF einbringen und sich für die Archäologie in Deutschland engagieren.
  • Kostenloser Bezug der gedruckten Ausgabe unserer Zeitschrift "Archäologische Informationen"
  • Ermäßigte Gebühren bei den Tagungen der DGUF und den damit verbundenen Exkursionen
  • Ermäßigter Preis unserer Monografien-Reihe "Archäologische Berichte"
  • Ermäßigter Preis für frühere Bände der "Archäologischen Informationen"
  • Als Mitglied können Sie Gastkommentare im DGUF-Newsletter verfassen, welcher derzeit (März 2023) von mehr als 1.850 Personen abonniert ist. Mehr zu den Gastkommentaren [dort].
Werde ich unmittelbar Mitglied der DGUF, wenn ich das Beitritts-Formular abschicke?
Wie in den meisten Vereinen erfolgt die Aufnahme neuer Mitglieder durch Beschluss des Vorstandes. Dieser Beschluss wird möglichst zeitnah hergestellt. Sie erhalten sofort im Anschluss daran dann von uns Ihre Begrüßungspost zusammen mit der aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift "Archäologische Informationen".

Kann ich die DGUF-Mitgliedschaft auch ausprobieren oder an jemand Anderen verschenken?
Ja, das ist möglich. Diese Form der Mitgliedschaft wird jeweils für ein Kalenderjahr abgeschlossen. Alles, was Sie dazu wissen müssen, und das gesonderte Beitrittsformular finden Sie dort.

Welche Postadresse muss, welche kann ich bei der Anmeldung angeben?
Aus rechtlichen Gründen müssen Sie uns Ihre Privatadresse (Meldeadresse) zur eindeutigen Identifizierung angeben. Sie können uns aber auch eine Zweitadresse angeben, im Regelfall die Dienstadresse. Sie können auswählen, an welche Adresse Ihnen Briefpost oder z. B. die "Archäologischen Informationen" zugestellt werden sollen.

Muss ich meine E-Mail-Adresse angeben? Ja. Aber Sie können Widerspruch einlegen.
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir nur die Daten erheben, die für die Vereinsführung und für die Erreichung der Vereinsziele im Sinne der Satzung notwendig sind, und wir müssen alle Mitglieder gleich behandeln. Neben dem Namen, der Postadresse etc. ist auch die Angabe der E-Mail-Adresse, mit der die DGUF mit dem jeweiligen Mitglied kommunizieren kann, eine Pflichtangabe.
Bitte haben Sie keine Sorge: Die DGUF hat sich verpflichtet, sorgsam mit allen personenbezogenen Daten umzugehen und diese nur für vereinsinterne Zwecke zu verwenden. Darüber hinaus haben alle Mitglieder des Vorstands und der Vereinsverwaltung, die mit Mitgliederdaten in Berührung kommen, persönlich eine Verpflichtung auf das Datengeheimnis unterzeichnet  (s. dort).
Sie können allerdings der Pflichtangabe Ihrer E-Mail-Adresse widersprechen. Das ist zeitgleich mit der Anmeldung als Mitglied möglich, aber auch zu jedem anderen Zeitpunkt. Ein Schreiben, das Sie unterzeichnen und uns per Post zusenden können, finden Sie in der rechten Spalte. Dies soll Ihrer Arbeitserleichterung dienen; Sie können aber problemlos auch anderweitig widersprechen. Ihnen muss jedoch bewusst sein, dass Sie im Fall Ihrs Widerspruchs nur die nötigsten Basisinformationen in knapper Form (wie etwa die Einladung zur Mitgliederversammlung) per Briefpost erhalten werden; die übliche weitere Kommunikation wie z. B. das ausführliche Programm der Jahrestagung und der Brief zum Jahresende mit wichtigen Nachrichten aus dem Vereinsleben wird Ihnen ohne Ihre E-Mail-Adresse nicht zugesandt.
Bitte beachten Sie: Ihre E-Mail-Adresse als DGUF-Mitglied wird aus Datenschutzgründen technisch völlig getrennt von der Liste der E-Mail-Adressen des DGUF-Newsletters verwaltet - selbst wenn Sie an beiden Stellen die gleiche Adresse verwenden. Sofern Sie den Newsletter abonniert haben, geht diese Adresse oder eine eventuelle Änderung dort nicht zugleich an die DGUF-Geschäftsführung (und vice versa). Bitte informieren Sie die DGUF-Geschäftsführung ggf. eigens über eine Änderung Ihrer E-Mail-Adresse oder ihrer Adresse als DGUF-Mitglied. Wie Sie Ihr Newsletter-Abonnement auf eine andere E-Mail-Adresse umbestellen können, erfahren Sie dort.

Spendenquittungen/Zuwendungsbestätigungen
Mitgliedsbeiträge und Spenden an die DGUF können Sie steuerlich geltend machen. Wenn Sie die DGUF mit bis zu 200 Euro jährlich unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt mit Ihrer Steuererklärung einen Vereinfachten Zuwendungsnachweis (siehe rechte Spalte) vorlegen, und zwar zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges.
Nur für über 200 Euro jährlich hinausgehende Zuwendungen ist als Nachweis eine von der DGUF ausgestellte Zuwendungsbestätigung erforderlich. Diese stellen wir Ihnen bei Bedarf gerne aus.

Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der DGUF endet durch Austritt, durch Streichung, durch Ausschluss oder durch Tod.
Die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen: per E-Mail an den Vorstand (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder postalisch an unser Büro. Sie ist jederzeit möglich und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf Wunsch erfolgt der Austritt erst zum Ende des Kalenderjahres.

Mitgliedsbeiträge für das laufende Jahr können weder ganz, noch anteilig zurückerstattet werden. Bitte beachten Sie also, dass eine Kündigungen für das folgende Jahr bis zum Ende des laufenden Jahres (31.12.) bei uns eingegangen sein muss! Geht Ihre Kündigung am 1.1. oder später bei uns ein, müssen wir den Mitgliedsbeitrag für das neue Jahr leider erheben.

Die Streichung erfolgt durch Vorstandsbeschluss, wenn ein Mitglied nach zweimaliger schriftlicher Mahnung mit dem Jahresbeitrag ganz oder teilweise im Rückstand geblieben ist.
 
Haben Sie Fragen zur DGUF-Mitgliedschaft?
Unseren Geschäftsführerin Patricia Arlt erreichen Sie unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 
Ihre Mitgliedsdaten ändern sich?
Hat sich Ihre Anschrift, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung geändert, freut sich unsere Geschäftsführung über eine kurze Nachricht: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 
(Stand: April 2023)