DGUF-Arbeitskreis "Kulturgutschutz"

Zahllose Raubgrabungen und Plünderungen an archäologischen Stätten, der massenhafte Diebstahl von Kunstgegenständen aus Kirchen und Museen sowie die Zerstörung von Orten mit kulturhistorischer Bedeutung bedrohen in aller Welt das gemeinsame kulturelle Erbe der Menschheit. Unwiederbringliche materielle Hinterlassenschaften, die Zeugnisse unserer kulturellen Entwicklung sind, werden aus ihrem Zusammenhang gerissen. Das geschieht mit dem Ziel, einige wenige kostbare Objekte daraus in Privatbesitz zu verbringen. Dort verschwinden sie in unzugänglichen Sammlungen und Tresoren und dienen letztlich nur der persönlichen Bereicherung, Freude und Prestigesucht der Besitzer. Der illegale Handel mit Kulturgütern ist ein lukratives Geschäft.

Während der Handel mit bedrohten und geschützten Tier- und Pflanzenarten zu Recht mit schweren Strafen belegt ist, fehlen der Öffentlichkeit und häufig auch dem Kunsthandel ein ausreichendes Problem- und Unrechtsbewusstsein. Antiken können aber genauso wenig nachwachsen wie ausgestorbene Tierarten, sie sind daher genauso von unwiederbringlichem Verlust bedroht. Der Arbeitskreis Kulturgutschutz der DGUF will dazu beitragen, Politik und Öffentlichkeit für die Problematik zu sensibilisieren und auf eine Verbesserung der Gesetzgebung in Deutschland hinzuwirken.

Bedrohung durch illegalen Handel mit Antiken
Ein besonderes Anliegen des 2005 von Susanne Heun, Reinhard Dietrich und Gerhard Ermischer gegründeten DGUF-Arbeitskreises "Kulturgutschutz" ist es, auf das zentrale Problem des fehlenden Herkunftsnachweises für Antiken aufmerksam zu machen: Der Handel mit provenienzlosen Stücken "aus altem Sammlungsbestand" ist in Deutschland legal, und auch die Vorbesitzer werden vom Kunsthandel - aus Gründen der Verschwiegenheit, des Persönlichkeitsschutzes etc. - oft nicht genannt. Was liegt da näher, als bei illegal erworbenem Kulturgut eine tatsächlich bekannte Herkunft zu "vergessen"? Damit sind dem Kulturgutraub und der mit ihm einhergehenden Zerstörung archäologischer Fundstätten und der Hehlerei Tür und Tor geöffnet. Hier stehen nicht nur der - zumeist arme - Raubgräber vor Ort und der Antikenhandel, sondern auch die Käufer am Ende einer zumeist internationalen Weitergabekette und Deutschland als Gemeinwesen in der Verantwortung. Aber nicht nur Raubgrabungen bedrohen das gemeinsame kulturelle Erbe der Menschheit; auch undokumentierte Zerstörungen von Fundstätten durch Baumaßnahmen oder Landwirtschaft sind in vielen Ländern alltägliche Realität.

Kulturgutraub und -Zerstörung findet auch in Deutschland statt
Kulturgutraub und -zerstörung finden nicht nur im Ausland statt. Der Arbeitskreis fordert daher auch einen besseren Schutz archäologischer Denkmale in Deutschland, die insbesondere durch den illegalen Einsatz von Metalldetektoren bedroht sind.

UNESCO-Kulturgüterschutzkonvention und das deutsche Kulturgutschutzgesetz von 2016
Das bisher weitreichendste internationale Instrument gegen den illegalen Handel mit Kulturgut ist das 1970 von der UNESCO verabschiedete "Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut", dass nach langwierigen Debatten erst am 30. November 2007 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde.

Der Arbeitskreis fordert - auch nach Inkrafttreten des neuen Kulturgutschutzgesetzes am 6. August 2016 – eine sach- und fachgerechte Anwendung des UNESCO-Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut. Der Arbeitskreis vertritt den Standpunkt, dass das deutsche Kulturgutschutzgesetz die Konvention der UNESCO nur unzureichend umsetzt, da es dem Handel mit illegalen Kulturgut weitreichende Schlupflöcher biete.

Aktivitäten des Arbeitskreises Kulturgutschutz
Zu den Aufgaben des  Arbeitskreises gehört vor allem die Beratung des DGUF-Vorstands in dessen Tätigkeit. Dafür verfasst er zu Händen des Vorstandes Stellungnahmen, beispielsweise im Oktober 2015 zum Entwurf des neuen Kulturgutschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland.

Um ein sichtbares Zeichen zu setzen, erreichte der Arbeitskreis im Jahr 2011, dass die DGUF den Sonderpreis zum Deutschen Archäologiepreis an Rainer Fromm, Michael Strompen und Kristian Lüders verlieh für ihre Filmdokumentation "Blutige Schätze. Der Antikenhandel und der Terror" (Erstsendung im ZDF, 24. Februar 2011).

Die Mitglieder des Arbeitskreises liefern für den DGUF-Newsletter regelmäßig Inhalte für die Rubrik "Kulturgutschutz" zu und stellen für Bürger, Politiker und Journalisten, die sich über Kulturgutschutz informieren wollen, Handreichungen zu einzelnen Aspekten dieses Themenkomplexes zu Verfügung.
 

Arbeitsweise

Um eine stabile Arbeitsgrundlage für den Arbeitskreis zu gewährleisten, ist eine aktive, kontinuierliche Mitarbeit und Teilnahme erforderlich. Die DGUF erwartet einen durchschnittlichen Zeitaufwand von 1,5 Stunden pro Woche.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Beruf Archäologie setzt die Mitgliedschaft in der DGUF voraus. Über die Aufnahme eines Mitgliedes in den Arbeitskreis Berufsverband entscheidet der Vorstand.
Zu korrespondierenden Mitgliedern können auf Antrag Personen ernannt werden, die keine DGUF-Mitglieder sind, sich aber für die Aufgaben und Ziele des Arbeitskreises in besonderer Weise engagieren möchten.
 
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 
Mehr auf DGUF.de
Geschäftsordnung des AK Kulturgutschutz (8.1.2017, PDF)
DGUF-Standpunkt: Lückenloser Herkunftsnachweis für Handel mit Münzen und Antiken
2015/16: Verbessertes Kulturgutschutzgesetz mit Berücksichtigung vieler Monita der DGUF verabschiedet
2013: Zum Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland
2012: Kommentar zur aktuellen Diskussion um das Verursacherprinzip
2011: DGUF unterstützt die Einführung des Schatzregals in Hessen
2011: Sonderpreis zum Deutschen Archäologiepreis für Rainer Fromm, Michael Strompen und Kristian Lüders
2010: DGUF-Initiative zum Fall Dr. Helmut Thoma

Mehr im WWW
UNESCO-Übereinkommen vom 14.11.1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14.11.1970 in Deutschland
Wikipedia zu illegalem Antikenhandel
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz

 

(Stand: Nov. 2020)

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.