Die Mitgliedsbeiträge der DGUF: Kategorien, Steuer, Gültigkeit

Die DGUF bietet verschiedene Kategorien von Mitgliedsbeiträgen an:

  1. Einzelpersonen (Standardbeitrag): 50 Euro [mehr]
  2. Studierende, Schüler und Auszubildende: 5 Euro [mehr]
  3. Personen im Volontariat sowie Erwerbslose: 20 Euro [mehr]
  4. Doktoranden und prekär Beschäftigte in Teilzeitarbeit oder in befristeten Arbeitsverhältnissen: 30 Euro [mehr]
  5. Familienbeitrag: 70 Euro [mehr]
  6. Juristische Person: 100 Euro [mehr]
  7. Fördermitgliedschaft: ab 100 Euro [mehr]

Welcher Mitgliedsbeitrag gilt für mich?

1. Standardbeitrag
Der normale Jahresbeitrag beträgt derzeit 50 Euro und ist der Standardbeitrag für eine Person.

2. Studierende, Schüler und Auszubildende
Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 5 Euro. Geltend machen können ihn Studierende, Schüler und Auszubildende. Für diesen ermäßigten Mitgliedsbeitrag ist die Zahlung per Lastschriftermächtigung verbindlich.

Wir bitten Sie, Ihren Anspruch auf den ermäßigten Jahresbeitrag von 5 Euro nachzuweisen. Schüler und Auszubildende schicken uns bitte eine Kopie ihres entsprechenden Ausweises / Nachweises. Studierende schicken uns bitte ihre aktuelle Studienbescheinigung / Semesterausweis in Kopie.

Bitte schicken Sie uns den Nachweis als Scan (JPG oder PDF) an geschaeftsfuehrung[at]dguf.de. Alternativ kann dies aber natürlich auch auf dem Postweg geschehen: DGUF e. V., An der Lay 4, 54578 Kerpen-Loogh.  Zur Verlängerung Ihres Anspruchs für das Folgejahr schicken Sie uns bitte jeweils bis zum 31. Dezember eine aktuelle Kopie, der ermäßigte Beitrag wird dann für ein weiteres Jahr gewährt. Später eingehende Nachweise können wir leider nicht berücksichtigen. Erfolgt kein weiterer Nachweis, stellen wir den normalen Beitrag in Rechnung. Eine Rückvergütung des Beitrags ist nicht möglich.

3. Personen im Volontariat sowie Erwerbslose
Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 20 Euro. Geltend machen können ihn Volontäre, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Für diesen ermäßigten Mitgliedsbeitrag ist die Zahlung per Lastschriftermächtigung verbindlich.

Wir bitten Sie, Ihren Anspruch auf den ermäßigten Jahresbeitrag von 20 Euro nachzuweisen. Praktikanten und Volontäre schicken uns bitte eine Bestätigung ihres Arbeitgebers oder eine Kopie ihres Vertrags. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger schicken uns bitte eine Kopie des entsprechenden Nachweises.

Bitte schicken Sie uns den Nachweis als Scan (JPG oder PDF) an geschaeftsfuehrung[at]dguf.de. Alternativ kann dies aber natürlich auch auf dem Postweg geschehen: DGUF e. V., An der Lay 4, 54578 Kerpen-Loogh.  Zur Verlängerung Ihres Anspruchs für das Folgejahr schicken Sie uns bitte jeweils bis zum 31. Dezember eine aktuelle Kopie, der ermäßigte Beitrag wird dann für ein weiteres Jahr gewährt. Später eingehende Nachweise können wir leider nicht berücksichtigen. Erfolgt kein weiterer Nachweis, stellen wir den normalen Beitrag in Rechnung. Eine Rückvergütung des Beitrags ist nicht möglich.

4. Doktoranden und Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen
Wir sind uns in der DGUF bewusst, dass heute viele Menschen in ständig wechselnden, kurzfristigen und schlecht bezahlten Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, wenn nicht gar in Scheinselbständigkeit von Behörden und Museen "beauftragt" werden – die dann aber deutlich schlechter entlohnt werden als Festangestellte und Beamte. Darauf reagiert die DGUF und bietet Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 30 Euro an. Es ist uns wichtig, allen die Teilhabe an der DGUF zu ermöglichen; kein Mitglied soll aus finanziellen Gründen zur Aufgabe der Mitgliedschaft gezwungen sein. Auch im Promotionsstudium eingeschriebene Personen können bei uns als prekär beschäftigt geführt werden. Diese Regelung ist eine Anpassung der Beitragserhebung an die heutige Beschäftigungsrealität vieler Promovierender.

Für die Ermäßigung für prekär Beschäftigte fordern wir keinen formalen Nachweis, hier vertrauen wir auf die ehrliche Selbstauskunft unserer Mitglieder. Dieser ermäßigte Beitragssatz kann formlos und ohne nähere Begründung bei der Anmeldung beantragt werden. Er wird dem Vorstand zur Genehmigung vorgelegt und hat dann eine Laufzeit bis zum Ende des Kalenderjahres. Die Befristung ist wie bei den anderen ermäßigten Beiträgen notwendig, da die tatsächlichen Kosten der Mitgliedschaft höher liegen. Ermäßigungen sind insoweit immer eine soziale Ausgleichsmaßnahme zu Lasten der Vollbeitragszahler und können daher nicht grundlos und ohne Befristung gewährt werden. Eine Verlängerung ist aber möglich; sie kann bis 31. Dezember für das Folgejahr beantragt werden, der ermäßigte Beitrag wird dann für ein weiteres Jahr gewährt. Später eingehende Nachweise können wir leider nicht berücksichtigen. Erfolgt kein weiterer Nachweis, stellen wir den normalen Beitrag in Rechnung. Eine Rückvergütung des Beitrags ist nicht möglich.

Für diesen ermäßigten Mitgliedsbeitrag ist die Zahlung per Lastschriftermächtigung verbindlich.

5. Der Familienbeitrag
Der Familienbeitrag beträgt 70 Euro und setzt sich aus dem Betrag für eine Einzelmitgliedschaft (Standardbeitrag 50 Euro) und einem ermäßigten Beitrag (20 Euro) für Menschen zusammen, die in einer Ehe- bzw. Lebensgemeinschaft leben. Ihre Kinder bis zum Alter von 25 Jahren können kostenlos Mitglieder sein. Bitte beachten Sie: Bei Familienmitgliedschaften ist die Angabe des Geburtsdatums des Kindes / der Geburtsdaten der Kinder erwünscht, da diese dem 16. Lebensjahr auch stimmberechtigt sind und ab dem Alter von 25 Jahren nicht mehr über ihre Eltern DGUF-Mitglied sein können und die Vereinsverwaltung dies abprüfen können muss; wer die für eine Familienmitgliedschaft notwendigen, indes freiwilligen Angaben nicht macht, kann keine Familienmitgliedschaft beantragen. - Familien erhalten ein Exemplar der gedruckten "Archäologischen Informationen". Wie die Vereinspost wird es an die von Ihnen angegebene Postadresse geschickt. Bei der Mitgliederversammlung sind bis zu zwei bei uns eingetragene Mitglieder einer Familie ab 16 Jahren stimmberechtigt.

6. Der Beitrag für Juristische Personen beträgt derzeit 100 Euro pro Jahr.
Dies betrifft u. a. Universitätsinstitute, Denkmalämter und Behörden, Vereine, Museen und Firmen sowie sonstige Institutionen, die sich für die Archäologie engagieren und/oder mit den Zielen der DGUF identifizieren.

Juristische Mitglieder haben auf der Mitgliederversammlung eine (1) Stimme und profitieren von Mitgliedsvorteilen wie z. B. einem vergünstigten Bezug von Schriften, ermäßigten Teilnahmegebühren bei Tagungen etc. wie persönliche Mitglieder jeweils ein Mal.

6. Der Förderbeitrag beträgt derzeit mindestens 100 Euro.
Ein förderndes Mitglied ist ein Mitglied, das die DGUF regelmäßig durch einen Mitgliedsbeitrag unterstützt, den es selbst festlegt und der über dem regulären Mitgliedsbeitrag liegt. Der Beitrag muss jedoch mindestens 100 Euro pro Jahr betragen.

Kann ich meinen Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend machen?

Ja, die DGUF ist ein Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit. Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen gemeinnütziger Vereine bis zu einem Beitrag von 200 Euro ist die Vorlage einer Quittung beim Finanzamt normalerweise nicht erforderlich, weshalb Sie den Mitgliedsbeitrag einfach in Ihrer Steuererklärung angeben können.

Folgende Angaben können beim Finanzamt nützlich sein:

  • Ihr Jahresbeitrag und Spenden für das zu veranlagende Jahr
  • Die DGUF ist nach §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO aufgrund der Förderung von Wissenschaft und Forschung steuerlich begünstigt und wurde vom Finanzamt Wittlich am 30. Oktober 2019 unter der Steuernummer 43/669/20954 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Manche Finanzämter verlangen allerdings auch bei geringen Beträgen immer noch einen Nachweis. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, schickt Ihnen unsere Schatzmeisterin selbstverständlich eine Spendenbescheinigung zu. Wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Für welchen Zeitraum gilt der Mitgliedsbeitrag?

Für ein Geschäftsjahr bzw. Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis 31. Dezember. Der Beitrag ist zum 15. Januar bzw. mit Aufnahme in den Verein für das laufende Jahr fällig. Mitglieder, deren Beiträge bis zu diesem Stichtag nicht auf dem Vereinskonto eingegangen sind, befinden sich in Verzug. Melden Sie sich ab November an, berechnen wir den Mitgliedsbeitrag erst für das Folgejahr. Sie gehören aber sofort nach Aufnahme durch den Vorstand zu unseren Mitgliedern. Der ermäßigte Beitrag für Auszubildende etc. gilt ein Jahr, der für prekär Beschäftigte maximal zwei Jahre.

Änderungen in den Lebensumständen unserer Mitglieder, die sich auf die Kategorie des Mitgliedsbeitrags auswirken (z. B. Ende einer Erwerbslosigkeit, 16. Geburtstag eines Familienmitglieds etc.), werden immer für den Mitgliedsbeitrag des folgenden Kalenderjahres berücksichtigt.

Wie wird der Mitgliedsbeitrag festgesetzt?

Wie bei praktisch allen Vereinen unterliegt der Mitgliedsbeitrag der Hoheit der Mitgliederversammlung, also der Mitglieder selbst. Änderungen des Mitgliedsbeitrags müssen fristgerecht zur nächsten Mitgliederversammlung beantragt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet darüber. Eine Änderung wird dann mit dem nächsten Kalenderjahr wirksam.

Haben Sie Fragen zur DGUF-Mitgliedschaft?

Unsere Vereinsverwaltung erreichen Sie unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.